Aus dem GemeinderatVerhandlungsbericht vom 17.06.2021Der Gemeinderat hat an der letzten Sitzung die folgenden Beschlüsse gefasst: 1. Gemeindeordnung - Teilrevision 2021 Die Verfassung der Gemeinde Seuzach bzw. die Gemeindeordnung stammt aus dem Jahre 2017 und hat sich im Grundsatz bewährt. Sie wurde damals an die neuen Bestimmungen des überarbeiteten Gemeindegesetzes in einer Totalrevision angepasst. Aufgrund der Behörden- und Verwaltungsreorganisation sowie dem Antrag der Schulpflege, auf die Amtsdauer 2022 - 2026 die Anzahl Schulpflegemitglieder von 7 auf 5 Personen zu reduzieren, wird die Gemeindeordnung punktuell revidiert und zwar: − Reduktion Anzahl Mitglieder der Schulpflege (Art. 28) Die Vernehmlassungs- sowie Vorprüfungsfrist dauern bis 13. August 2021. Im Anschluss wird die Gemeindeordnung aufgrund der Eingaben überarbeitet und den Stimmberechtigten am 28. November 2021 an der Urne vorgelegt und auf den 1. Juli 2022 in Kraft gesetzt. 2. Sitzungs- und Versammlungstermine 2022 Die Gemeindeversammlungen für das Jahr 2022 wurden festgelegt auf den: - 13. Juni 2022 (Rechnungs-Gemeindeversammlung) 3. Reglement über Beiträge der Eltern an die schul- und familienergänzende Betreuung (Elternbeitragsreglement) - Genehmigung Gestützt auf die von den Stimmberechtigten am 7. Juni 2021 genehmigte neue Verordnung über Betreuungsbeiträge in schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen ist der Gemeinderat verpflichtet, ein Elternbeitragsreglement zu erlassen. In diesem sind die Bestimmungen und Voraussetzungen für einkommens- und vermögensabhängige Betreuungsbeiträge zu regeln. Das Elternbeitragsreglement (EBR) verfeinert die Vorgaben aus dem übergeordneten Gemeindeerlass. Im Anwendungsbereich wird geklärt, wer Anspruch auf Betreuungsbeiträge geltend machen kann. Es wird ausgeführt, was als Arbeitstätigkeit gilt oder dieser gleichgestellt ist und welche Kriterien für eine soziale Indikation herangezogen werden. In einem weiteren Abschnitt wird die Berechnung des Elternbeitrages im Detail geregelt. Es werden das Tarifsystem sowie der elterliche Basisanteil und was als massgebendes Gesamteinkommen gilt, umschrieben. Für das mit der Betreuungsanbieterin gemeinsam festgelegte Betreuungsangebot werden die Vollkosten, die Gewichtungsfaktoren sowie der minimale bzw. maximale Elternbeitrag definiert. Die Bestimmungen zur Betreuungsvereinbarung, die Vorgaben für die Neuberechnung des Elternbeitrages, den möglichen Änderungen und Kündigungen der Betreuungsvereinbarung sowie den Schlussbestimmungen runden das Regelwerk ab. Die kommunalen Regelungen, welche systematisch in einen Gemeinde- sowie Behördenerlass unterteilt sind, bilden die Grundlage für die Bemessung der Eltern- sowie Betreuungsbeiträge für der in Anspruch genommene Leistungen in schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen. Das Elternbeitragsreglement wird auf den 1. August 2021 in Kraft gesetzt. 4. Ersatz Wasserleitung Münzer-/Steinbühlstrasse (Abschnitt Steinbühlstrasse 120 bis Rainbuckstrasse) Die Wasserverteilleitung durch das Gebiet Münzer stammt abschnittsweise aus den Jahren 1922 und 1930. Die Leitung weist noch Gussrohre mit gestemmten Muffen auf, welche generell als undicht gelten. Im Zuge der schrittweisen Erneuerung zur Werterhaltung des Versorgungsnetzes wird die durch das Gebiet Hofacker und Münzer verlaufende Wasserleitung ersetzt und neu in der Steinbühl- und Münzerstrasse verlegt. Nachdem im vergangenen Jahr die erste Etappe ab der Winterthurerstrasse bis zur Liegenschaft Steinbühlstrasse 120 verlegt wurde, soll 2021 die 2. Etappe im Abschnitt Liegenschaft Steinbühlstrasse 120 bis Rainbuckstrasse realisiert werden. Für das Bauprojekt, mit welchem neu eine Gussleitung ins Strassengebiet eingelegt wird, ist mit Kosten von CHF 470'000 zu rechnen. Die Ausführung ist im Herbst 2021 geplant.
Ansprechpersonen für Medien Katharina Weibel, Gemeindepräsidentin, Telefon 079 355 97 22 Datum der Neuigkeit 24. Juni 2021
|