FAQ
Arbeitgeber, Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätige und vorzeitig Pensionierte, Studierende, juristische Personen (AG, GmbH, Stiftung etc.) Anmeldung bei der AHV-Zweigstelle; Fragebogen und Infoblatt verlangen. [Soziale Dienste]
Anlaufstelle ist das Hotline für Arbeitgeber: 043 259 67 02 http://www.rav.zh.ch welches die Anmeldung vornimmt. Bürozeiten Weitere Infos im Internet: http://www.treffpunkt-arbeit.ch/seco/site/de/home/
Für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Bahnhof steht Ihnen folgende Zentrale Ruf-Nummer bzw. E-Mailadresse zur Verfügung:
Ihr "Eingangstor" Seuzach Mail: immobilien.ost@sbb.ch Tel. 051 222 06 60 [SBB Immobilien]
Genaue Informationen zum Einreichen der Unterlagen finden Sie in der Wegleitung für das Bauen. [Bauverwaltung]
Freie Bauparzellen sind im GIS-Browser des Kantons Zürich (https://maps.zh.ch/) ersichtlich. Eigentümer- und Grundbuchauskünfte erteilt das Notariat und Grundbuchamt Wülflingen-Winterthur, Tel. 052 224 27 30. [Bauverwaltung]
Mögliche Einzonungen werden bei der nächsten Revision der Bau- und Zonenordnung geprüft. Die nächste Überarbeitung erfolgt voraussichtlich 2022/23. [Bauverwaltung]
Dies hängt stark von der Lage ab und richtet sich grundsätzlich nach Angebot und Nachfrage. Die Bandbreite für unüberbaute Grundstücke in einer Wohnzone dürfte ca. bei CHF 1'200 bis ca. CHF 1'800/m² liegen (Angaben ohne Gewähr). [Bauverwaltung]
Wenn Sie als Nachbar von einem Bauvorhaben betroffen sind, können Sie die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen. Füllen Sie das Begehren um Zustellung der baurechtlichen Entscheide aus und stellen Sie es unterschrieben die Abteilung Hochbau zu. Für die Zustellung des Baurechtsentscheides wird eine Gebühr von CHF 50 erhoben. [Bauverwaltung]
Nebst der Bau- und Zonenordnung sind hauptsächlich die kantonalen Bauvorschriften massgebend; diese können im Internet aufgerufen werden unter Zürcher Gesetzessammlung oder unter www.baugesuche.zh.ch [Bauverwaltung]
Ab 01.01. nach Vollendung des 20. Altersjahres bis zum Erreichen des Rentenalters. Bei Berufstätigkeit ab 01.01. nach Vollendung des 17. Altersjahres. [Soziale Dienste]
Ja, die Beitragspflicht besteht auch für Nichterwerbstätige bis ins Rentenalter.
Bitte melden Sie sich beim Zivilstandsamt Winterthur Angaben finden Sie unter:
7'379 (Stand 31. Dezember 2020) davon 6'083 in Seuzach 1'076 in Oberohringen 220 in Unterohringen. [Einwohnerdienste]
Mit der wöchentlichen Kehrichtabfuhr jeweils am Donnerstag.
Gebühren:
Mit der wöchentlichen Kehrichtabfuhr jeweils am Donnerstag.
Gebühren:
Ja. Schriftlich und vor Ablauf der ordentlichen Einreichungsfrist an das Steueramt oder über den Online Schalter, Fristverlängerungsgesuch. Die Login Daten finden Sie auf der Steuererklärung Seite 1.
Es befindet sich direkt am Kreisel an der Stationsstrasse 1 (Verzweigung mit der Winterthurer-, Ohringer- und Welsikonerstrasse).
Das Gemeindehaus hat wie folgt geöffnet:
Montag 08.30 - 11.30 Uhr / 14.00 - 18.30 Uhr Dienstag - Donnerstag 08.30 - 11.30 Uhr / 14.00 - 16.30 Uhr Freitag 08.30 - 13.00 Uhr (durchgehend)
Die Sprechstunde findet nur auf Anfrage im Gemeindehaus statt.
Telefonische Voranmeldung bitte unter 052 320 40 02. [Ladina Thaler]
CHF 3.50 Einzeleintritt Bezug bei der Finanzverwaltung (Tel. 052 320 40 33). Das Hallenbad ist nur im Winterhalbjahr offen. [Marie-Louise Blanc]
Dem Zivilstandsamt Winterthur, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur, per Post senden:
Geburtsanzeige (ausgefüllt durch Hebamme, Arzt), Namenskarte, Familienbüchlein oder Familienausweis (falls vorhanden). [Zivilstandsamt Winterthur]
Katasterpläne oder Katasterkopien können beim Geometer, Ingesa AG, Tel. 052 364 23 23, bestellt und bezogen werden. [Ingesa AG]
Ohne Baubewilligung dürfen Kleinbauten nur 6 m² Grundfläche und 2,5 m Höhe aufweisen.
Nicht bewilligungspflichtig sind beispielsweise auch
Nicht kommerzielle Abendveranstatltungen
Weiter Informationen finden Sie unter: https://www.fcseuzach.ch/de/mehrzweckraum [Marcel Küpfer]
Im Kanton Zürich ist die Meldepflicht auf den Einwohnerdiensten der Wohnsitzgemeinde zu erfüllen. Bei einer Neuanmeldung ist das Dienstbüchlein durch den Meldepflichtigen der kantonalen Militärverwaltung zuzustellen. Für die Gemeinde Seuzach ist ab 1. Januar 2011 die Militärverwaltung zuständig. Telefon 043 259 71 10
Es handelt sich hier um privatrechtliche, kantonale Vorschriften gemäss §§ 169 ff und 177 ff EGzZGB, welche im Baubewilligungsverfahren nicht zu berücksichtigen sind.
Allfällige Meinungsverschiedenheiten zwischen Nachbarn sind zivilrechtlich zu bereinigen. [Bauverwaltung]
Für den Provisorischen Pass können Sie ohne Termin beim Passbüro (oder der Notpassstelle am Flughafen ZH) vorsprechen. Da er nicht biometrisch ist, berechtigt er nicht überall zur Einreise oder zum Transit. Bei grosser Nachfrage kann es zu Wartezeiten kommen. Ein noch gültiger oder abgelaufener Pass ist zur Entwertung mitzubringen. Bei Verlust ist eine Verlustanzeige einer Schweizer Polizeistelle vorzuweisen. Gültigkeit & Preise Ausweisart Gültigkeit Preise Passverlängerungen und Kindereinträge sind nicht möglich. [Einwohnerdienste]
Die AHV-Zweigstelle hilft Ihnen weiter (Tel. 052 320 47 20); Fragebogen und Infoblatt verlangen, oder direkt bei der SVA Zürich (Tel. 044 448 50 00, www.svazuerich.ch) [Einwohnerdienste]
Persönliche Anmeldung ist in jedem Fall nötig. Auskunft erteilt die AHV-Zweigstelle (Tel. 052 320 40 42) oder direkt bei der SVA Zürich (Tel. 044 448 50 00, www.svazuerich.ch) [Einwohnerdienste]
Ja, Anmeldung bei der AHV-Zweigstelle (Tel. 052 320 47 20); Fragebogen und Infoblatt verlangen, oder direkt bei der SVA Zürich (Tel. 044 448 50 00), www.svazuerich.ch [Einwohnerdienste]
Ja, weil mit dem neuen Steuergesetz die einjährige Gegenwartsbemessung eingeführt wurde. [Steueramt]
Ja, nach Absprache mit dem Steueramt
(Tel. 052 320 40 35). [Steueramt]
Der Regierungsrat hat beschlossen, ab Steuerperiode 2002 auf die Gewährung des Skontos zu verzichten, da dieser aufgrund der konsequenten Verzinsung seine Bedeutung verloren hat.
Alle bis zur Schlussrechnung erfolgten Zahlungen werden zugunsten und die nach dem Verfalltag geleisteten Beträge werden zulasten der Steuerpflichtigen konsequent verzinst. Der Zinssatz beträgt im Kalenderjahr 2020: 0.25 %. Was bedeutet das? Für alle Kundinnen und Kunden des Steueramtes wird für jede Steuerperiode ein separates Konto geführt. Als Verfalltag gilt in der Regel der 30. September der jeweiligen Steuerperiode. Alle Zahlungen werden zunächst zugunsten der Steuerpflichtigen verzinst. Andererseits wird nach dem 30. September der jeweiligen Steuerperiode gleichzeitig ein Belastungszins berechnet. Daraus ergibt sich je nachdem ein Zinssaldo zugunsten oder zulasten des Steuerpflichtigen, der nach der definitiven Einschätzung in der Schlussrechnung verrechnet wird. Fazit Durch die konsequente Verzinsung ist der Skonto hinfällig geworden.Es lohnt sich weiterhin, die mutmasslichen Steuern frühzeitig zu bezahlen. [Steueramt]
Strafregisterauszüge können direkt am Postschalter oder übers Internet.
Sie können unter https://www.ekz.ch/de/unternehmen/kontaktieren_unternehmen/stoerung_unternehmen_dbwartung.html Ihre Meldung anbringen.
Ja, es ist ein Gesuch an das Steueramt zu richten. [Steueramt]
Wenn jemand zu Hause gestorben ist, rufen Sie einen Arzt. Er bestätigt den Tod und stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Diese benötigen Sie, um den Todesfall beim Bestattungsamt zu melden. Bei einem Todesfall im Spital sind Austrittsformalitäten zu erledigen (Entgegennahme der per-sönlichen Effekten usw.). Die ärztliche Todesbescheinigung wird in der Regel direkt vom Spital an das zuständige Zivilstandsamt geschickt. Die Todesanzeige benötigt das Bestattungsamt. Stirbt jemand durch Unfall oder Suizid, muss zusätzlich die Polizei beigezogen werden. Möglicherweise verlangt diese, weitere rechtsmedizinische Abklärungen und kann darum den Leichnam der verstorbenen Person noch nicht freigeben. Dies kann Auswirkungen auf den Bestattungstermin haben. Für die Organisation der Bestattung müssen sich die Angehörigen innerhalb von 2 Tagen beim Bestattungsamt Seuzach melden. Stirbt jemand am Wochenende, wenn das Bestattungsamt nicht erreichbar ist, bitte am nächstfolgenden Montag beim Bestattungsamt Seuzach vorsprechen. [Einwohnerdienste]
CHF 2.00/m³ (exkl. MWSt.), das sind 0,2 Rappen pro Liter.
Gesamthärte ca. 35° f (französische Härtegrade)
Etwa 20.5 mg/l.
Von der Lebensmittelverordnung werden als Zielwert 25 mg/l angegeben, der Grenzwert liegt bei 40 mg/l.
6 mal pro Jahr prüft das kantonale Labor die Qualität unseres Trinkwassers an mindestens fünf verschiedenen Stellen im Versorgungsnetz.
Wir beziehen ca. 60 % Grundwasser aus der Stadt Winterthur, dazu kommen ca. 5 % eigenes Quellwasser und 35 % eigenes Grundwasser (Grundwasserstrom Unterohringen).
Nein; bei Handänderungen während des Jahres haben Verkäufer und Käufer ausseramtlich über die Gebühren abzurechnen.
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