Verhandlungsbericht Gemeinderat vom 20. Januar 2022

27. Januar 2022

Der Gemeinderat hat an der letzten Sitzung die folgenden Beschlüsse gefasst:

Ersatzwahl Mitglied der Kommission Feuerwehr
Für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022 wird Steffen Adler rückwirkend per 1. Januar 2022 in der Funktion als Fourier als Mitglied in die Kommission Feuerwehr gewählt. Lars Wingeier wird unter bester Verdankung für die geleisteten Dienste aus der Kommission Feuerwehr entlassen.

Anschaffung Personentransportfahrzeug Sanität für die Feuerwehr
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 11. April 2019 wurde das Konzept zu Ersatzanschaffungen von Fahrzeugen für die Feuerwehr Seuzach bewilligt. Dieses sieht vor, das Sanitätsfahrzeug im Jahr 2022 durch ein Personentransportfahrzeug Sanität (PTF San) zu ersetzen. Ein PTF San gehört gemäss kantonaler Feuerwehrverordnung zur Pflichtausstattung einer Ortsfeuerwehr.

Das Sanitätsfahrzeug weist mit Jahrgang 1996 und über 200'000 km ein hohes Alter sowie eine entsprechende Kilometerleistung aus, was sich in Form von zahlreichen Reparaturen bemerkbar macht. Die Gefahr eines technischen Defekts und einem damit verbundenen Totalausfall ist mittlerweile sehr hoch, was die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr Seuzach enorm einschränken würde.

Die Ausschreibung für ein neues Sanitätsfahrzeug mit entsprechendem Aufbau erfolgte durch die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ). Für die Anschaffung eines VW Crafter der Carrosserie Rusterholz AG in Richterswil hat die GVZ eine Subventionszusicherung von CHF 40'000 bestätigt. Die Nettokosten für die Gemeinde belaufen sich auf insgesamt CHF 61'883.10 inkl. MwSt. In der Investitionsrechnung 2022 sind CHF 55'000 enthalten. Der Gemeinderat hat den entsprechenden Kredit genehmigt. Die Mehrkosten in der Höhe von CHF 6'883.10 werden im Sinne von Art. 27 der Gemeindeordnung der Kompetenzsumme des Gemeinderates angerechnet.

Sachbereichsprüfung Löhne und Entschädigungen
Gestützt auf §§ 142 ff Gemeindegesetz in Verbindung mit §§ 34 ff Verordnung über den Gemeindehaushalt führte die Revipro AG, Thalwil, vom 2. - 3. November 2021 eine Sachbereichsprüfung «Löhne und Entschädigungen» durch. Diese Revision beinhaltet die Überprüfung der Aufbau- und Ablauforganisation, der Schnittstelle Finanzbuchhaltung, der Lohnzahlungen an das Personal sowie der Entschädigungen an Behörden und Funktionäre. Die Revision zeigt keine wesentlichen Mängel auf und das abschliessende Prüfurteil fällt in allen geprüften Bereichen positiv aus. Im Anhang des Berichts wurden kleinere Feststellungen mit Empfehlungen und einem Hinweis in Bezug auf die Angaben des Lohnausweises angebracht, welche für den Jahresabschluss 2021 bereits umgesetzt wurden. Der Gemeinderat hat den Revisionsbericht zur Kenntnis genommen und den zuständigen Mitarbeitenden den Dank für das gute Ergebnis ausgesprochen.

Bauabrechnungen Erlenstrasse
Die Seestrasse und die Gartenstrasse sind baulich in einem schlechten Zustand. Neben Unebenheiten und Belagsrissen sind auch die Abschlüsse stark beschädigt. Zudem weist die bestehende Strassenentwässerung Mängel auf. Da die bestehende Wasserleitung in der Gartenstrasse über 50 Jahre alt ist, soll diese vorgängig ersetzt werden. Das Projekt für den Ersatz der Wasserleitung wird separat genehmigt. Die Wasserleitung in der Seestrasse wurde bereits 2016 ersetzt. Bezüglich der öffentlichen Kanalisation sind keine Sanierungsarbeiten notwendig.

Die Ausbaulänge der Seestrasse misst ca 170 m, jene der Gartenstrasse ca. 105 m. Die Linienführung folgt durchwegs den bestehenden Grenzen; ein zusätzlicher Landerwerb ist nicht nötig. Die Strassenbreite (ca. 5,0 m) erfährt mit der Sanierung keine Änderung.

Das anfallende Oberflächenwasser wird in insgesamt sechs Schlammsammlern und drei Einlaufschächten gefasst und der Mischwasserkanalisation zugeleitet. Bei Schlammsammlern, welche baulich noch in einem guten Zustand sind, werden nur die Abdeckungen ersetzt. Die Ausführung der Schlammsammler und Einlaufschächte erfolgt nach den kantonalen Normalien.

Seitens EKZ ist ein Ersatz des Werkleitungstrassees Elektrizität vorgesehen. Gleichzeitig wird die veraltete Strassenbeleuchtung erneuert. Während die UPC zum jetzigen Zeitpunkt keinen Bedarf vermeldet, plant die WIN Energie AG bezüglich der Gasleitung in der Seestrasse eine Netzergänzung. Die Swisscom plant in der Seestrasse zwei neue Kontrollschächte zu erstellen.

Für die Sanierung der Strassen werden ca. zehn bis zwölf Wochen benötigt. Gesamthaft ist mit einer Bauzeit von fünf bis sechs Monaten zu rechnen. Der Beginn der Arbeiten ist im Sommer 2022 vorgesehen.

Der Gemeinderat hat das Bauprojekt sowie den technischen Bericht mit Kostenvoranschlag des Ingenieurbüros Ingesa AG genehmigt und für die Sanierung einen Kredit von CHF 330'000 (inkl. MwSt.) zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt.

Genehmigung Parkierungsreglement
An der Gemeindeversammlung vom 6. Dezember 2021 wurde die Parkierungsverordnung von den Stimmberechtigten der Gemeinde Seuzach genehmigt. In dieser werden die verschiedenen Bewirtschaftungsarten auf öffentlichen Strassen und Parkplätzen der Politischen Gemeinde geregelt. Im Weiteren ermächtigt die Verordnung den Gemeinderat dazu, ein Parkierungsreglement mit den entsprechenden Ausführungsbestimmungen sowie die Park- und Bewilligungsgebühren im Gebührentarif festzusetzen.
Beim Parkierungsreglement handelt es sich deshalb – im Gegensatz zur Parkierungsverordnung – um einen Behördenerlass, welcher vom Gemeinderat erlassen wird. Das Parkierungsreglement und die Parkierungsverordnung wurden zeitgleich ausgearbeitet, sodass sichergestellt werden konnte, dass sich die beiden Erlasse gut ergänzen und keine Widersprüche vorzufinden sind. Das Reglement wurde ausserdem im Rahmen der Ankündigung der Gemeindeversammlung vom 6. Dezember 2021 auf der Gemeindewebsite aufgeschaltet und konnte von der Bevölkerung bereits eingesehen werden.

Das neue Parkierungsreglement beinhaltet die Ausführungsbestimmungen der genehmigten Parkierungsverordnung. Nebst den Geltungsbereichen der verschiedenen Bewirtschaftungsarten «Parkieren gegen Gebühr» und «Parkieren mit Parkscheibe» wird das Thema der «Parkbewilligung» im Reglement abgehandelt. Es werden u.a. der Inhalt einer Parkbewilligung, deren Gültigkeitsdauer und Geltungsbereiche, die verschiedenen Bewilligungsarten und bezugsberechtigten Personen, der Entzug einer Bewilligung sowie die Straf- und Schlussbestimmungen festgesetzt.

Die Geltungsbereiche der verschiedenen Bewirtschaftungsarten «Parkieren gegen Gebühr» und «Parkieren mit Parkscheibe» gelten dabei schon heute und stellen nichts Neues dar:

«Parkieren gegen Gebühr» gilt auf folgenden Parkplätzen:
Obstgarten, Schwimmbad und Lindenplatz.

«Parkieren mit Parkscheibe» gilt auf folgenden Parkplätzen:
Pünten, Friedhof, Kirchgasse, Werkhof und Vitaparcours. Die Parkzeit ist auf maximal 3 Stunden beschränkt. Für eine längere Parkdauer kann eine Tagesparkbewilligung gelöst werden.

Neu ist einzig die Bewirtschaftungsart «Parkieren mit Parkscheibe (Blaue Zone)». Zu erwähnen ist hierbei, dass die Blaue Zone in einem zweiten Schritt von der verkehrstechnischen Abteilung der Kantonspolizei Zürich genehmigt und in diesem Zusammenhang öffentlich publiziert werden muss. Die Kantonspolizei wurde frühzeitig bei der Ausarbeitung des Konzeptvorschlags involviert.

Mit dem neuen Parkbewilligungssystem soll sämtlichen Einwohnern der Gemeinde Seuzach die Möglichkeit geboten werden, grundsätzlich mit einer einzigen Parkbewilligung (Parkbewilligung Seuzach) im gesamten Gemeindegebiet Tag und Nacht so wie zeitlich unbeschränkt parkieren zu können.

Um die Wohnquartiere weiter zu entlasten, soll die kostengünstigere Parkbewilligungsvariante (Parkbewilligung öffentliche Parkplätze) für CHF 30.00 statt CHF 50.00/Monat einen Anreiz für das Parkieren auf den öffentlichen Parkplätzen schaffen. Diese Bewilligung ist demnach auf sämtlichen öffentlichen Parkplätzen der Gemeinde Seuzach, nicht jedoch im öffentlichen Strassenraum gültig und berechtigt zum zeitlich unbeschränkten Parkieren Tag und Nacht. Einwohner und Einwohnerinnen von Seuzach müssen auf diese Weise keine separate Nachtparkbewilligung lösen, da diese bereits in den Parkbewilligungen integriert ist.

Die «Parkbewilligung Seuzach», die «Parkbewilligung öffentliche Parkplätze» sowie die «Nachtparkbewilligung» (für nicht in Seuzach wohnhafte Personen) sind die einzigen zusätzlichen Parkbewilligungen, welche die Bewirtschaftung des öffentlichen Strassenraumes mit sich bringt. Zusätzlich soll das Lösen einer Tagesparkbewilligung künftig nicht wie bis anhin «nur» auf den Parkplätzen Pünten, Friedhof, Kirchgasse, Werkhof und Vitaparcours, sondern ebenfalls in der Blauen Zone im öffentlichen Strassenraum möglich sein. Alle übrigen Parkbewilligungen sind bereits heute im Einsatz und erfordern keine Anpassung.

Das Reglement wurde so ausgelegt, dass grundsätzlich ausschliesslich für Motorwagen entsprechende Parkbewilligungen ausgestellt werden dürfen (nicht für Anhänger etc.). Eine Ausnahme stellt jedoch die sogenannte «Sonderparkbewilligung» dar. Damit wird sichergestellt, dass in den Wintermonaten weiterhin die Möglichkeit geboten wird, Wohnmobile/Wohnanhänger gebührenpflichtig auf dem Parkplatz Schwimmbad abzustellen.

Die «Sonderparkbewilligung» stellt im Weiteren ein Instrument dar, um flexibel bei der Bewirtschaftung des öffentlichen Grundes reagieren zu können (z.B. für Handwerkerparkplätze im Zusammenhang mit einer Baustelle oder Alternativparkplätze für Einwohnerinnen und Einwohner bei Beeinträchtigung deren Liegenschaftszufahrten aufgrund von Strassensanierungen).

Das Parkierungsreglement wurde durch den Gemeinderat genehmigt und tritt nach erfolgter Rechtskraft per 1. März 2022 in Kraft. Die Abteilung Sicherheit wurde beauftragt, die Umsetzung des Parkierungskonzeptes, basierend auf der Parkierungsverordnung bzw. dem Reglement, im öffentlichen Strassenraum vorzunehmen.

Teilrevision des kommunalen Gebührentarifs
Der Vollzug der neuen Erlasse im Zusammenhang mit der Parkierung bedingen eine Teilrevision des kommunalen Gebührentarifs. Der teilrevidierte Gebührentarif wurde ebenfalls genehmigt und tritt nach erfolgter Rechtskraft per 1. März 2022 in Kraft.

Bauwesen

Folgende Baubewilligung ist erteilt worden:

  • Seiler Kurt und Christine - Baubewilligung für Abbruch Nebengebäude (Gebäude Nrn. 686 und 1204) sowie Neubau Zweifamilienhaus mit Photovoltaikanlage und Veloschopf, Püntenstrasse 6

Einbürgerungen

  • Mato Maric, geb. 1983, von Kroatien wurde, unter Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechtes und der Einbürgerungsbewilligung des Bundes, in das Bürgerrecht von Seuzach aufgenommen.