Verhandlungsbericht Gemeinderat vom 18. August 2022

19. August 2022

Der Gemeinderat Seuzach hat an der letzten Sitzung die folgenden Beschlüsse gefasst:

Fussballanlage Rolli - Ersatz Beleuchtung Platz 1
Die Platzbeleuchtungsanlage der Fussballanlage Rolli stammt aus dem Jahr 2006 und hat mittlerweile das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. In einer ersten Etappe soll die Beleuchtung des Hauptspielfelds (Platz 1) erneuert und durch eine moderne LED-Sportplatzbeleuchtung ersetzt werden. Neben einem tieferen Stromverbrauch bietet die LED-Beleuchtung auch geringere Blendwirkung, weniger Lichtverschmutzung und eine höhere Lebensdauer bei kleinerem Unterhaltsaufwand. Zudem ist sie nach dem Einschalten sofort betriebsbereit. Die Beleuchtungsstärke mit 200 Lux genügt den Vorgaben des Schweizerischer Fussballverbands (SFV) für die 1. Liga.

Für dieses Vorhaben wurde im Investitionsbudget 2022 ein Betrag von CHF 55'000.00 eingestellt. Der Gemeinderat hat das wirtschaftlich günstigste Angebot berücksichtigt und für die Umsetzung einen Kredit von CHF 50'000.00, inkl. MwSt., zu Lasten der Investitionsrechnung genehmigt.

Schulhaus Ohringen - Dienstbarkeit Photovoltaikanlage
Die Solarkraftwerkgemeinschaft Seuzach (SKGS) möchte auf dem kürzlich sanierten Flachdach der Turnhalle des Schulhauses Ohringen eine Photovoltaikanlage installieren. Geplant sind senkrecht aufgestellte, doppelseitige Solarmodule mit einer Leistung von 33 kWp und einer Jahresproduktion von ca. 25'000 kWh. Die Anlage soll noch im laufenden Jahr gebaut und voraussichtlich auch in Betrieb genommen werden. Die Finanzierung erfolgt durch den Verein Solarspar. Die Abrechnung des produzierten Stroms, des Eigenverbrauchs und der Netzeinspeisung übernimmt das EKZ. Die Kosten für den Energiebezug bleiben für die Gemeinde unverändert.

Der Gemeinderat hat den Dienstbarkeitsvertrag für die Benützung der Dachfläche zur Installation einer Photovoltaikanlage mit dem Verein Solarspar genehmigt. Die Personaldienstbarkeit ist bis 31. Dezember 2052 befristet. Die Gemeinde Seuzach ist jederzeit berechtigt, die Photovoltaikanlage zum jeweiligen Restwert zu erwerben.

Aufhebung Feuerwerksverbot
Aufgrund der akuten Brandgefahr, speziell im Zusammenhang mit dem 1. August, hat der Gemeindepräsident am 28. Juli 2022 ein generelles Feuerwerksverbot auf dem ganzen Gemeindegebiet verfügt. Die Bundesfeier vom 1. August ist ohne Zwischenfälle (Abbrennen von illegalem Feuerwerk) verlaufen. Aus diesem Grund wird das Feuerwerksverbot vom 28. Juli 2022 auf dem Gemeindegebiet Seuzach per sofort (18. August 2022) aufgehoben. Es gelten weiterhin die Vorgaben des Kantons Zürich.

Verwendung Bundesfeier-Feuerwerk 2022 und künftiger Verzicht ab 2023
Wegen der anhaltenden Trockenheit wurde das von der Gemeinde geplante Feuerwerk an der Bundesfeier 2022 abgesagt. Das vertraglich vereinbarte Grossfeuerwerk soll deshalb am diesjährigen Seuzi Fäscht, am Samstag, 10. September 2022, um 22.00 Uhr, nachgeholt werden.

Gleichzeitig wird dies das letzte offizielle Gemeindefeuerwerk sein. Aus Rücksicht auf Mensch, Tier und Umwelt verzichtet der Gemeinderat ab 2023 auf das Abbrennen von Feuerwerk. Die jeweils dafür vorgesehenen finanziellen Mittel sollen künftig für einen alternativen Programmpunkt eingesetzt werden.

Konzeptgenehmigung und Anschaffung Basisausrüstung Notfalltreffpunkte
Die Gemeinden des Kantons Zürich wurden von der Kantonalen Führungsorganisation (KFO) über die Einführung des Projektes "EVAK ZH: Notfalltreffpunkte (NTP) " im Kantonsgebiet informiert.

Ziel und Zweck dieses interkantonalen Projektes ist es, dass jede Gemeinde im Fall von Grossereignissen, Katastrophen und Notlagen für die Bevölkerung mindestens eine Anlaufstelle betreiben kann. Sie dienen der Information und im Evakuierungsfall als Sammelpunkt für den Transport in das Aufnahmegebiet derjenigen Personen, welche sich nicht selbstständig evakuieren können. Weiter können die NTP auch zur Deckung von Grundbedürfnissen, wie beispielsweise die Abgabe von Trinkwasser, genutzt werden.

Da Seuzach mehrere Ortsteile umfasst, wurden auf dem Gemeindegebiet zwei Notfalltreffpunkte definiert, welche in Gehdistanz von 15 bis 20 Minuten erreicht werden (Einzugsradius von ca. 1 bis 1.5 km). Einer dieser Standorte befindet sich bei der Sporthalle Rietacker, der andere bei der Schulanlage in Oberohringen. Beide Notfalltreffpunkte sind vor Ort mit einer Tafel signalisiert und auf der Website www.notfalltreffpunkte.ch einsehbar.

Damit die Notfalltreffpunkte der Gemeinde Seuzach im Falle eines Ereignisses in Betrieb genommen sowie betrieben werden können, wurde ein Konzept zur Errichtung und zum Betrieb von kommunalen Anlaufstellen im Notfall ausgearbeitet, welches die verschiedenen Zuständigkeiten in diesem Zusammenhang definiert. Der Gemeinderat hat das entsprechende Konzept genehmigt und einen Kredit in der Höhe von 15'000 Franken für die Beschaffung der Basisausrüstung gesprochen.

Weitere Beschlussgeschäfte
Zudem wurden folgende Geschäfte behandelt:

  • Kreditfreigabe von 69'000 Franken für die Projektierung der Sanierung Buchenstrasse und Instandsetzung Buchenweg sowie den Ersatz der Wasserleitung und Mischwasserkanalisation.
  • Verzicht auf die Gemeindeversammlung vom 19. September 2022 (Reservedatum).
  • Festsetzung der Sitz- und Versammlungstermine für das Jahr 2023.
  • Festsetzung der Steuergrundlagen für das Budget 2023.
  • Festsetzung des Stellenplans 2023 für das Gemeindepersonal.
  • Durchführungsbewilligung für das Seuzi Fäscht 2022.
  • Durchführungsbewilligung für die 125-Jahr-Jubiläumsfeier der Musikgesellschaft Seuzach.

 

Bauwesen
Folgende Baubewilligungen wurden erteilt:

  • Manz Hans - Baubewilligung für Einhausung Balkon (inventarisiertes Objekt), Püntenstrasse 9
  • Stüssi Silvan - Baubewilligung für Anbau Technikraum sowie Neugestaltung Garten mit Neubau Veloraum, Sitzplatzüberdachung und Schwimmbad, Glärnischstrasse 2
  • Zurbuchen Bodenschutz GmbH - Baubewilligung für Landwirtschaftliche Bodenaufwertung, Brüggli
Fussballanlage Rolli - Platzbeleuchtung