Patente eines Klein- und Mittelverkaufsbetriebes

Der Verkauf von alkoholischen Getränken an Endverbraucherinnen und Endverbraucher ist bewilligungspflichtig, d.h. für den Verkauf im Detailhandel ist ein sogenanntes Patent für den Klein- und Mittelverkauf notwendig. Der mit diesem Patent verkaufte Alkohol darf nicht an Ort und Stelle konsumiert werden.

Meldepflicht beim Kantonalen Labor

Wer Getränke oder andere Lebensmittel verkauft, ist als Lebensmittelbetrieb beim Kantonalen Labor meldepflichtig. Jeder neue Betrieb muss vor Aufnahme der Aktivität seine Tätigkeit innerhalb von 14 Tagen dem Kantonalen Labor melden. Die Registrierung ist kostenlos.

Ebenfalls sind Änderungen der Betriebsdaten sowie Betriebseinstellungen zu melden.

Umbaumassnahmen am bestehenden Betrieb

Planen Sie bei einem bestehenden Betrieb Umbaumassnahmen oder beziehen Sie ein neues Lokal? Allenfalls ist dazu eine Baubewilligung notwendig. Bitte nehmen Sie (vor Einreichung der Patent-Gesuchsunterlagen) mit der Abteilung Hochbau Kontakt auf. Ein Patent gilt nur für die von der Abteilung Hochbau bewilligten Flächen.

Patenterteilung

Das Gesuch um Bewilligung eines Patentes zur Führung eines Klein- und Mittelverkaufbetriebes ist mindestens 4 Wochen vor Beginn der Tätigkeit bei der Abteilung Sicherheit einzureichen. Bitte stellen Sie sicher das alle benötigten Unterlagen miteingereicht werden. Wir können nur vollständig eingereichte Gesuche beurteilen und bearbeiten.

Zwingende Unterlagen:

  • Kopie Personenausweis (ID, Pass oder Ausländerausweis)
  • Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Handlungsfähigkeitszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • Kopie Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag (unterschrieben)
  • bei Neueröffnungen oder Änderung des bestehenden Konzepts: zusätzlich (neues) "Betriebskonzept"

Zugehörige Objekte

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