Hundeanmeldung oder -abmeldungKennzeichnung / Registrierung Die Hundekontrolle richtet sich nach dem Gesetz über das Halten von Hunden sowie der zugehörigen Verordnung. Alle Hunde müssen bis spätestens 3 Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung wird von praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten vorgenommen. Diese melden die mit der Kennzeichnung erhobenen Daten direkt der ANIS AG, Animal Identity Service AG, www.anis.ch, in Bern. Meldepflicht Hundehalter melden ihre Hunde, die älter als drei Monate sind, innert 10 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde und bei der ANIS AG, Bern, an. Innert der gleichen Frist sind der Wohnsitzgemeinde und der ANIS AG zu melden:
Hundegebühr Die Hundegebühr beträgt Fr. 180 pro Hund. Für junge Hunde, die erst im zweiten Halbjahr 3 Monate alt werden, reduziert sich die Gebühr auf Fr. 90. Für verspätete Anmeldungen wird ein Zuschlag von Fr. 40 erhoben. Hundekurse Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Veterinärwesen www.tiererichtighalten.ch sowie des Veterinäramts des Kantons Zürich www.veta.zh.ch. Bitte füllen Sie das untenstehende Formular aus und senden Sie es an Finanzverwaltung, Marie-Louise Blanc, Stationsstrasse 1, 8472 Seuzach. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Person.
|

