Verhandlungsbericht Gemeinderat vom 8. Februar 2018

15. Februar 2018

Der Gemeinderat Seuzach hat an der letzten Sitzung die folgenden Beschlüsse gefasst:

Festlegen Aktivierungs- und Wesentlichkeitsgrenze im Zusammenhang mit dem neuen Rechnungsmodell HRM2

Im Zusammenhang mit der auf den 1. Januar 2019 anstehenden Einführung des neuen Rechnungsmodells hat der Gemeinderat die Aktivierungs- und Wesentlichkeitsgrenze festlegen müssen. Um was geht es? Die Aktivierung bezeichnet generell die Verbuchung eines Vermögensgegenstands auf der Aktivseite der Bilanz. Diese Verbuchung ist oft an verschiedene Bedingungen geknüpft, wovon eine die Aktivierungsgrenze ist. Die Aktivierungsgrenze stellt den Grenzbetrag dar, ab welchem eine Investitionsausgabe in der Bilanz im Verwaltungsvermögen verbucht werden muss. Unter der Aktivierungsgrenze liegende Investitionsausgaben werden der Erfolgsrechnung belastet. Massgebend für die Beurteilung sind die Gesamtkosten eines Projekts oder Beschaffungsgeschäfts. Die Gemeinde Seuzach praktizierte in der Vergangenheit, aufgrund ihrer Grösse, in ihrer Buchführung eine Aktivierungsgrenze von Fr. 100'000. Aus diesem Grund macht es Sinn, die neue Höchstgrenze von Fr. 50'000 für die Aktivierung von Investitionen zu übernehmen. Diese muss zukünftig auch im Anhang zur Jahresrechnung offengelegt werden.
Die Wesentlichkeit ist ein Kriterium bei der Beurteilung, ob eine Verpflichtung als Rückstellung in die Bilanz aufgenommen werden kann. Rückstellungen, die betragsmässig unter die Wesentlichkeitsgrenze fallen, dürfen nicht bilanziert werden. Die Aktivierungsgrenze gilt gleichzeitig als Wesentlichkeitsgrenze. Die Festlegung unterschiedlicher Limiten für die Aktivierung und die Wesentlichkeit wäre unzulässig. Der Gemeinderat hat die Aktivierungs- und Wesentlichkeitsgrenze auf Fr. 50'000 angesetzt.

Gebühren- und Abfallverordnung treten per 1. Januar 2018 in Kraft

Nachdem die kommunale Gebührenverordnung sowie die neue Abfallverordnung in Rechtskraft erwachsen sind, hat sie der Gemeinderat auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt. Auf diesen Zeitpunkt hin werden auch alle bisherigen Regelungen in diesen beiden Bereichen aufgehoben.
Die neue Gebührenordnung wurde notwendig, da die bisherige kantonale Regelung auf den 31. Dezember 2017 ausser Kraft gesetzt worden ist. Gemeinsam mit dem kommunalen Gebührentarif legen Verordnung und Tarif fest, wie die Grundzüge der kommunalen Gebührenerhebung lauten und welche Gebühren in Rechnung gestellt werden können.
Die neue Abfallverordnung legt u.a. fest, welche verwertbaren Anteile von Siedlungsabfällen gesammelt werden. Gestützt auf die neue Rechtsgrundlage werden ab 2018 beispielsweise keine Bauabfälle mehr entgegengenommen, ebenso wird kein Häckselgut mehr abgeführt.
Beide Verordnungen sind ab Januar 2018 auf der Homepage www.seuzach.ch zu finden.

Anschaffung eines Aerifizierer

Der Gemeinderat hat die Anschaffung eines neuen Aerifizierer beschlossen. Als Geräteträger dient der neue Werktraktor John Deere. Der Nutzen des Aerifizierens für die Rasenpflege ist bei regelmässiger Anwendung unbestritten. Bisher stand im Schwimmbad ein Kleingerät im Einsatz, das im Betrieb sehr aufwändig und in der Leistung eher durchschnittlich war. Das neue Gerät kann sowohl für das Schwimmbad, die Schulanlagen und auch im Rösslipark eingesetzt werden. Die Lieferung des neuen Gerätes erfolgte über die Firma Basler Land- und Baumaschinen, Gundetswil, zu einem Preis von rund Fr. 27'000 (inkl. MwSt.). Das Unternehmen gewährte einen Flottenrabatt von Fr. 9'300.

Schachtsanierungen der öffentlichen Kanalisation

Im Oktober 2016 hat der Gemeinderat für den Umbau von vier Doppelschächten auf den Meteor- und Schmutzwasserleitungen im Trennsystem an der See-, Seebühl- und Gartenstrasse einen Kredit von Fr. 135'000 bewilligt. Die Kosten für die Schachtsanierungen waren im Budget 2017 enthalten und wurden im Frühjahr 2017 durch die Firma Baltensperger AG, Winterthur, ausgeführt. Die nun durch das Ingenieurbüro Ingesa AG erstellte Schlussabrechnung weist Gesamtkosten von Fr. 126'656.60 aus. Die Baukosten liegen somit Fr. 8'343.40 oder ca. 6,2 % unter dem bewilligten Kredit. Die Minderkosten sind auf die Minderbeanspruchung der Positionen Anpassung Werkleitungen und Unvorhergesehenes zurückzuführen.

Bauabrechnung Wasserleitung entlang Bahnlinie

Im August 2016 hat der Gemeinderat für den Ersatz der Wasserleitung entlang der Bahnlinie der SBB (Abschnitt Bachtobelstrasse bis Bahnübergang "Leberen") ein Kredit von Fr. 160'000 bewilligt. Die Kosten für den Ersatz der Wasserleitung waren nicht im Budget 2016 enthalten und mussten der gemeinderätlichen Kompetenzsumme angerechnet werden. Die Arbeiten wurden im November 2016 durch die Firmen Brossi AG, Trepp Haustechnik AG und Emil Keller Tiefbauunternehmung AG ausgeführt und nun durch das Ingenieurbüro Fritschi + Huser abgerechnet. Die Schlussabrechnung weist Gesamtkosten von Fr. 155'137.85 aus. Die Baukosten liegen somit Fr. 4'862.15 oder ca. 3,0 % unter dem bewilligten Kredit.

Jahresbericht der Bibliothek

Die Gemeindebibliothek Seuzach kann auf ein erfolgreiches Jahr 2017 zurückblicken. Die durchgeführten Veranstaltungen waren stets gut besucht und die Rückmeldungen durchwegs positiv. Die Zahlen, welche dem Jahresbericht zu entnehmen sind, bleiben konstant erfreulich.
Nebst den etablierten Veranstaltungen wie dem Märlinachmittag, Buchzauber für die Chliine, Bilderbuchkino, Spielnachmittag, Spielgruppenbesuche und Präsentationen von Buchneuheiten, konnten im Jahr 2017 weitere attraktive Veranstaltungen durchgeführt werden. Speziell zu erwähnen sind dabei der sehr erfolgreiche Lesesommer 2017, welcher zusammen mit der Stadtbibliothek Winterthur durchgeführt wurde, sowie die Lesung mit der bekannten Schweizer Autorin Blanca Imboden.
Das dritte Jahr in Folge waren auch alle Kindergartenklassen der Gemeinde Seuzach regelmässig in der Bibliothek zu Besuch. Dieses Projekt dient der Sprach- und Leseförderung der Kinder im Vorschulalter. Auch die Zusammenarbeit und der regelmässige Besuch der Sekundarschule in der Bibliothek war auch im vergangenen Jahr sehr erfreulich. Die Kunstwerke, welche die Sekundarschülerinnen und Sekundarschüler unter Anleitung der Lehrerschaft in unserer Bibliothek ausstellen, erfreut die Kundschaft der Bibliothek jedes Mal von neuem und animiert zu interessanten Gesprächen.
Die Lesekisten in der Badi Seuzach und beim Spielplatz Obstgarten werden von Eltern und Kindern rege benutzt und geschätzt.
Im Jahr 2017 wurden insgesamt 39'232 Medien (ohne digitale Medien) ausgeliehen, was einem leichten Rückgang von 4.4 % entspricht. Jedes der insgesamt 12'501 Medien des Bestandes wurde somit durchschnittlich 3.1 Mal ausgeliehen. Die Zahl der aktiven Kundinnen und Kunden sank von 1'003 auf 916. Dazu kamen 6'861 Downloads von digitalen Medien. Die digitalen Ausleihen dazugerechnet, blieb die Gesamtausleihzahl im Jahr 2017 gegenüber 2016 konstant. Ebenso die Besucherzahl, die mit 15'586 (Vorjahr 15'223) ebenfalls in etwa gleichgeblieben ist. Der Gemeinderat genehmigte den Jahresbericht und dankte dem sehr initiativen Bibliotheks-Team unter Leitung von Susan Pisan ganz herzlich für das grosse Engagement.

Wiederaufnahme der Tätigkeit der Baukommission Notunterkunft Oberohringen

Die gemeinderätliche Baukommission Notunterkunft Oberohringen hat sich dieser Tage zur ersten Sitzung seit März 2017 getroffen. Nachdem sämtliche Rekurse gegen das Projekt abgewiesen worden sind, soll nun zügig die Realisierung angegangen werden. In einer ersten Phase sind die Detailpläne zu erstellen sowie die Submission der Arbeiten durchzuführen.

Texaid-Altkleidersammlungen in Seuzach

Gesamthaft sind 2017 in Seuzach 38'531 kg Altkleider den entsprechenden Sammelcontainern zugeführt worden. Über 38 Tonnen Alttextilien alleine aus unserer Gemeinde sind schon eine erstaunliche Zahl. Der Erlös aus dieser Altstoffverwertung fliesst karikativen Zwecken der folgenden Organisationen zu: Rotes Kreuz, Winterhilfe, SolidarSuisse, Caritas, Kolping Schweiz und HEKS. Der Gemeinderat empfiehlt diese nützliche Verwertungskette auch weiterhin zum Gebrauch.

Bauwesen

Folgende Baubewilligungen sind erteilt worden:

  • Kai + Celina Bollmann; Erweiterung Wohnzimmer, Umnutzung Garage zu Zimmer sowie Neubau Carport und Schopf, Gladiolenstrasse 25, Seuzach
  • FC Seuzach; Erstellen einer Mini-Fussballarena mit Ballfangkonstruktion, Sportanlage Rolli, Seuzach
  • Gabriele Doris Mettler-Becker, Umbau Einfamilienhaus mit Abbruch Satteldach und Neubau Flachdach sowie Luft-/Wärmepumpe, Erdbühlstrasse 8, Seuzach