Amtliche PublikationenBudget und Steuerfuss 2021 - Abstimmungsanordnung
Genehmigung Budget 2021 und Festsetzung Steuerfuss 2021 als Variantenabstimmung mit
Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde Seuzach, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und von der Ausübung der politischen Rechte nicht ausgeschlossen sind. Das Stimmregister steht allen Stimmberechtigten zur Einsicht offen. Die Akten liegen während üblichen Schalteröffnungszeiten im Gemeindehaus im 1. Stock zur Einsicht auf. Unter www.seuzach.ch stehen sie elektronisch zur Verfügung. Bezüglich Stimmabgabe inkl. Stellvertretung gelten die auf dem Stimmrechtsausweis und den übrigen Wahl- und Abstimmungsunterlagen aufgedruckten Bestimmungen. Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten. Seuzach, 22. Februar 2021 Gemeinderat Seuzach
Datum der Neuigkeit 22. Feb. 2021
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