Öffentliche Auflage eines akustischen Sanierungsprojektes in der Gemeinde Seuzach, Öffentliche Auflage mit Rechtserwerb

26. April 2024

Seuzach. Das folgende Projekt wird gemäss §§ 16 und 17 des Strassengesetzes (StrG) öffentlich aufgelegt:

Gemeinde Seuzach, Lärmschutz Staatsstrassen, Akustisches Sanierungsprojekt Lärmschutzmassnahmen und Schallschutzfenster (nach § 16 und 17 StrG)

Die Projektunterlagen liegen vom Freitag, 26. April 2024, bis Freitag, 5. Juli 2024, in der Gemeindeverwaltung Seuzach während den ordentlichen Öffnungszeiten auf. Mit Ausnahme der akustischen Objektblätter sind alle Unterlagen auch auf der Webseite der Fachstelle Lärmschutz unter www.zh.ch/laerm-auflage einsehbar.

Einsprachen gegen Schallschutzfenster-Projekte können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei folgender Stelle erhoben werden: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt, Stab, Fachstelle Lärmschutz, Corinne Brown, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich.

Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projekts geltend gemacht werden. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).

Seuzach, 26. April 2024

Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt, und Gemeinde Seuzach

Ohringerstrasse (Beispiel einer Staatsstrasse in Seuzach)