Verhandlungsbericht Gemeinderat vom 8. Juli 2021

19. Juli 2021


Der Gemeinderat hat an der letzten Sitzung die folgenden Beschlüsse gefasst:

1. KVG-Revision 2021

Die KVG-Abrechnung 2020 wurde von der Revipro AG, Thalwil, überprüft und für in Ordnung befunden. Der Revisionsbericht bestätigt eine tadellose Arbeitsausführung durch die involvierten Verwaltungsstellen.

2.  Stellenplan 2021

Seit 2016 beträgt der Stellenplan in der Schulverwaltung 140 Stellenprozente. Die Anforderungen an die Schulverwaltung, die Organisation sowie Administration haben sich in dieser Zeit, nicht zuletzt aufgrund der zahlreich und stetig veränderten Vorgaben im Volksschulgesetz, massiv geändert und die Arbeitslast hat stark zugenommen. Im Hinblick auf weitere organisatorische sowie strukturelle Veränderungen und einer konsequenteren Trennung von strategischen und operativen Aufgaben wurde der Stellenplan im Geschäftsbereich Bildung um 30 % auf 170 % erhöht. Er liegt weiterhin massiv unter dem gemäss Volksschulamt ermittelten Wert. Aufgrund von Rotationsgewinnen und der künftigen Reduktion der Grundpauschalen bei der Schulpflege ist die Stellenaufstockung finanzneutral.

3.  Schachtsanierungen System M

Das Einzugsgebiet des sog. Kanalsystems M (Bachwiesenstrasse, Blumenweg, Birkenweg und Weidstrasse) ist im Trennsystem entwässert. Regen- und Schmutzabwasser fliessen auf unterschiedlichem Niveau und in offenen Rinnen durch die Schachtbauwerke. Gewäs-serschutztechnisch entspricht dieser Standard nicht mehr den heutigen Anforderungen. Im Falle einer Störung könnte das Schmutzwasser infolge Rückstaus direkt in die Regenabwasserkanalisation gelangen, was eine Gewässerverschmutzung des Chrebsbaches zur Folge hätte. Aus diesem Grunde müssen sechs Schächte so umgebaut werden, dass für das Schmutz- und Regenabwasser zwei getrennte Schächte bzw. Schachtkammern samt Einstiegen zur Verfügung stehen. Bei acht weiteren Schachtkammern müssen die höherliegenden Regenwasserdurchlaufrinnen innerhalb des Bauwerks verschlossen werden. Insgesamt ist dafür mit gebundenen Ausgaben in der Höhe von CHF 430'000 zu rechnen. Die Baumeisterarbeiten wurden der Baltensperger AG, Winterthur und die Kombischächte der Firma Renggli, Kollbrunn, vergeben. Die Bauarbeiten werden im Herbst 2021 ausgeführt.

4.  Erhöhung Abwassergebühren und Reduktion Abfallgebühren

Die Benutzungsgebühren für die Abwasserentsorgung sind nicht mehr kostendeckend. Der finanzielle Aufwand übersteigt die Gebührenerträge und führt somit zu einem strukturellen Defizit. Dies sowie die bevorstehenden Investitionen führen zu einem raschen Abbau der Substanz und zur Erhöhung der Schulden. Aus diesem Grunde werden die Benutzungsgebühren bzw. der Mengenpreis pro m3 genutztem Wasser von CHF 1 auf CHF 1.80 erhöht. Die Grundgebühr pro m2 gewichteter Grundstücksfläche bleibt unverändert bei 6 Rappen.

Hingegen kann gemäss Finanzplan im Bereich Abfallwirtschaft weiterhin von einer stabilen Finanzierung ausgegangen werden. Ebenfalls sind keine grösseren Investitionen bei den Sammelstellen geplant. Aufgrund dieser Feststellungen wird die aktuelle Grundgebühr von CHF 110 auf CHF 100 gesenkt werden. Mit der Gebührensenkung bleiben die Grundsätze für die Festlegung der Abfallgebühren weiterhin eingehalten.

5. Kläranlage - Ersatz Grobstoffabscheider

Der Grobstoffabscheider in der Kläranlage ist seit 1972 im Einsatz und hat das Ende seiner Lebensdauer erreicht. Er kann nicht mehr unterhalten bzw. gewartet werden und muss beim nächsten Ausfall gänzlich ersetzt werden.

Für den ordentlichen Ersatz des Grobstoffabscheiders müsste mit Kosten in der Höhe von ca. CHF 80'000 gerechnet werden. Aufgrund des aktuellen Zustands kann aber nicht genau abgeschätzt werden, wie lange dieser Anlagenteil noch funktioniert. Bei einem Ausfall muss umgehend ein neuer Grobstoffabscheider angeschafft werden. Die Firma Picatech Huber AG, Horw, bei welcher die Anlagen der Kläranlage jeweils bestellt werden, hat aktuell ein neuwertiges Occasionsmodell an Lager. Dieses wird für CHF 40'000 angeschafft und bei Bedarf eingebaut. Die Anschaffung ist finanziell äusserst vorteilhaft. Der Betrag ausserhalb des Budgets wird der Kompetenzsumme des Gemeinderates angerechnet.

6. Zweckverband Schiessanlage Witerig - Auflösung Zweckverband und Abschluss Anschlussvertrag

Die Gemeinden Hettlingen und Seuzach bilden einen Zweckverband für den Bau und Betrieb der Gemeinschaftsschiessanlage "Witerig". Die aktuellen Statuten stammen aus dem Jahr 2009. Die Organisationsform hat sich im Grundsatz bewährt. Im Zusammenhang mit dem neuen Gemeindegesetz müssen die Zweckverbandsstatuten zwingend bis 31. Dezember 2021 überarbeitet werden. Die Zweckverbände müssen u.a. künftig einen eigenen Haushalt führen, die Rechnung auf HRM2 umstellen und vermögensfähig werden.

Die Zweckverbandsgemeinden sind aufgrund einer mittel- bis langfristigen Ausrichtung der Schiessanlage mit einem Betrachtungshorizont bis 2030 übereingekommen, die im Jahr 2000 nach einem Brandfall neu gebaute und sich in gutem Zustand befindliche Schiessanlage zu erhalten. Dies einerseits wegen dem Investitionsschutz und andererseits, weil die Schiesspflicht weiterhin auf unbestimmte Zeit bestehen bleibt und die Gemeinden verpflichtet sind, den Dienstpflichtigen eine Schiessmöglichkeit anzubieten.

Gleichzeitig wurde vereinbart, die Zusammenarbeit in Form des Zweckverbandes aufzugeben und einen Anschlussvertrag abzuschliessen. Dies deshalb, weil die Bildung der Vermögensfähigkeit eines Zweckverbandes für eine Schiessanlage offensichtlich sinnlos ist. Ferner kann die Rechnungsführung (Gebietskörperschaft) durch Eingliederung in die Rechnung der Politischen Gemeinde Hettlingen vorteilhafter, effizienter, kostengünstiger und einfacher ausgeführt werden und in prozessualer Hinsicht es die einfachere und zweckmässigere Lösung ist.

Im Sinne von Art. 9 Gemeindeordnung ist die Vorlage der Urnenabstimmung zu unterbreiten. Die Urnenabstimmung findet am 28. November 2021 statt. Die Auflösung des Zweckverbandes sowie der Abschluss des Anschlussvertrages soll rückwirkend auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt werden.

7. Friedensrichteramt Seuzach - Entschädigung ab 2021

Der Gemeinderat hat im 2010 letztmals die Entschädigung für das Friedensrichteramt festgesetzt und aufgrund der übergeordneten Gesetzgebung das sog. Sportelsystem abgeschafft. Am 13. Juni 2021 fand der zweite Wahlgang für die Erneuerungswahlen des Friedensrichteramtes für die Amtsdauer 2021 – 2027 statt. Die Gemeinden Hettlingen, Dägerlen und Seuzach haben sich im Frühherbst 2020 geeinigt, das bisherige und verbreitete System mit einer Grund- und einer Fallpauschalenentschädigung beizubehalten und diese für Seuzach auf CHF 7'500 (ca. CHF 1 pro Einwohner) und CHF 500 pro Fall leicht zu erhöhen. Mit der Entschädigung des Funktionärs sind die Auslagen und Nebenkosten für Räumlichkeiten, Büromaterial, Infrastruktur, Telefon, Spesen, Verbandsbeitrag, Weiterbildung odgl. abgegolten.

8. Tagesstern Seuzach GmbH - Bewilligung zum Betrieb von Horten

Der Tagesstern Seuzach GmbH, Seuzach wurde die Bewilligung zum Betrieb des privaten Kinderhortes «Tagesstern Ohringen» an der Schulstrasse 6 in Oberohringen mit einer Kindergruppe mit insgesamt 10 gewichteten Plätzen für Kinder ab Kindergarteneintritt bis zum Primarschulende erteilt.

Ferner wurde auch die Bewilligung zum Betrieb des privaten Kinderhortes «Tagesstern Seuzach» an der Reutlingerstrasse 13a mit zwei Kindergruppen mit insgesamt 35 gewichteten Plätzen für Kinder ab Kindergarteneintritt bis zum Primarschulende (Gruppe «1» mit 16 gewichteten Plätzen und Gruppe «2» mit 19 gewichteten Plätzen erteilt.

Die Bewilligungen sind bis zum Ablauf des Schuljahres 2024/2025 gültig.

9. Familien- und schulergänzende Betreuungsangebot - Vollkostenbeitrag an Mittagstisch

Für den Mittagstisch wird der Tagesstern Seuzach GmbH, Seuzach ab der Betriebsaufnahme am 1. August 2021 ein Vollkostenbeitrag von CHF 8 pro Betreuung und Kind und Tag in Form einer sog. Objektfinanzierung gemäss der vom Souverän beschlossenen Verordnung über Betreuungsbeiträge in schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen ausgerichtet.

Für das Jahr 2021 ist mit Kosten von CHF 27'000 zu rechnen. Diese Ausgabe ausserhalb des Budgets ist der Kompetenzsumme des Gemeinderates anzurechnen. Für die Folgejahre wurde ein jährlich wiederkehrender Kredit von CHF 65'000, der den jeweiligen Verhältnissen bzw. der Nachfrage am Betreuungsangebot Mittagstisch angepasst werden muss, bewilligt.

10. Ersatz Wasserleitung Gotthelfstrasse

Die Wasserleitung in der Gotthelfstrasse (Abschnitte Bachtobelstrasse bis Brandbühlweg und Herbstackerstrasse bis Gotthelfstrasse 16) muss ersetzt werden. Dafür wurde ein Kredit von CHF 290'000 bewilligt. Die Bauarbeiten werden im Herbst 2021 ausgeführt.

11. Dialogveranstaltung Finanzen

Um der breiten Bevölkerung die finanziell angespannte Situation der Gemeinde darlegen zu können, ist auf den Montagabend, 20. September 2021, eine sog. "Dialogveranstaltung Finanzen" im Gemeindesaal angesetzt. Die Einladung folgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Bauwesen

Folgende Baubewilligungen sind erteilt worden:

  • Ackeret Walter - Teilabbruch Wohnhaus und Abbruch Schopf sowie Nebengebäude und Anbau Mehrfamilienhaus mit Photovoltaikanlage, Umbau Wohnhaus sowie Neubau Mehrzweckgebäude, Gartenlauben und Tiefgarage (inventarisiertes Objekt), Winterthurerstrasse 8, 12, 12a + 12b
  • Tron AG - Umbau und Aufstockung Einfamilienhaus mit Aussenwärmedämmung, Herbstackerstrasse 21
  • Zehnder Michael und Romina - Umbau und Aufstockung Einfamilienhaus mit Einbau Schleppgaube und 2 Dachflächenfenster, Verlängerung Aussenkamin sowie Anbau Wintergarten, Aubodenstrasse 41, Oberohringen

Einbürgerung

Anouk Gebhardt, geb. 2001, bisherige Bürgerin von Dietikon SG, wurde in das Bürgerrecht von Seuzach aufgenommen.

 

Ansprechpersonen für Medien
Katharina Weibel, Gemeindepräsidentin, Telefon 079 355 97 22
Beat Meier, Verwaltungsleiter, Telefon 052 320 40 05