DienstleistungenOrganisation der Bestattung
Zuständige Abteilung: Bestattungsamt Bei einem Todesfall haben Angehörige oder Bezugspersonen der verstorbenen Person beim Bestattungsamt vorzusprechen. Dieses organisiert in Zusammenarbeit mit den Leidtragenden die Bestattung.
Weitere Infos entnehmen Sie im "Leitfaden Todesfall", dieser kann heruntergeladen werden. Dokument Leitfaden Todesfall (pdf, 90.6 kB)
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