Sie möchten einen Wegzug/Abmeldung melden?
Die Meldefrist beträgt gemäss kantonalem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) 14 Tage.

Umziehen leicht gemacht
Das Portal von eUmzug Schweiz ermöglicht einer meldepflichtigen Person mit Wohnsitz in der Schweiz, ihre Umzüge elektronisch abzuwickeln. Sie kann ihre Wegzugs-, Zuzugs- und Umzugsmeldung bei der Gemeinde, unabhängig von den Schalteröffnungszeiten, via Internet in einem Schritt erledigen. Dieser elektronische Service ist eine Ergänzung zur persönlichen Meldung am Schalter der Einwohnerdienste.

Die eUmzug Schweiz Plattform basiert auf dem zukünftigen Standard eCH-0221 (aktuell Referenzmodell 2.0 eUmzug Schweiz). Dieser Standard definiert schweizweit den elektronischen Datenaustausch zwischen meldepflichtiger Person und den Einwohnergemeinden (eCH-0093 Prozess Wegzug/Zuzug).

Wegzug ins Ausland
Bitte melden Sie sich persönlich bei den Einwohnerdiensten.

eUmzugCH

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