Baustellen
Inhalt:
Ersatz Wasserleitung in der Grundstrasse ab Gotthelfstrasse bis zur Liegenschaft Grundstrasse Nr. 30
Ersatz Wasserleitung in der Grundstrasse ab Gotthelfstrasse bis zur Liegenschaft Grundstrasse Nr. 30 - Information zum aktuellen Stand und weiteren Vorgehen
Der Ersatz der Wasserleitung in der Grundstrasse konnte im Jahr 2025 erfolgreich abgeschlossen werden. Die neue Leitung ist in Betrieb.
Derzeit wird das Strassenbauprojekt für die Grundstrasse ausgearbeitet. Die Umsetzung der nächsten Bauetappe ist für den Sommer 2026 vorgesehen. Geplant sind unter anderem Anpassungen an der Strassenentwässerung sowie neue Standorte für die Strassenbeleuchtung. Das EKZ wird im Rahmen dieses Projekts weitere Netzarbeiten durchführen.
Im Zuge der Detailplanung können sich bei einzelnen Grundstücken Anpassungen ergeben, zum Beispiel bei Randabschlüssen oder im Zusammenhang mit neuen Standorten von Kandelabern (Strassenbeleuchtung). Die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer werden in solchen Fällen direkt durch die Abteilung Tiefbau kontaktiert.
Mit den betroffenen Anstösserinnen und Anstössern werden vor Ort Termine vereinbart, um die jeweilige Situation gemeinsam zu besprechen. Die Termine werden frühzeitig bekannt gegeben.
Diese Information dient als frühzeitige Orientierung. Bei Fragen zum Projekt dürfen sie sich gerne an die Abteilung Tiefbau, Marcel Brühwiler, wenden.
Sanierung der Seebühlstrasse - Information zur Baustelle
Im Zeitraum von Juni bis voraussichtlich November 2026 wird die Seebühlstrasse im Abschnitt zwischen Birchstrasse und Reutlingerstrasse saniert.
Die Tiefbauarbeiten werden durch die Firma Toldo AG, Wil, ausgeführt. Die Installationsarbeiten an Leitungen und Hausanschlüssen übernimmt die Karl Erb AG, Thalheim. Mit der Sanierung werden die Werkleitungen erneuert und die Verkehrssicherheit im Quartier verbessert.
- Baubeginn: Montag, 22. Juni 2026
- Voraussichtliches Bauende: November 2026
Es handelt sich um Richttermine. Witterungseinflüsse oder unvorhergesehene Ereignisse können das Bauprogramm verschieben. Anpassungen werden nach Möglichkeit frühzeitig kommuniziert.
Verkehr, Zufahrt und Parkierung
Während der Bauzeit gilt im Baustellenbereich ein generelles Fahrverbot. Die Zufahrt für direkte Anstösserinnen und Anstösser sowie für den Zubringerdienst (z.B. Pflegepersonal, Lieferdienste, Handwerker) wird – soweit betrieblich möglich – gewährleistet. Fahrzeuge sollen nach Möglichkeit ausserhalb des Baustellenbereichs parkiert werden. Bei kurzfristigen Zufahrtsunterbrüchen (z.B. bei Belagsarbeiten oder Leitungsquerungen) werden die direkt betroffenen Anwohnenden vor Ort informiert. Zusätzlich stehen für die Anwohnenden während der Bauzeit 8 reservierte Parkplätze bei der Kirche St. Martin an der Reutlingerstrasse zur Verfügung (Signalisation: Anwohnerparkplätze Seebühlstrasse).
Entsorgung von Kehricht und Grünabfall
Die Entsorgung bleibt auch während der Bauzeit sichergestellt. Der Bauunternehmer sammelt die von den Anwohnenden bereitgestellten Kehrichtsäcke bzw. Grüngutbehälter ein und stellt sie an einem Sammelpunkt ausserhalb des Baustellenbereichs für die reguläre Abfuhr bereit. Die Gebinde sollen an den jeweiligen Abfuhrtagen gut sichtbar beim Grundstück an den Strassenrand und möglichst erst am Morgen hinausgestellt werden.
Bauablauf, Lärm und Sicherheit
Im Zusammenhang mit den Bauarbeiten ist zeitweise mit Baulärm, Staub und Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Die Arbeiten finden in der Regel werktags während der üblichen Arbeitszeiten statt; bei notwendigen Ausnahmen informiert die Gemeinde nach Möglichkeit im Voraus.
Die Sicherheit der Bevölkerung und der auf der Baustelle tätigen Personen hat oberste Priorität. Es wird gebeten, die Signalisationen und Hinweise der Bauunternehmung zu beachten und insbesondere Kinder auf die Gefahren einer Baustelle hinzuweisen.
Kontakt
Für Fragen oder besonderen Anliegen (z.B. eingeschränkte Mobilität, medizinische Fahrdienste, spezielle Lieferungen) steht die Abteilung Tiefbau, Tel. 052 320 41 00, tiefbau@seuzach.ch, gerne zur Verfügung.