Gemeinde einigt sich aussergerichtlich und nimmt Bautätigkeit für provisorische Notunterkunft wieder auf

4. Juli 2023
Nachdem es beim Bau der provisorischen Notunterkunft an der Strehlgasse aufgrund eines Rekurses zu einem Baustopp gekommen ist, hat sich die Gemeinde Seuzach mit der Rekurspartei aussergerichtlich geeinigt. Sie nimmt die Bautätigkeit in den nächsten Wochen wieder auf. Läuft alles nach Plan, sollte die Notunterkunft im Oktober bezugsbereit sein.

Die Rekurspartei hat in ihrem Rekurs auf einen Fehler hingewiesen, wonach der Grundabstand zum Nachbargrundstück nicht eingehalten wurde. Die Gemeinde hat diesen Fehler mit dem bereits genehmigten Revisionsprojekt korrigiert und die Rekurspartei für ihre dadurch entstandenen Aufwendungen entschädigt. Darüber hinaus hat die Gemeinde in der Einigung zuvor mündlich getroffene Vereinbarungen zur Umgebungsgestaltung schriftlich fixiert.

Aufgrund des knappen Wohnraums in Seuzach kann die Gemeinde nur vereinzelt Asylsuchende in Privatwohnungen unterbringen. Bis zur Inbetriebnahme der Containersiedlung werden deshalb Asylsuchende auch in unterirdischen Kollektivunterkünften untergebracht.

Baufortschritt provisrische Notunterkunft Strehlgasse

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Notunterkunft Strehlgasse - Medienmitteilung vom 04.07.2023 Download 0 Notunterkunft Strehlgasse - Medienmitteilung vom 04.07.2023