Verhandlungsbericht Gemeinderat vom 27. Mai 2021

15. Juni 2021


Der Gemeinderat hat an der letzten Sitzung die folgenden Beschlüsse gefasst:

1. Gebietsentwicklung Strehlgasse - Grundsatzentscheid und Vorgehen

Mit der Zustimmung des Souveräns am 10. Februar 2019 zum Kauf und Innenausbau von zwei Stockwerkeigentumseinheiten für die Tagesstrukturen und die Bibliothek in der Überbauung Schneckenwiese stand fest, dass die Bibliothek ihren Standort an der Strehlgasse 7 verlässt. Die Bauarbeiten für den Neubau sind nun soweit fortgeschritten, dass der Umzug auf Ende Sommerferien 2021 vollzogen werden kann.

Die stark abgenutzten Räumlichkeiten am bisherigen Standort müssen somit einem neuen Verwendungszweck zugeführt werden. Im Vordergrund stand seit jeher, diese mit geringer Eingriffstiefe zu sanieren und Instand zu stellen. Der genaue Verwendungszweck war bisher unklar.

Eine Nutzungsstudie (Konzept- und Nutzungsstudie) zeigt nun, dass die gesamte vielseitige Nutzung der Liegenschaft an der Welsikonerstrasse 10 (Jugendhaus) in die Strehlgasse 7 verlegt werden könnte. Die Nutzungsintensität der Räumlichkeiten dort ist teilweise sehr gering. Die Jugendarbeit belegt das Keller- und Erdgeschoss. In den Ober-/Dachgeschossen befinden sich Räumlichkeiten der Pfadi sowie CEVI sowie ein grosser Raum. Dieser wird ganz unterschiedlich (z.B. Krabbel-/Spielgruppe, Mütter-/Vaterberatung; Elternforum) genutzt. In der Strehlgasse 7 sind zwei unattraktive Wohnungen vorhanden und einige Räume, die von der Spitex (Krankenmobilienmagazin) sowie der Heimatkundlichen Sammlung beansprucht werden. Im Untergeschoss sind Seuzi Grün einquartiert und die Feuerwehrschlauchwaschanlage angeordnet. Die weiteren Kellerräume dienen den Wohnungen. Unter dem Dach sind Estrichabteile angeordnet und Material der HKS eingelagert. Die Holzschnitzelheizung ist unmittelbar angebaut.

Mit der Umnutzung/Verwendung der Liegenschaft Strehlgasse 7 könnte ein sog. "Haus für vielfältige allgemeinde, öffentliche Nutzungen" geschaffen werden. Ob diese Idee konkret umsetzbar ist, wird sich im Rahmen der Detailprojektierung zeigen. Und ob die Parzellen mit dem Jugendhaus verkauft und wie ein allfälliger Verkaufserlös verwendet werden soll, werden die Abklärungen zeigen.

2. Projektierungskredit für Erweiterung Gemeinschaftsgrab

Das Gemeinschaftsgrab muss erweitert werden. Und zudem fehlt auf dem Friedhof Seuzach die Bestattungsmöglichkeit mit Baumgräbern. Im Zusammenhang mit diesen gewünschten Anpassungen bzw. Erweiterungen wurden die Brogle Rüeger Landschaftsarchitekten, Winterthur, beauftragt, zum Preis von CHF 13'000 ein Projekt mit Kostenvoranschlag auszuarbeiten.

3. Leistungsvereinbarung und Mietvertrag mit Tagesstern Seuzach GmbH

Mit der Auslagerung und somit der Aufgabenübertragung, insbesondere für die Führung der Tagesstrukturen (Krippe, Hort und Mittagstisch), wurde mit der Anbieterin eine Leistungsvereinbarung angestrebt. Mit dieser wird die Zusammenarbeit geregelt und speziell das Auftrags- bzw. Mandatsverhältnis begründet. Ziel der Leistungsvereinbarung ist es ferner, das Leistungsangebot festzuhalten, die Rahmenbedingungen zu definieren sowie die Qualität sicherzustellen.

Das Betreuungsangebot für Kinder im Vorschulalter umfasst eine Ganztagesbetreuung sowie eine Halbtagesbetreuung mit oder ohne Mittagessen. Für Schulkinder werden differenziertere Betreuungsmodule angeboten. Die Betreiberin richtet ihr Betriebskonzept in sozialpädagogischer, struktureller, personeller und wirtschaftlicher Hinsicht nach den übergeordneten Zielen aus. Das Angebot richtet sich vorrangig an Erziehungsberechtigte aus Seuzach. Das aus Kostengründen jüngst eingestellte Leistungsangebot während den Schulferien wird mit der Leistungsvereinbarung und der neuen Betreiberin wieder eingeführt.

Mit der Verordnung über Betreuungsbeiträge in schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen, welche an der Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2021 bewilligt wurde, ist die Grundlage für ein einkommens- und vermögensabhängiges Subventionierungsmodell geschaffen. Gleichzeitig wird damit eine Abkehr von der bisherigen Objekt- zu einer Subjektfinanzierung vollzogen.

Die neu erstellten und ausgerüsteten Räumlichkeiten für die erweiterten schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen an der Reutlingerstrasse 13a (Überbauung Schneckenwiese) wurden mit einem Mietvertrag für Geschäftsräume an die Betreiberin vermietet. Es resultiert eine Jahresmiete von CHF 149'400. Für die Nebenkosten (z.B. Heizung, Lüftung, Warmwasser, Allgemeinstrom, Wasser/Abwasser, Kehrichtgrundgebühr, Hauswartung sowie die Liftbetriebskosten) wird eine monatliche Akontoleistung geleistet und nach Aufwand abgerechnet. Damit sind die vertraglichen Bedingungen und Konditionen für die Auslagerung der Tagesstrukturen einvernehmlich vereinbart.

4. Tagesstern Seuzach GmbH - Anpassung der Bewilligung zum Betrieb der "Kita Chinderstern" in Seuzach

Für den Teil "Kinderkrippe" der schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen an der Reutlingerstrasse 13a wurde der Tagesstern Seuzach GmbH eine Betriebsbewilligung für insgesamt drei Gruppen mit total 34 Plätzen erteilt. Somit steht einer Betriebsaufnahme anfangs Juli 2021 nichts mehr im Wege.

Bauwesen

Folgende Baubewilligungen sind erteilt worden:

  • Anlagestiftung der Migros-Pensionskasse, vertreten durch Migros-Pensionskasse - Baubewilligung für 2 Luft- / Wasserwärmepumpen, Birchstrasse 16 + Breitestrasse 38
  • Ausbildungszentrum Schreiner - Baubewilligung für Umbau und Aufstockung Gewerbehaus, Deisrütistrasse 7
  • BEIN AG, c/o Wanner Treuhand & Consulting AG - Baubewilligung für Neuanordnung und Neubau Parkplätze sowie Neuanordnung Fahnenmasten, Aspstrasse 11, Oberohringen
  • Spuler Urs - Baubewilligung für Photovoltaikanlage, Winterthurerstrasse 20.2

Einbürgerungen

Unter Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechtes und der Einbürgerungsbewilligung des Bundes, wurden:

  • Norelli Pietro, geb. 1965, von Italien
  • Pruntsch Karin, geb. 1967, von Österreich

in das Bürgerrecht von Seuzach aufgenommen.

Löhrer Leandro, geb. 2003, bisheriger Bürger von Niederhelfenschwil SG, wurde in das Bürgerrecht der Gemeinde Seuzach aufgenommen.

Ansprechpersonen für Medien

Katharina Weibel, Gemeindepräsidentin, Telefon 079 355 97 22
Beat Meier, Verwaltungsleiter, Telefon 052 320 40 05