
Hundean-/-abmeldung
Registrierung
Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde innert 10 Tagen nach Übernahme bei der Gemeinde anzumelden und von einem Tierarzt in der schweizerischen Hundedatenbank AMICUS registrieren zu lassen. Allfällige Mutationen wie Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes müssen ebenso innert 10 Tagen der Gemeinde gemeldet werden. Bei verspäteten Meldungen kann eine Aufwandsentschädigung von CHF 40 erhoben werden.
Sofern Sie noch nie einen Hund gehalten haben, melden Sie sich zuerst bei den Einwohnerdiensten. Wir werden Ihnen ein Benutzerprofil im AMICUS erstellen. Erst danach können Sie einen Termin beim Tierarzt vereinbaren um den Hund im AMICUS zu registrieren.
Jährliche Hundeabgaben
Die Hundehaltung ist mit einer jährlichen Abgabe an die Gemeinde verbunden, die umgangssprachlich Hundesteuer genannt wird. Diese ist jeweils bis Ende März fällig. In der Gemeinde Seuzach beträgt die Hundesteuer pro Hund CHF 180.
Eine Reduktion auf die Hälfte der Abgabe wird gewährt, sofern:
1. die Hundehaltung nach dem 30. Juni beginnt
2. der Hund erst nach dem 30. Juni das Alter von drei Monaten erreicht.
Rückerstattungen zur Hälfte erfolgen nur bei Tod des Hundes vor dem 30. Juni und sofern kein neuer Hund angeschafft wird. Eine Befreiung von der Abgabe wird – sofern die notwendigen Belege vorgelegt werden – für Diensthunde der Polizei, des Militärs und dergleichen sowie für anerkannte Blinden-, Begleit- und Hilfshunde gewährt. Ebenso ist für Nutzhunde wie Schweiss- und Rettungshunde eine Befreiung möglich, wenn damit ein öffentliches Interesse verbunden ist.
Wofür wird die Hundeabgabe in der Gemeinde verwendet?
Die Hundeabgaben werden für die Einrichtung und das Betreiben von Robidog-Systemen und nicht durch Gebühren gedeckte administrative Aufwände verwendet.
Obligatorische Haftpflichtversicherung
Hundehalterinnen und Hundehalter müssen für Hunde jeglicher Grösse und Rasse eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens CHF 1 Mio. abschliessen, welche die Hundehaltung umfasst.
Hundekurse
Um Zwischenfällen mit Hunden vorzubeugen, ist die Sozialisierung und Umweltgewöhnung der Welpen sowie die Ausbildung, Erziehung und das korrekte Führen des Hundes zentral. Nur gut erzogene Hunde können in unserer Gesellschaft stressarm und sicher geführt werden. Jeder Hund im Kanton Zürich muss einen praktischen Hundekurs absolvieren. Zudem muss jeder Ersthundehalter oder Wiedereinsteiger (seit über zehn Jahren keinen Hund mehr gehalten) einen Theoriekurs mit anschliessender Prüfung absolvieren.
Der Nachweis über den Theoriekurs muss spätestens drei Monate nach Beginn der Hundehaltung bei der Gemeinde eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Veterinäramts des Kantons Zürich (Link siehe unten).
Weiter Informationen rund um die Hundehaltung finden Sie über die untenstehenden Links:
Kurs-Guide des Kantons Zürich
Veterinäramt Kanton Zürich
Bundesamt für Veterinärwesen
Broschüre Hundehaltung
Broschüre Reisen mit dem Hund
An- /Abmeldeformular
Bitte füllen Sie das Formular aus und senden Sie es per Mail an einwohnerdienste@seuzach.ch oder per Post an Einwohnerdienste, Stationsstrasse 1, 8472 Seuzach. Für weitere Auskünfte erreichen Sie uns während den Öffnungszeiten unter der Tel. 052 320 40 40.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Hunde Anmeldeformular (PDF, 59.82 kB) | Download | 0 | Hunde Anmeldeformular |
Hunde Abmeldeformular (PDF, 60.3 kB) | Download | 1 | Hunde Abmeldeformular |
Infobroschüre Hundehalter (PDF, 523.33 kB) | Download | 2 | Infobroschüre Hundehalter |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 052 320 40 40 | einwohnerdienste@seuzach.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesellschaft und Sicherheit | 052 320 40 40 |