AbteilungenAHV-Zweigstelle
Die AHV erledigt folgende Aufgaben:
Online-Dienste
Häufig gestellte Fragen (FAQ)AHV-BEITRÄGE - Wer hat AHV-Beiträge zu leisten? Arbeitgeber, Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätige und vorzeitig Pensionierte, Studierende, juristische Personen (AG, GmbH, Stiftung etc.) Anmeldung bei der AHV-Zweigstelle; Fragebogen und Infoblatt verlangen. BEITRAGSPFLICHT - Von wann bis wann besteht die Beitragspflicht? Ab 01.01. nach Vollendung des 20. Altersjahres bis zum Erreichen des Rentenalters. Bei Berufstätigkeit ab 01.01. nach Vollendung des 17. Altersjahres. BEITRAGSPRLICHT PENSIONIERTE - Bin ich als frühzeitig Pensionierter noch beitragspflichtig? Ja, die Beitragspflicht besteht auch für Nichterwerbstätige bis ins Rentenalter.
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