
Gemeinde Seuzach erstellt provisorische Notunterkunft
Der Zürcher Regierungsrat legt die Quote fest, nach derer die Gemeinden im Kanton proportional zur Bevölkerungszahl Asylsuchenden Obdach, Kleidung und Lebensmittel zur Verfügung stellen müssen. Infolge des Ukrainekriegs wurde die Aufnahmequote am 19. April 2022 von 0.5 auf 0.9 Prozent erhöht. Für die Gemeinde Seuzach bedeutete die Erhöhung eine Zunahme von 38 auf 69 Asylsuchende. Die zusätzlichen Personen wurden in der Notunterkunft in Oberohringen, in Gastfamilien und in Wohnungen, welche die Gemeinde Seuzach auf dem privaten Wohnungsmarkt hinzumieten konnte, untergebracht. Die Gemeinde hat das Kontingent an freien Plätzen ausgeschöpft und kann zurzeit keine weiteren Asylsuchenden aufnehmen.
In der Medienmitteilung vom 6. März 2023 teilte die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich mit, dass die Asyl-Aufnahmequote per 1. Juni 2023 für alle Gemeinden des Kantons Zürich nochmals erhöht wird. Mit der erneuten Anhebung auf 1.3 Prozent fehlen Seuzach 30 Plätze.
Der Gemeindepräsidentenverband forderte die Gemeinden bereits im November letzten Jahres dazu auf, sich für die Aufnahme weiterer Personen zu wappnen. So hat die Gemeinde Seuzach bereits vor der Ankündigung der Erhöhung verschiedene Optionen geprüft, Vorbereitungsmassnahmen getroffen und sich eine Kaufoption für eine Occasions-Containeranlage mit 24 Plätzen gesichert. Als zonenkonformer Standort wurde die gemeindeeigene Landreserve an der Strehlgasse evaluiert.
Die Baueingabe erfolgt in dieser Woche. Die Inbetriebnahme der Anlage ist auf den 1. Juni 2023 geplant. Für die Realisierung des Projekts hat der Gemeinderat einen Kredit von 509'000 Franken als gebundene Ausgabe genehmigt.
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Medienmitteilung vom 16.03.2023 | Download | 0 | Medienmitteilung vom 16.03.2023 |