Seit 1. Januar 2016 gelten neue Ansätze zur Berechnung des Grundbedarfs in der Sozialhilfe.

Der Sozialhilferechner, als Teil des Armutsrechners des statistischen Amts ist entsprechend aktualisiert. Mit der gleichen Revision wurden die verwendeten Mietzinslimiten aufgrund der geltenden Ansätze in einer Stichprobe von Gemeinden angepasst.

Sie finden den Armutsrechner unter: www.statistik.zh.ch/armut

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