http://www.seuzach.ch/de/aktuelles/aktuellesinformationen/?action=showinfo&info_id=714256
23.04.2021 13:21:48
Die Lebensmittelverordnung (LMV) verlangt, dass die Wasserversorgung die Wasserbezüger mindestens einmal pro Jahr über die Qualität des Trinkwassers informiert. Diese Informationspflicht beschränkt sich auf das Trinkwasser im Verteilnetz. Für die Qualität im Hausinnern (ab Wassermesser) ist der Hauseigentümer verantwortlich.
Dokument Jahresbericht 2020 - Wasserversorgung Seuzach (pdf, 127.1 kB)
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