
Gemeinde einigt sich aussergerichtlich und nimmt Bautätigkeit für provisorische Notunterkunft wieder auf
Die Rekurspartei hat in ihrem Rekurs auf einen Fehler hingewiesen, wonach der Grundabstand zum Nachbargrundstück nicht eingehalten wurde. Die Gemeinde hat diesen Fehler mit dem bereits genehmigten Revisionsprojekt korrigiert und die Rekurspartei für ihre dadurch entstandenen Aufwendungen entschädigt. Darüber hinaus hat die Gemeinde in der Einigung zuvor mündlich getroffene Vereinbarungen zur Umgebungsgestaltung schriftlich fixiert.
Aufgrund des knappen Wohnraums in Seuzach kann die Gemeinde nur vereinzelt Asylsuchende in Privatwohnungen unterbringen. Bis zur Inbetriebnahme der Containersiedlung werden deshalb Asylsuchende auch in unterirdischen Kollektivunterkünften untergebracht.
Zugehörige Objekte
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Notunterkunft Strehlgasse - Medienmitteilung vom 04.07.2023 | Download | 0 | Notunterkunft Strehlgasse - Medienmitteilung vom 04.07.2023 |