Verhandlungsbericht Gemeinderat vom 18. November 2021

22. November 2021

Der Gemeinderat hat an der letzten Sitzung die folgenden Beschlüsse gefasst:

1. Sonntagsverkäufe 2022

Die verkaufsoffenen Sonntagsverkäufe wurden, in Absprache mit dem Gewerbeverein auf folgende Termine festgelegt: 3. April, 12. Juni, 23. Oktober und 27. November 2022. An diesen Sonntagen dürfen Verkaufsgeschäfte gemäss Art. 19 Abs. 6 Arbeitsgesetz bewilligungsfrei Arbeitnehmende beschäftigen und offen halten. Allfällige Einschränkungen aufgrund der Pandemie bleiben vorbehalten.

2. Teuerungsausgleich auf den 1. Januar 2022

Die vom Regierungsrat des Kantons Zürich auf den 1. Januar 2022 festgelegte Teuerungszulage von 0.9 % wird auch dem festangestellten Gemeindepersonal ausgerichtet. Die Entschädigungen der Behörden und Funktionäre bleiben unverändert bestehen.

3. Amtliches Publikationsorgan - Neufestsetzung per 1. Januar 2022

Mit der herkömmlichen Publikation von amtlichen Meldungen in einem physischen Medium werden immer weniger Personen erreicht. Um diese neuen Herausforderungen zu bewältigen und die dadurch entstehenden Aufwände zu bündeln, hat der Verein Zürcher Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute (VZGV) die Geschäftsstelle egovpartner der Staatskanzlei Kanton Zürich beauftragt, eine adäquate und zeitgemässe Lösung zu erarbeiten. Im Prozess der Projektentwicklung wurde entschieden, diese Lösung über alle drei Staatsebenen so zu gestalten, dass Bund, Kantone und Gemeinden gleichermassen profitieren. Insbesondere ein grosser Nutzen entsteht dadurch auch für die Konsumentinnen und Konsumenten von amtlichen Publikationen, welche diese alle an einem Ort finden.

Mit dem Projekt ePublikation steht ein gesamtschweizerisches digitales Amtsblatt nach den neuesten Prinzipien des Service Public zur Verfügung. Bund, Kantone, Gemeinden, Zweckverbände und andere öffentlich-rechtliche Institutionen können hier ihre amtlichen Nachrichten und systematischen Rechtssammlungen online publizieren. Dabei ist die Rechtssicherheit der Dokumente auf höchstem technischem Niveau gewährleistet. Das digitale Amtsblatt Schweiz basiert auf der Lösung für amtliche Publikationen amtsblattportal.ch, mit der unter anderem auch die Amtsblätter der Kantone Zürich, Basel-Stadt, Bern und Appenzell Ausserrhoden sowie das Schweizerische Handelsamtsblatt veröffentlicht werden. Die Meldungen können von der Plattform auch für einen allfälligen Druck bezogen werden, müssen also nur einmal erfasst werden. Die Doppelerfassung von Meldungen, welche auch im kantonalen Amtsblatt publiziert werden müssen entfällt.

Die Nutzerinnen und Nutzer erhalten mit dem digitalen Amtsblatt einen schnellen, direkten und kostenlosen Zugriff auf sämtliche Publikationen aus einer zentralen Informationsquelle. Durch moderne Such- und Filterfunktionen lassen sich Online-Abonnemente und Informationen oder Newsfeeds einfach und individuell zusammenstellen. Das System ist zudem rund um die Uhr verfügbar.

In Anbetracht der gesellschaftlichen und technologischen Weiterentwicklungen, die dazu führen, dass immer mehr Menschen in ihrem Alltag elektronische Informationsquellen nutzen, hat der Gemeinderat entschieden, die elektronische Publikation künftig als rechtsverbindlich festzulegen. Ab 1. Januar 2022 wird die Plattform Digitales Amtsblatt Schweiz (ePublikation.ch) als Publikationsorgan definiert und ersetzt den Landboten. Daraus resultieren Einsparungen von rund CHF 10'000 pro Jahr. Die neue Lösung wird ebenfalls in die Website der Gemeinde eingebunden.

4. Elternbeitragsreglement - Teilrevision per 1. Januar 2022

Im Frühsommer 2021 hat der Gemeinderat das Elternbeitragsreglement über die Beiträge für die schul- und familienergänzende Betreuung in Tagesstrukturen erlassen. Aufgrund der Praxiserfahrung mit dem Betrieb der neuen Tagesstrukturen wurde ein Bedarf an geringfügigen Anpassungen festgestellt und mit einer Teilrevision in das Reglement implementiert. Das teilrevidierte Elternbeitragsreglement wurde durch den Gemeinderat genehmigt und tritt nach erfolgter Rechtskraft per 1. Januar 2022 in Kraft.

5. Tagesfamilien Winterthur Weinland - Leistungsvereinbarung mit der Gemeinde Seuzach

Seuzach weist ein vielseitiges Angebot an ausserfamiliärer Tagesbetreuung auf. Die Tagesstern Seuzach GmbH betreibt sowohl die Kita Chinderstern als auch den Hort Ohringen und Seuzach. Zudem werden Vorschulkinder in der Spielgruppe Krimskrams und im Spielhaus betreut. Im Weiteren gibt es eine bewilligungspflichtige Tagesfamilie (mehr als 25 Std. Betreuung pro Kind/Woche), die aktuell keinem Verein angeschlossen ist. Was in Seuzach bislang nicht vorhanden ist, ist ein Angebot für die Vermittlung und Begleitung von Eltern und Tagesfamilien (bewilligungspflichtig oder nicht). Der Verein Tagesfamilien Winterthur Weinland soll diese Lücke schliessen.

In diesem Zusammenhang wurde eine Leistungsvereinbarung ausgearbeitet. Damit schafft die Gemeinde ein Angebot für die Vermittlung und Begleitung von Eltern und Tagesfamilien. Der Verein Tagesfamilien Winterthur Weinland vermittelt Betreuungsplätze in dafür qualifizierte Tagesfamilien und garantiert z.B. dass die anvertrauten Kinder gemäss dem pädagogischen Konzept von Kibesuisse betreut werden, die Tageseltern über eine Grundausbildung verfügen sowie jährliche Weiterbildungskurse besuchen. Der Verein finanziert sich primär über die Eltern- und Vereinsbeiträge.

Die Leistungsvereinbarung wurde vom Gemeinderat genehmigt und tritt per 1. Januar 2022 in Kraft.

6. Petition - Verkehrsführung Kirchgasse/Kirchhügelstrasse

Am 6. Oktober 2021 hat Gustav Steinmann, Seuzach, eine von ihm sowie 78 weiteren Personen unterzeichnete Petition zur Verkehrssituation an der Kirchgasse/Kirchhügelstrasse eingereicht. Zwischenzeitlich fanden konstruktive und lösungsorientierte Gespräche zu den Anliegen statt.

Bereits im Jahr 2016 wurden Konzeptstudien für die «Neugestaltung der Kirchgasse» im Zusammenhang mit der Sanierung erarbeitet. Das Vorhaben wurde damals aufgrund der Baustelle «Erweiterung und Teilsanierung Alterszentrums im Geeren» sistiert. Geht es nach dem Gemeinderat soll das Projekt nach Beendigung der Bauarbeiten 2023 wieder aufgenommen werden. Um die Situation zwischenzeitlich zu verbessern, sollen im kommenden Jahr entsprechende Testversuche (Signalisationsänderungen, Markierungen zur Kennzeichnung eines Fussgängerbereichs) zur Optimierung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden.

7. Verzicht auf Buswartehaus an der Haltestelle Mörsburgstrasse

Die Planungsarbeiten für den Ausbau der Bushaltestelle Mörsburgstrasse im Zusammenhang mit den Vorgaben zum Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) sind weit fortgeschritten. Die Arbeiten sollen im kommenden Jahr ausgeführt werden.

Seitens Baudirektion des Kantons Zürich wurde die Gemeinde angefragt, ob im Zuge der Umgestaltung eine Wartehalle realisiert werden soll. Aufgrund der finanziell angespannten Situation verzichtet der Gemeinderat auf den Bau.

Bauwesen

Folgende Baubewilligungen sind erteilt worden:

  • Valora Schweiz AG - Baubewilligung für Avec-Box mit Leuchtreklamen, Schaffhauserstrasse 77, Oberohringen
  • Vogel René und Cécile - Baubewilligung für Anbau Wintergarten und Erweiterung Untergeschoss, Landstrasse 65

Ansprechpersonen für Medien

Katharina Weibel, Gemeindepräsidentin, Telefon 079 355 97 22
Marco Tigani, Verwaltungsleiter, Telefon 052 320 40 01