Einbürgerung schweizerische Staatsangehörige

Sie sind bereits Schweizerbürgerin oder Schweizerbürger und möchten das Gemeindebürgerrecht von Seuzach erwerben.

Voraussetzung ist, dass Sie seit mindestens zwei Jahren ohne Unterbruch in Seuzach wohnen, ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen und einen unbescholtenen Ruf geniessen.

Benötigen Sie noch weitere Informationen, dann nehmen Sie bitte mit der zuständigen Abteilung Kontakt auf. Das Gesuchsformular erhalten Sie entweder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder es kann hier heruntergeladen werden.

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