DienstleistungenVeranstaltungsbewilligungen
Zuständiges Amt: Sicherheit Eine Veranstaltungsbewilligung ist zwingend notwendig, wenn Sie eine Veranstaltung organisieren, welche die u.a. die Öffentlichkeit betrifft insbesondere bei Verkauf von Lebensmitteln/Getränken, Musikveranstaltung, Privatkonzerten, Openairs, etc). Damit das Gesuch geprüft und bewilligt werden kann, ist mindestens vier Wochen vor dem Anlass das Gesuch vollständig ausgefüllt einzureichen an: Präsidialabteilung, Stationsstrasse 1, 8472 Seuzach stellen. Voraussetzung für den Erhalt einer Veranstaltungsbewilligung ist nebst dem Formular "Gesuch für eine Veranstaltung" auch die Checkliste "Klarsicht 16/18" bei einer Abgabe von alkoholischen Getränken. Zusätzlich können der Leitfaden Veranstaltungen sowie die Merkblätter "Lebensmittelverkauf im Freien" und "Rauchverbot" heruntergeladen werden.
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