Sie erhalten Abfallmarken in den grösseren Einkaufsgeschäften (Coop, Migros, Volg), auf der Post und bei der Finanzverwaltung. [Marie-Louise Blanc]
Arbeitgeber, Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätige und vorzeitig Pensionierte, Studierende, juristische Personen (AG, GmbH, Stiftung etc.)
Anmeldung bei der AHV-Zweigstelle (Tel. 052 320 47 20); Fragebogen und Infoblatt verlangen. [Einwohnerkontrolle]
Anlaufstelle ist das
Regionale Arbeitsvermittlungszentrum RAV Winterthur Jägerstrasse 2 Postfach 229 8400 Winterthur Tel. 043 259 67 00 Fax 043 259 67 01 Hotline für Arbeitgeber: 043 259 67 02 http://www.rav.zh.ch welches die Anmeldung vornimmt. Bürozeiten Montag - Freitag 08.00 - 11.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr Weitere Infos im Internet: http://www.treffpunkt-arbeit.ch/seco/site/de/home/
Für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Bahnhof steht Ihnen folgende Zentrale Ruf-Nummer bzw. E-Mailadresse zur Verfügung:
Ihr "Eingangstor" Seuzach Mail: immobilien.ost@sbb.ch Tel. 051 222 06 60 [SBB Immobilien]
Genaue Informationen zum Einreichen der Unterlagen finden Sie in der Wegleitung. [Bauverwaltung]
Für Einfamilienhäuser ist Bauland äusserst rar. Die Gemeinde selbst hat kein Bauland zu verkaufen und kann bei der Baulandsuche auch nicht konkret behilflich sein; möglicherweise führt ein Inserat in den Zeitungen oder im Internet zu einem Ergebnis. [Bauverwaltung]
Bei der Zonenplanrevision vom November 1999 ist praktisch der ganze Spielraum ausgeschöpft worden. Weitere Einzonungen wären nur möglich, wenn der kantonale Siedlungsplan durch den Kantonsrat geändert würde. [Bauverwaltung]
Dies hängt stark von der Lage ab und richtet sich grundsätzlich nach Angebot und Nachfrage. Die Bandbreite für unüberbaute Grundstücke in einer Wohnzone dürfte ca. bei Fr. 600 bis Fr. 900/m² liegen (Angaben ohne Gewähr). [Bauverwaltung]
Wenn Sie als Nachbar von einem Bauvorhaben betroffen sind, können Sie die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen. Füllen Sie das Begehren um Zustellung der baurechtlichen Entscheide aus und stellen Sie es unterschrieben der Gemeindeverwaltung Seuzach zu. [Bauverwaltung]
Nebst der Bau- und Zonenordnung sind hauptsächlich die kantonalen Bauvorschriften massgebend; diese können im Internet aufgerufen werden unter www.baugesuche.zh.ch [Bauverwaltung]
Ab 01.01. nach Vollendung des 20. Altersjahres bis zum Erreichen des Rentenalters. Bei Berufstätigkeit ab 01.01. nach Vollendung des 17. Altersjahres. [Einwohnerkontrolle]
Ja, die Beitragspflicht besteht auch für Nichterwerbstätige bis ins Rentenalter.
Anmeldung bei der AHV-Zweigstelle (Tel. 052 320 47 20); Fragebogen und Infoblatt verlangen. [Einwohnerkontrolle]
Bitte melden Sie sich beim Zivilstandsamt Winterthur
Tel. 052 267 57 65 oder Fax 052 267 57 25. Angaben finden Sie unter: www.zivilstandsamt.winterthur.ch [Zivilstandsamt Winterthur]
7'016 (Stand 31. Januar 2012) davon
5'846 in Seuzach 915 in Oberohringen 255 in Unterohringen. [Einwohnerkontrolle]
Mit der wöchentlichen Kehrichtabfuhr jeweils am Donnerstag.
Gebühren:
Mit der wöchentlichen Kehrichtabfuhr jeweils am Donnerstag.
Gebühren:
Ja. Schriftlich und vor Ablauf der ordentlichen Einreichungsfrist an das Steueramt oder über den Online Schalter, Fristverlängerungsgesuch. Die Login Daten finden Sie auf der Steuererklärung Seite 1.
Es befindet sich direkt am Kreisel an der Stationsstrasse 1 (Verzweigung mit der Winterthurer-, Ohringer- und Welsikonerstrasse).
Das Gemeindehaus hat wie folgt geöffnet:
Montag 08.30 - 11.30 Uhr / 14.00 - 18.30 Uhr Dienstag - Donnerstag 08.30 - 11.30 Uhr / 14.00 - 16.30 Uhr Freitag 08.30 - 15.30 Uhr (durchgehend)
Jeweils montags zwischen 19.30 und 20.30 Uhr im Gemeindehaus (1. Stock); telefonische Voranmeldungen (052 320 47 41) sind erwünscht. [Lea Ott]
Fr. 3 Einzeleintritt
Fr. 27 10-er Abonnement Bezug bei der Finanzverwaltung (Tel. 052 320 47 29). Das Hallenbad ist nur im Winterhalbjahr offen. [Marie-Louise Blanc]
Dem Zivilstandsamt Winterthur, Stadthausstrasse 21, 8400 Winterthur, per Post senden:
Geburtsanzeige (ausgefüllt durch Hebamme, Arzt), Namenskarte, Familienbüchlein oder Familienausweis (falls vorhanden). [Zivilstandsamt Winterthur]
Katasterpläne oder Katasterkopien können beim Geometer, Walter Leisinger AG, Tel. 052 320 03 20, bestellt und bezogen werden. [Walter Leisinger AG]
Ohne Baubewilligung dürfen Kleinbauten nur 2 m² Grundfläche und 1,5 m Höhe aufweisen.
Nicht bewilligungspflichtig sind beispielsweise auch
Nicht kommerzielle Abendveranstaltungen
Nicht kommerzielle Tagesveranstaltungen
Im Kanton Zürich ist die Meldepflicht auf der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde zu erfüllen. Bei einer Neuanmeldung ist das Dienstbüchlein durch den Meldepflichtigen der kantonalen Militärverwaltung zuzustellen. Für die Gemeinde Seuzach ist ab 01.01.2011 die
Militärverwaltung Kreiskommando Kanton Zürich Uetlibergstrasse 113, Postfach 8090 Zürich zuständig. Telefon 043 268 62 23 Telefax 043 268 62 72
Es handelt sich hier um privatrechtliche, kantonale Vorschriften gemäss §§ 169 ff und 177 ff EGzZGB, welche im Baubewilligungsverfahren nicht zu berücksichtigen sind.
Allfällige Meinungsverschiedenheiten zwischen Nachbarn sind zivilrechtlich zu bereinigen. [Bauverwaltung]
Der Provisorische Pass ist persönlich beim kantonalen Passbüro Zürich, Sihlquai 253, 8005 Zürich, zu beantragen. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Folgende Dokumente sind mitzubringen:
Kurzfristige provisorische Pässe stellt in Notfällen die Kantonspolizei Zürich im Flughafen Kloten, Abflugebene zwischen Terminal 1 und 2, rechts vor den Ausreiseschaltern, Tel. 044 655 57 65, aus; mitnehmen: alter Pass, ID-Karte, 1 Passfoto, Geburtsschein, Familienbüchlein, Schriftenempfangsschein (Meldebestätigung), und Belege / Beweise für das Vorliegen des Notfalls (z.B. Telegramme, Flugtickets etc.). Öffnungszeiten täglich 05.45 - 20.30 Uhr. Der provisorische Pass am Flughafen kostet Fr. 150.00 Katar anerkennt den provisorischen Schweizer Pass nicht. Die USA erlauben (seit dem 01.07.2009) die Einreise (und Durchreise) mit einem provisorischen Pass nur mit Visum. Ein Visum wird aber – wie die Erfahrung zeigt – nur in absoluten Notfällen erteilt. [Einwohnerkontrolle]
Die AHV-Zweigstelle hilft Ihnen weiter (Tel. 052 320 47 20); Fragebogen und Infoblatt verlangen, oder direkt bei der SVA Zürich (Tel. 044 448 50 00, www.svazuerich.ch) [Einwohnerkontrolle]
Persönliche Anmeldung ist in jedem Fall nötig.
Auskunft erteilt die AHV-Zweigstelle (Tel. 052 320 47 20) oder direkt bei der SVA Zürich (Tel. 044 448 50 00, www.svazuerich.ch) [Einwohnerkontrolle]
Ja, Anmeldung bei der AHV-Zweigstelle (Tel. 052 320 47 20); Fragebogen und Infoblatt verlangen, oder direkt bei der SVA Zürich (Tel. 044 448 50 00), www.svazuerich.ch [Einwohnerkontrolle]
Ja, weil mit dem neuen Steuergesetz die einjährige Gegenwartsbemessung eingeführt wurde. [Lynn Ehrensperger]
Ja, nach Absprache mit dem Steueramt
(Tel. 052 320 47 25). [Lynn Ehrensperger]
Der Regierungsrat hat beschlossen, ab Steuerperiode 2002 auf die Gewährung des Skontos zu verzichten, da dieser aufgrund der konsequenten Verzinsung seine Bedeutung verloren hat.
Alle bis zur Schlussrechnung erfolgten Zahlungen werden zugunsten und die nach dem Verfalltag geleisteten Beträge werden zulasten der Steuerpflichtigen konsequent verzinst. Der Zinssatz beträgt im Kalenderjahr 2012: 1.5 %. Was bedeutet das? Für alle Kundinnen und Kunden des Steueramtes wird für jede Steuerperiode ein separates Konto geführt. Als Verfalltag gilt in der Regel der 30. September der jeweiligen Steuerperiode. Alle Zahlungen werden zunächst zugunsten der Steuerpflichtigen verzinst. Andererseits wird nach dem 30. September der jeweiligen Steuerperiode gleichzeitig ein Belastungszins berechnet. Daraus ergibt sich je nachdem ein Zinssaldo zugunsten oder zulasten des Steuerpflichtigen, der nach der definitiven Einschätzung in der Schlussrechnung verrechnet wird. Fazit Durch die konsequente Verzinsung ist der Skonto hinfällig geworden.Es lohnt sich weiterhin, die mutmasslichen Steuern frühzeitig zu bezahlen. [Lynn Ehrensperger]
Strafregisterauszüge können direkt am Postschalter oder übers Internet http://www.bj.admin.ch/bj/de/home/themen/staat_und_buerger/strafregister.html
Ja, es ist ein Gesuch an das Steueramt zu richten. [Lynn Ehrensperger]
Wenn jemand zu Hause gestorben ist, rufen Sie einen Arzt. Er bestätigt den Tod und stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Diese benötigen Sie, um den Todesfall beim Bestattungsamt zu melden.
Bei einem Todesfall im Spital sind Austrittsformalitäten zu erledigen (Entgegennahme der per-sönlichen Effekten usw.). Die ärztliche Todesbescheinigung wird in der Regel direkt vom Spital an das zuständige Zivilstandsamt geschickt. Die Todesanzeige benötigt das Bestattungsamt. Stirbt jemand durch Unfall oder Suizid, muss zusätzlich die Polizei beigezogen werden. Möglicherweise verlangt diese, weitere rechtsmedizinische Abklärungen und kann darum den Leichnam der verstorbenen Person noch nicht freigeben. Dies kann Auswirkungen auf den Bestattungstermin haben. Für die Organisation der Bestattung müssen sich die Angehörigen innerhalb von 2 Tagen beim Bestattungsamt Seuzach melden. Stirbt jemand am Wochenende, wenn das Bestattungsamt nicht erreichbar ist, bitte am nächstfolgenden Montag beim Bestattungsamt Seuzach vorsprechen. [Einwohnerkontrolle]
Fr. 1.60/m³ (exkl. MWSt.), das sind 0,16 Rappen pro Liter.
Gesamthärte ca. 35° f (französische Härtegrade)
Etwa 23 mg/l.
Von der Lebensmittelverordnung werden als Zielwert 25 mg/l angegeben, der Grenzwert liegt bei 40 mg/l.
6 mal pro Jahr prüft das kantonale Labor die Qualität unseres Trinkwassers an mindestens fünf verschiedenen Stellen im Versorgungsnetz.
Wir beziehen 40 % Grundwasser aus der Stadt Winterthur, dazu kommen 10 % eigenes Quellwasser und 50 % eigenes Grundwasser (Grundwasserstrom Unterohringen).
Nein; bei Handänderungen während des Jahres haben Verkäufer und Käufer ausseramtlich über die Gebühren abzurechnen.
|

