Aus dem GemeinderatVerhandlungsbericht vom 20.01.2022Der Gemeinderat hat an der letzten Sitzung die folgenden Beschlüsse gefasst: Die Ausbaulänge der Seestrasse misst ca 170 m, jene der Gartenstrasse ca. 105 m. Die Linienführung folgt durchwegs den bestehenden Grenzen; ein zusätzlicher Landerwerb ist nicht nötig. Die Strassenbreite (ca. 5,0 m) erfährt mit der Sanierung keine Änderung. Das anfallende Oberflächenwasser wird in insgesamt sechs Schlammsammlern und drei Einlaufschächten gefasst und der Mischwasserkanalisation zugeleitet. Bei Schlammsammlern, welche baulich noch in einem guten Zustand sind, werden nur die Abdeckungen ersetzt. Die Ausführung der Schlammsammler und Einlaufschächte erfolgt nach den kantonalen Normalien. Seitens EKZ ist ein Ersatz des Werkleitungstrassees Elektrizität vorgesehen. Gleichzeitig wird die veraltete Strassenbeleuchtung erneuert. Während die UPC zum jetzigen Zeitpunkt keinen Bedarf vermeldet, plant die WIN Energie AG bezüglich der Gasleitung in der Seestrasse eine Netzergänzung. Die Swisscom plant in der Seestrasse zwei neue Kontrollschächte zu erstellen. Für die Sanierung der Strassen werden ca. zehn bis zwölf Wochen benötigt. Gesamthaft ist mit einer Bauzeit von fünf bis sechs Monaten zu rechnen. Der Beginn der Arbeiten ist im Sommer 2022 vorgesehen. Der Gemeinderat hat das Bauprojekt sowie den technischen Bericht mit Kostenvoranschlag des Ingenieurbüros Ingesa AG genehmigt und für die Sanierung einen Kredit von CHF 330'000 (inkl. MwSt.) zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt. Das neue Parkierungsreglement beinhaltet die Ausführungsbestimmungen der genehmigten Parkierungsverordnung. Nebst den Geltungsbereichen der verschiedenen Bewirtschaftungsarten «Parkieren gegen Gebühr» und «Parkieren mit Parkscheibe» wird das Thema der «Parkbewilligung» im Reglement abgehandelt. Es werden u.a. der Inhalt einer Parkbewilligung, deren Gültigkeitsdauer und Geltungsbereiche, die verschiedenen Bewilligungsarten und bezugsberechtigten Personen, der Entzug einer Bewilligung sowie die Straf- und Schlussbestimmungen festgesetzt. Die Geltungsbereiche der verschiedenen Bewirtschaftungsarten «Parkieren gegen Gebühr» und «Parkieren mit Parkscheibe» gelten dabei schon heute und stellen nichts Neues dar: «Parkieren gegen Gebühr» gilt auf folgenden Parkplätzen: «Parkieren mit Parkscheibe» gilt auf folgenden Parkplätzen: Neu ist einzig die Bewirtschaftungsart «Parkieren mit Parkscheibe (Blaue Zone)». Zu erwähnen ist hierbei, dass die Blaue Zone in einem zweiten Schritt von der verkehrstechnischen Abteilung der Kantonspolizei Zürich genehmigt und in diesem Zusammenhang öffentlich publiziert werden muss. Die Kantonspolizei wurde frühzeitig bei der Ausarbeitung des Konzeptvorschlags involviert. Mit dem neuen Parkbewilligungssystem soll sämtlichen Einwohnern der Gemeinde Seuzach die Möglichkeit geboten werden, grundsätzlich mit einer einzigen Parkbewilligung (Parkbewilligung Seuzach) im gesamten Gemeindegebiet Tag und Nacht so wie zeitlich unbeschränkt parkieren zu können. Um die Wohnquartiere weiter zu entlasten, soll die kostengünstigere Parkbewilligungsvariante (Parkbewilligung öffentliche Parkplätze) für CHF 30.00 statt CHF 50.00/Monat einen Anreiz für das Parkieren auf den öffentlichen Parkplätzen schaffen. Diese Bewilligung ist demnach auf sämtlichen öffentlichen Parkplätzen der Gemeinde Seuzach, nicht jedoch im öffentlichen Strassenraum gültig und berechtigt zum zeitlich unbeschränkten Parkieren Tag und Nacht. Einwohner und Einwohnerinnen von Seuzach müssen auf diese Weise keine separate Nachtparkbewilligung lösen, da diese bereits in den Parkbewilligungen integriert ist. Die «Parkbewilligung Seuzach», die «Parkbewilligung öffentliche Parkplätze» sowie die «Nachtparkbewilligung» (für nicht in Seuzach wohnhafte Personen) sind die einzigen zusätzlichen Parkbewilligungen, welche die Bewirtschaftung des öffentlichen Strassenraumes mit sich bringt. Zusätzlich soll das Lösen einer Tagesparkbewilligung künftig nicht wie bis anhin «nur» auf den Parkplätzen Pünten, Friedhof, Kirchgasse, Werkhof und Vitaparcours, sondern ebenfalls in der Blauen Zone im öffentlichen Strassenraum möglich sein. Alle übrigen Parkbewilligungen sind bereits heute im Einsatz und erfordern keine Anpassung. Das Reglement wurde so ausgelegt, dass grundsätzlich ausschliesslich für Motorwagen entsprechende Parkbewilligungen ausgestellt werden dürfen (nicht für Anhänger etc.). Eine Ausnahme stellt jedoch die sogenannte «Sonderparkbewilligung» dar. Damit wird sichergestellt, dass in den Wintermonaten weiterhin die Möglichkeit geboten wird, Wohnmobile/Wohnanhänger gebührenpflichtig auf dem Parkplatz Schwimmbad abzustellen. Die «Sonderparkbewilligung» stellt im Weiteren ein Instrument dar, um flexibel bei der Bewirtschaftung des öffentlichen Grundes reagieren zu können (z.B. für Handwerkerparkplätze im Zusammenhang mit einer Baustelle oder Alternativparkplätze für Einwohnerinnen und Einwohner bei Beeinträchtigung deren Liegenschaftszufahrten aufgrund von Strassensanierungen). Das Parkierungsreglement wurde durch den Gemeinderat genehmigt und tritt nach erfolgter Rechtskraft per 1. März 2022 in Kraft. Die Abteilung Sicherheit wurde beauftragt, die Umsetzung des Parkierungskonzeptes, basierend auf der Parkierungsverordnung bzw. dem Reglement, im öffentlichen Strassenraum vorzunehmen. Teilrevision des kommunalen Gebührentarifs Bauwesen Folgende Baubewilligung ist erteilt worden:
Einbürgerungen
Datum der Neuigkeit 27. Jan. 2022
|