Auskünfte aus dem Einwohnerregister

Wünschen Sie eine Auskunft über eine in Seuzach wohnhafte Person?

Aus Datenschutzgründen erteilen die Einwohnerdienste keine telefonischen Auskünfte. Es werden nur schriftliche Anfragen bearbeitet und es wird eine Gebühr von CHF 15.00 für eine einfache Adressauskunft und CHF 30.00 für eine erweiterte Adressauskunft verrechnet.

Folgende Auskünfte können erteilt werden:

Einfache Adressauskunft (§ 18 Abs. 1 MERG):
Diese beinhaltet Name, Vorname, Adresse, Postleitzahl, Ort sowie Datum von Zu- und Wegzug. Es ist kein Interessensnachweis nötig.

Erweiterte Adressauskunft (§ 18 Abs. 2 MERG):
Diese beinhaltet Name, Vorname, Adresse, Postleitzahl, Ort, Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand sowie Heimatort. Diese Auskunft wird nur gegen einen schriftlichen Interessensnachweis (z.B. Verlustschein, Vertragskopie, etc.) erteilt, womit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.

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