NeuigkeitenDauernde Verkehrsanordnung
Auf Antrag der Gemeinde Seuzach hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt: Zone Parkverbot: Gemäss Parkierungskonzept des Gemeinderates (Beschluss vom 22. Oktober 2020) wird auf den nachgenannten Strassen der Industrie Asp das Parkieren von Fahrzeugen auf beiden Strassenseiten verboten. Auf den gekennzeichneten/markierten Parkfeldern (weiss) ist das Parkieren gestattet.
Parkverbot Wendeplatz: Auf dem Wendeplatz am Ende der Wülflingerstrasse ist das Parkieren von Fahrzeugen verboten. Parkfelder, weiss: Auf den nachfolgenden Strassen werden innerhalb der Parkverbotszone Parkfelder markiert:
Verfügende Stelle: Kantonspolizei Zürich – Verkehrstechnische Abteilung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 18. Januar 2021 Anmeldestelle: Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich Seuzach, 18. Dezember 2020 Gemeinderat Seuzach Datum der Neuigkeit 18. Dez. 2020
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