Aus dem GemeinderatVerhandlungsbericht vom 18.11.2021Der Gemeinderat hat an der letzten Sitzung die folgenden Beschlüsse gefasst: 1. Sonntagsverkäufe 2022 Die verkaufsoffenen Sonntagsverkäufe wurden, in Absprache mit dem Gewerbeverein auf folgende Termine festgelegt: 3. April, 12. Juni, 23. Oktober und 27. November 2022. An diesen Sonntagen dürfen Verkaufsgeschäfte gemäss Art. 19 Abs. 6 Arbeitsgesetz bewilligungsfrei Arbeitnehmende beschäftigen und offen halten. Allfällige Einschränkungen aufgrund der Pandemie bleiben vorbehalten. 2. Teuerungsausgleich auf den 1. Januar 2022 Die vom Regierungsrat des Kantons Zürich auf den 1. Januar 2022 festgelegte Teuerungszulage von 0.9 % wird auch dem festangestellten Gemeindepersonal ausgerichtet. Die Entschädigungen der Behörden und Funktionäre bleiben unverändert bestehen. 3. Amtliches Publikationsorgan - Neufestsetzung per 1. Januar 2022 Mit der herkömmlichen Publikation von amtlichen Meldungen in einem physischen Medium werden immer weniger Personen erreicht. Um diese neuen Herausforderungen zu bewältigen und die dadurch entstehenden Aufwände zu bündeln, hat der Verein Zürcher Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute (VZGV) die Geschäftsstelle egovpartner der Staatskanzlei Kanton Zürich beauftragt, eine adäquate und zeitgemässe Lösung zu erarbeiten. Im Prozess der Projektentwicklung wurde entschieden, diese Lösung über alle drei Staatsebenen so zu gestalten, dass Bund, Kantone und Gemeinden gleichermassen profitieren. Insbesondere ein grosser Nutzen entsteht dadurch auch für die Konsumentinnen und Konsumenten von amtlichen Publikationen, welche diese alle an einem Ort finden. In Anbetracht der gesellschaftlichen und technologischen Weiterentwicklungen, die dazu führen, dass immer mehr Menschen in ihrem Alltag elektronische Informationsquellen nutzen, hat der Gemeinderat entschieden, die elektronische Publikation künftig als rechtsverbindlich festzulegen. Ab 1. Januar 2022 wird die Plattform Digitales Amtsblatt Schweiz (ePublikation.ch) als Publikationsorgan definiert und ersetzt den Landboten. Daraus resultieren Einsparungen von rund CHF 10'000 pro Jahr. Die neue Lösung wird ebenfalls in die Website der Gemeinde eingebunden. 4. Elternbeitragsreglement - Teilrevision per 1. Januar 2022 Im Frühsommer 2021 hat der Gemeinderat das Elternbeitragsreglement über die Beiträge für die schul- und familienergänzende Betreuung in Tagesstrukturen erlassen. Aufgrund der Praxiserfahrung mit dem Betrieb der neuen Tagesstrukturen wurde ein Bedarf an geringfügigen Anpassungen festgestellt und mit einer Teilrevision in das Reglement implementiert. Das teilrevidierte Elternbeitragsreglement wurde durch den Gemeinderat genehmigt und tritt nach erfolgter Rechtskraft per 1. Januar 2022 in Kraft. 5. Tagesfamilien Winterthur Weinland - Leistungsvereinbarung mit der Gemeinde Seuzach Seuzach weist ein vielseitiges Angebot an ausserfamiliärer Tagesbetreuung auf. Die Tagesstern Seuzach GmbH betreibt sowohl die Kita Chinderstern als auch den Hort Ohringen und Seuzach. Zudem werden Vorschulkinder in der Spielgruppe Krimskrams und im Spielhaus betreut. Im Weiteren gibt es eine bewilligungspflichtige Tagesfamilie (mehr als 25 Std. Betreuung pro Kind/Woche), die aktuell keinem Verein angeschlossen ist. Was in Seuzach bislang nicht vorhanden ist, ist ein Angebot für die Vermittlung und Begleitung von Eltern und Tagesfamilien (bewilligungspflichtig oder nicht). Der Verein Tagesfamilien Winterthur Weinland soll diese Lücke schliessen. 6. Petition - Verkehrsführung Kirchgasse/Kirchhügelstrasse Am 6. Oktober 2021 hat Gustav Steinmann, Seuzach, eine von ihm sowie 78 weiteren Personen unterzeichnete Petition zur Verkehrssituation an der Kirchgasse/Kirchhügelstrasse eingereicht. Zwischenzeitlich fanden konstruktive und lösungsorientierte Gespräche zu den Anliegen statt. 7. Verzicht auf Buswartehaus an der Haltestelle Mörsburgstrasse Die Planungsarbeiten für den Ausbau der Bushaltestelle Mörsburgstrasse im Zusammenhang mit den Vorgaben zum Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) sind weit fortgeschritten. Die Arbeiten sollen im kommenden Jahr ausgeführt werden. Bauwesen Folgende Baubewilligungen sind erteilt worden:
Ansprechpersonen für Medien Katharina Weibel, Gemeindepräsidentin, Telefon 079 355 97 22 Datum der Neuigkeit 22. Nov. 2021
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