Überprüfung und Antrag bei Anmeldungen in Sachen AHV/IV

Die AHV-Zweigstelle überprüft Anträge bei Anmeldungen für

  • Altersrente, Hinterlassenenrente, IV-Leistungen: die Formulare werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und mit dem Kontrollvermerk an die zuständige Ausgleichskasse weitergeleitet.
  • Mitgliedschaft zur kantonalen Ausgleichskasse als Selbständige oder Nichterwerbstätige: das entsprechende Formular und die erforderlichen Unterlagen werden geprüft. Die Anmeldung geht mit Antragstellung der Zweigstelle an die kantonale Ausgleichskasse.

Splitting: Geschiedene Personen haben eine Einkommensaufteilung während der Ehejahre zu beantragen.

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