Vorläufige Wahlvorschläge Erneuerungswahlen Gemeindebehörden 2026 bis 2030

14. November 2025
Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge für die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden (Gemeinderat, Primarschulpflege, Rechnungsprüfungs-kommission, evang.-ref. Kirchenpflege Seuzach-Thurtal, Sekundarschulpflege) und deren Präsidentinnen bzw. Präsidenten für die Amtsdauer 2026 bis 2030

Gestützt auf die Wahlanordnung vom 26. September 2025 sind für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Gemeindebehörden (Gemeinderat, Primarschulpflege, Rechnungsprüfungs-kommission, evang.-ref. Kirchenpflege Seuzach-Thurtal und Sekundarschulpflege) und deren Präsidentinnen bzw. Präsidenten innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

Als Mitglied des Gemeinderats:
(6 Mitglieder, 7 Vorschläge)

 

Brunner, Bernard

1963

Grützenstrasse 12, Seuzach

Projektleiter im Ruhestand

neu

FDP

Fritz, Marcel

1966

Alte Poststrasse 26, Seuzach

Geschäftsführer

bisher

SVP

Jenni, David

1977

Kirchgasse 23, Seuzach

Geschäftsführer

neu

GLP

Leu, Manfred

1970

Obstgartenstrasse 11, Seuzach

Wirtschaftsinformatiker

bisher

FDP

Mattle, Thierry

1994

Obstgartenstrasse 17, Seuzach

Sales Manager

neu

parteilos

Stutz, Roger

1969

Herbstackerstrasse 8, Seuzach

Leiter Finanz-Beratung

neu

SVP

Wissmann, Laura

1982

Lilienweg 2, Seuzach

Polizistin

bisher

SVP

Als Präsident des Gemeinderats:

 

Leu, Manfred

1970

Obstgartenstrasse 11, Seuzach

Wirtschaftsinformatiker

bisher

FDP

Als Mitglied der Primarschulpflege:
(5 Mitglieder, 5 Vorschläge)

 

Herzog, Nadine

1977

Reutlingerstrasse 57a, Seuzach

Vorsorgeberaterin / Kommunikationsplanerin

bisher

parteilos

Kupferschmid, Tobias

1982

Kirchhügelstrasse 7b, Seuzach

Sozialdiakon

bisher

parteilos

Moser, Gabriel

1976

Gartenstrasse 4, Seuzach

Dipl. Elektroinstallateur / Gewerbeschullehrer

bisher

SVP

Seitz, Martina

1973

Im Handschüssel 54, Seuzach

Schulverwalterin / kaufm. Angestellte

bisher

parteilos

Watzlaw, Egon

1966

Elfenweg 6a, Seuzach

Regionalleiter

bisher

FDP

Als Präsident der Primarschulpflege

 

Watzlaw, Egon

1966

Elfenweg 6a, Seuzach

Regionalleiter

bisher

FDP

             

Als Mitglied der Rechnungsprüfungskommission:
(5 Mitglieder, 6 Vorschläge)

 

Appl, Jan

1987

Aubodenstrasse 44, Seuzach

IT-Teamleiter

neu

SVP

Dahinden, Daniel

1978

Erdbühlstrasse 6, Seuzach

Geschäftsführer

bisher

FDP

Gajdos, Frédéric

1972

Herbstackerstrasse 13, Seuzach

Bankangestellter

neu

FDP

Krampf, Claudia

1970

Reutlingerstrasse 85, Seuzach

Buchhalterin mit eidg. FA

bisher

parteilos

Küng, Christof

1976

Weiherstrasse 2, Seuzach

Elektroingenieur ETH

neu

GLP

Salzmann, Roger

1966

Forrenbergstrasse 31b, Seuzach

Immobilienbewirtschafter

neu

SVP

Als Präsident der Rechnungsprüfungskommission:

 

Dahinden, Daniel

1978

Erdbühlstrasse 6, Seuzach

Geschäftsführer

neu

FDP

Als Mitglied der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Seuzach-Thurtal:
(7 Mitglieder, 7 Vorschläge)

 

Amstutz, Martina

1979

Büelstrasse 15, Rickenbach

Übersetzerin

neu

parteilos

Bachmann, Ilona

1960

Striegelgasse 22, Ellikon an der Thur

Verkäuferin / Imkerin

bisher

parteilos

Blumer, Bälz

1981

Büelstrasse 5, Rickenbach

Landschaftsgärtner

bisher

parteilos

Müller, Peter

1957

Kirchhügelstrasse 19, Seuzach

Rentner Primarlehrer

bisher

EVP

Scheitlin, Bernhard

1957

Bachtobelstrasse 5, Seuzach

Rentner / Elektriker

bisher

parteilos

Valenti, Vanessa

1979

Austrasse 7, Rickenbach

Sicherheitskraft / Rettungssanitäterin

bisher

parteilos

Zeltner, Thomas

1963

Am Bach 4c, Rickenbach

Dipl. Elektroingenieur ETH

bisher

GLP

Als Präsident der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Seuzach-Thurtal:

 

Müller, Peter

1957

Kirchhügelstrasse 19, Seuzach

Rentner Primarlehrer

bisher

EVP

               

Als Mitglied der Sekundarschulpflege:
(6 Mitglieder, 6 Vorschläge)

 

Bürgler, Rolf

1967

Seebühlstrasse 10b, Seuzach

Maschineningenieur

bisher

parteilos

Müller, Thomas

1964

Herenbäumenweg 4, Hettlingen

Leiter Informatik

bisher

parteilos

Riesen, Olivier

1979

Hinter Chilen 4, Hettlingen

Berufsbildner

bisher

parteilos

Thali, Sven

1970

Mitteldorfstrasse 3a, Hettlingen

Betriebswirtschafter

bisher

parteilos

Umiker-Böhni, Karin

1985

Heimensteinstrasse 8c, Seuzach

Ökonomin und Berufsberaterin

bisher

FDP

Watzlaw, Myriam

1972

Elfenweg 6a, Seuzach

Immobilienbewirtschafterin

bisher

FDP

Als Präsident der Sekundarschulpflege:

 

Thali, Sven

1970

Mitteldorfstrasse 3a, Hettlingen

Betriebswirtschafter

bisher

parteilos

             

Gemäss § 53 Gesetz über die politischen Rechte (GPR, LS 161) können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens 21. November 2025, 12.00 Uhr, die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat (wahlleitende Behörde), Stationsstrasse 1, 8472 Seuzach, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte [LS 161.1]).

Wählbar in

  • den Gemeinderat ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Politischen Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 4 GO). Als Präsidentin bzw. Präsident des Gemeinderates kann eine der Personen gewählt werden, die Sie als Mitglied des Gemeinderates wählen.
  • die Primarschulpflege ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Politischen Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 4 GO). Als Präsidentin bzw. Präsident der Primarschulpflege kann eine der Personen gewählt werden, die Sie als Mitglied der Primarschulpflege wählen.
  • die Rechnungsprüfungskommission ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Politischen Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 4 GO). Als Präsidentin bzw. Präsident der Rechnungsprüfungskommission kann eine der Personen gewählt werden, die Sie als Mitglied der Rechnungsprüfungskommission wählen.
  • die Sekundarschulpflege ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Sekundarschulgemeinde Seuzach (Dägerlen, Hettlingen und Seuzach) hat (§ 23 GPR und Art. 5 Gemeindeordnung der Sekundarschule Kreisgemeinde Seuzach). Als Präsidentin bzw. Präsident der Sekundarschulpflege kann eine der Personen gewählt werden, die Sie als Mitglied der Sekundarschulpflege wählen.
  • die evangelisch-reformierte Kirchenpflege ist jede stimmberechtigte Person, die Mitglied der Landeskirche ist, ihren Wohnsitz in der Gemeinde Altikon, Dinhard, Ellikon an der Thur, Rickenbach, Seuzach oder Thalheim an der Thur hat, über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügt, das 18. Altersjahr vollendet hat und die weiteren Voraussetzungen gemäss Kirchenordnung erfüllt (§ 23 GPR und Art. 20 Abs. 2 Kirchenordnung sowie Art. 6 Kirchgemeindeordnung der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Seuzach-Thurtal). Als Präsidentin bzw. Präsident der evangelisch-refomierten Kirchenpflege kann eine der Personen gewählt werden, die Sie als Mitglied der evangelisch-reformierten Kirchenpflege wählen.

Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz "bisher", wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z. B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeinde Seuzach oder unter www.seuzach.ch bezogen werden.

Sofern während der Frist von 7 Tagen die bereits eingereichten Wahlvorschläge nicht geändert oder zurückgezogen, oder keine neuen Wahlvorschläge eingereicht werden, erfolgt keine weitere Publikation der Wahlvorschläge. Stimmen die Wahlvorschläge nach Ablauf der siebentägigen Frist nicht mit den heute veröffentlichten Wahlvorschlägen überein, werden die definitiven Wahlvorschläge am 28. November 2025 amtlich publiziert (§ 53 Abs. 4 GPR).

Die Urnenwahl für den Gemeinderat, die Primarschulpflege, die Rechnungsprüfungskommission sowie die evangelisch-reformierte Kirchenpflege findet gemäss Wahlanordnung vom 26. September 2025 am Sonntag, 8. März 2026 statt.

In Anwendung von Art. 7 Gemeindeordnung i. V. m. § 55 Abs. 1 GPR erhalten die Stimmberechtigten für den Gemeinderat und die Rechnungsprüfungskommission einen leeren Wahlzettel und ein Beiblatt, auf welchem die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind. Für die Primarschulpflege erhalten die Stimmberechtigten einen gedruckten Wahlzettel, der die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge enthält. Sofern mehr Kandidierende vorgeschlagen werden als Sitze zu vergeben sind, findet der Wahlgang mit leerem Wahlzettel und Beiblatt statt.

In Anwendung von Art. 7 Kirchgemeindeordnung i. V. m. § 55a Abs. 2 GPR erhalten die Stimmberechtigten für die evangelisch-reformierte Kirchenpflege einen gedruckten Wahlzettel, der die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge enthält. Sofern mehr Kandidierende vorgeschlagen werden als Sitze zu vergeben sind, findet der Wahlgang mit leerem Wahlzettel und Beiblatt statt.

Für die Sekundarschulpflege erklärt die wahlleitende Behörde die bisher vorgeschlagenen Personen nach Ablauf der siebentägigen Frist als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54a Abs. 1 GPR erfüllt sind. Sind diese nicht erfüllt, findet ein Wahlgang an der Urne statt.

Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursinstanz für die evang.-ref. Kirchenpflege ist die Bezirkskirchenpflege Winterthur, 8400 Winterthur. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Seuzach, 14. November 2025

Gemeinderat Seuzach
(Wahlleitende Behörde)

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