DienstleistungenBauzeitversicherung
Zuständige Abteilung: Hochbau Für Neubauten sowie für wesentliche An- oder Umbauten mit einer Wertvermehrung über CHF 50'000 oder über 50 % des bisherigen Versicherungswertes ist bei der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich vor Baubeginn eine Bauzeitversicherung abzuschliessen. Das entsprechende Gesuch kann hier heruntergeladen werden. Dokument Bauzeitversicherung (pdf, 38.6 kB)
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