AbteilungenBestattungsamt
Der Todesfall eines nahe stehenden Menschen löst Trauer, Schock und Hilflosigkeit aus. Wir möchten Ihnen helfen, sich in den organisatorischen Bereichen zurechtzufinden und stehen Ihnen hilfreich zur Seite. Das Bestattungsamt Seuzach bespricht und organisiert mit den Angehörigen alle Vorkehrungen, welche im Zusammenhang mit einem Sterbefall und der Bestattung zu erledigen sind. Wir bitten die Angehörigen bei einem Todesfall, nach telefonischer Terminvereinbarung, persönlich bei uns vorbei zu kommen. Eintreten eines Todesfalls Das Eintreten eines Todesfalls muss dem behandelnden Arzt, allenfalls einem Notfallarzt, sofort mitgeteilt werden. Die Ärztin/der Arzt bestätigt den Tod und stellt eine ärztliche Todesbescheinigung aus. Dieses Dokument bringen Sie zum Gespräch mit dem Bestattungsamt mit. Einsargung und Überführung Für die Organisation der Einsargung und Überführung nehmen Sie bitte mit dem Bestattungsamt Seuzach Kontakt auf. Wir werden für Sie die Organisation übernehmen. Ausserhalb der Öffnungszeiten sowie an Feier- und Brückentagen sind der beigezogene Arzt sowie das Bestattungsunternehmen Hans Gerber AG gerne bereit Ihnen weiter zu helfen: Hans Gerber AG, 8315 Lindau, Tel. 052 355 00 11. Anmeldung eines Todesfalls Der Todesfall muss dem Bestattungsamt Seuzach schnellstmöglich mitgeteilt werden. Bitte vereinbaren Sie mit uns vorgängig telefonisch einen Termin für das persönliche Bestattungsgespräch. Beim Gespräch werden wir mit Ihnen unter anderem folgende organisatorische Fragen besprechen:
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Gespräch mit:
Weitere Informationen, Merkblätter und Formulare haben wir für Sie unter «Leitfaden für Angehörige» zusammengetragen.
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