
Überprüfung und Antrag bei Anmeldungen in Sachen AHV/IV
Die AHV-Zweigstelle überprüft Anträge bei Anmeldungen für
- Altersrente, Hinterlassenenrente, IV-Leistungen: die Formulare werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und mit dem Kontrollvermerk an die zuständige Ausgleichskasse weitergeleitet.
- Mitgliedschaft zur kantonalen Ausgleichskasse als Selbständige oder Nichterwerbstätige: das entsprechende Formular und die erforderlichen Unterlagen werden geprüft. Die Anmeldung geht mit Antragstellung der Zweigstelle an die kantonale Ausgleichskasse.
Splitting: Geschiedene Personen haben eine Einkommensaufteilung während der Ehejahre zu beantragen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 052 320 40 50 | soziales@seuzach.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Soziales und Gesundheit | 052 320 40 50 |