Verhandlungsbericht Gemeinderat vom 20. November 2025

21. November 2025

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 20. November 2025 die folgenden Beschlüsse gefasst:

Sonntagsverkäuft 2026

Die Gemeinden im Kanton Zürich können für das ganze Gemeindegebiet einheitlich maximal vier Sonn- bzw. Feiertage pro Jahr bestimmen, an denen in Verkaufsgeschäften die bewilligungsfreie Beschäftigung von Arbeitnehmenden möglich ist. Hohe Feiertage sind davon ausgenommen. Zudem dürfen höchstens zwei Sonn- bzw. Feiertage nacheinander bezeichnet werden.

Für das Jahr 2026 werden folgende Sonntage bezeichnet, an denen Verkaufsgeschäfte bewilligungsfrei Arbeitnehmende beschäftigen können:

  • 22. März 2026
  • 14. Juni 2026
  • 27. September 2026
  • 29. November 2026

 

Rückzug Strafanzeige betreffend Baumfällungen an der Reutlingerstrasse

Im März 2025 wurden auf den Grundstücken an der Reutlingerstrasse 3 und 5 in Seuzach 14 Bäume entfernt. Der Gemeinderat erteilte der Primo Immobilien AG im Juli 2025 nachträglich eine Fällbewilligung und leitete gleichzeitig ein Strafverfahren wegen Verstosses gegen die Bau- und Zonenordnung (revBZO) ein.

An der Gemeindeversammlung vom 3. November 2025 beschlossen die Stimmberechtigten, den Artikel zum Baumschutz aus der revidierten Bau- und Zonenordnung zu streichen. Damit entfällt die Bewilligungspflicht für Baumfällungen auf privatem Grund. Da die entsprechende Rechtsgrundlage aufgehoben wurde, hat der Gemeinderat entschieden, die Strafanzeige zurückzuziehen.

 

Vielzweckbauernhaus an Püntenstrasse wird aus Schutzinventar entlassen

Um den Schutzstatus prüfen zu lassen, hat die Eigentümerschaft für das Vielzweckbauernhaus an der Püntenstrasse 9 ein Provokationsbegehren eingereicht. Nach eingehender Begutachtung durch die kantonale Denkmalpflegekommission wird auf eine Unterschutzstellung verzichtet.

Das Gebäude geht auf das frühe 19. Jahrhundert zurück, als der Bereich entlang der heutigen Welsikonerstrasse noch von locker angeordneten Vielzweckbauernhäusern geprägt war. Diese einfache, ländliche Bebauung bildete damals die typische Struktur des alten Dorfkerns. Heute sind auf der Westseite der Strasse nur noch wenige dieser historischen Bauten erhalten; die östliche Seite wurde im Laufe des 20. Jahrhunderts vollständig überbaut.

Seit der Erstellung wurde das Gebäude mehrfach umgebaut. Das Haus entwickelte sich aus einem Doppelwohnhaus mit Scheune und Stall, dessen westlicher Teil ab 1843 aus einem Schopf hervorging. Im Verlauf des 19. und 20. Jahrhunderts wurde der Bau mehrfach umgestaltet: 1892 entstand ein neuer Ökonomieteil, 1951 wurde das Dach angehoben und 1981 endete die Viehzucht. Tenn und Stall wurden aufgehoben und zu Wohnzwecken umgebaut.

Obwohl die innere Struktur noch teilweise ablesbar ist, wurde das Erscheinungsbild stark verändert. Infolge dieser Eingriffe und der neuen Umgebung hat das Gebäude seinen historischen Kontext weitgehend verloren.

Die Denkmalpflege kommt deshalb zum Schluss, dass das Haus weder als baulicher Zeuge von regionaler Bedeutung noch als sozial- oder wirtschaftsgeschichtlich relevantes Objekt gelten kann. Das Gebäude wird aus dem kommunalen Inventar der Schutzobjekte entlassen. Der Entscheid wird gemäss gesetzlichen Vorgaben amtlich publiziert.

 

Weiteres Beschlussgeschäft

Zudem wurden folgende Geschäfte behandelt:

  • Genehmigung Protokoll Gemeindeversammlung vom 3. November 2025
 

Bauwesen

Folgende Baubewilligungen sind erteilt worden:

  • Gemeinde Seuzach - Baubewilligung für Neugestaltung Spielplatz Obstgarten, Revisionsprojekt betreffend Neuanordnung Spielgeräte, bei Obstgartenstrasse 5 + 11
  • Schreiner, Marcel - Baubewilligung für Luft- / Wasserwärmepumpe, Brüelweg 3, Oberohringen
Vielzweckbauernhaus Püntstrasse 9