Leben Sie als Kind ausländischer Eltern in der Schweiz? Sind Sie vor längerer Zeit in die Schweiz gezogen? Oder sogar hier geboren und aufgewachsen? Dann besteht für Sie die Möglichkeit, sich in der Schweiz einzubürgern.
Folgende Voraussetzungen müssen somit für eine ordentliche Einbürgerung erfüllt sein:
- Insgesamt 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz (Doppelzählung zwischen 8. und 18. Lebensjahr)
- 2 Jahre bis zur Gesuchstellung ununterbrochener Wohnsitz in Seuzach
- Eingliederung in schweizerische und zürcherische Verhältnisse
- deutsche Sprachkenntnisse auf den Niveaustufen des GER (Sprechen, Höhren: B1 und Lesen, Schreiben: A2)
- Vertrautheit mit schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuche
- Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung
- Keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz
- Respektierung der Werte der Bundesverfassung
Aufgabe der Behörde ist insbesondere auch Ihre Integration in der Schweiz zu prüfen.
Kosten
Einzelperson (über 25 Jahre) |
CHF 500 |
Ehepaare |
CHF 1000 |
Einzelperson (unter 25 Jahre) |
CHF 250 |
Kinder (bis 18 Jahre) |
gebührenfrei |
Erleichterte Einbürgerung
Die erleichterte Einbürgerung dient ausländischen Personen, welche mit einer schweizer Person verheiratet sind. Folgende Voraussetzungen setzt die erleichterte Einbürgerung voraus:
- insgesamt fünf Jahre in der Schweiz wohnhaft;
- seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit einem Schweizer Bürger oder einer Schweizer Bürgerin