Grabbepflanzung und Grabschmuck

Ein schönes, gepflegtes Grab ist der Wunsch vieler Angehöriger. Sollten Sie sich nicht selbst darum kümmern können, unterstützen die Friedhofsgärtner Sie gerne dabei. Sie übernehmen in Ihrem Auftrag Bepflanzung, Pflege und Unterhalt des Grabes. Selbstverständlich können Sie das Grab auch selbst bepflanzen oder schmücken.

Bestimmungen für Reihengräber

Bei der Grabbepflanzung müssen folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Bei Erdbestattungen darf die erstmalige Bepflanzung erst 6 Monate nach der Beisetzung erfolgen
  • Es dürfen keine Pflanzen gesetzt werden, die Ausläufer bilden, stark versamen, die Höhe und Breite des Grabsteins überschreiten oder sich nicht in das Gesamtbild des Friedhofs einfügen. Dazu gehören insbesondere: Buchsbäume (in allen Formen), grosse Sträucher, Gehölze oder Gräser, Hochstämme, Schling- und Kletterpflanzen, invasive Neophyten und Bambus
  • Die Inschrift des Grabmales darf nicht verdeckt sein.
  • Mehrjährige Pflanzen, welche die Höhe und Breite nicht einhalten und oder durch ihre Ausdehnung Nachbargräber beeinträchtigen, sind zurückzuschneiden oder werden mind. 1x pro Jahr ohne Voranmeldung kostenpflichtig durch den Friedhofsgärtner zurückgeschnitten.
  • Skulpturen, Metallhandwerk, grosse Steine, Kunstgegenstände und dergleichen als Grabschmuck sowie Stellriemen (Grabeinfassungen) bedürfen einer Bewilligung des Bestattungsamtes.
  • Nur die vom Friedhof zur Verfügung gestellten Grabvasen dürfen für Schnittblumen aufgestellt werden.

Bestimmungen für das Gemeinschaftsgrab

Die Grabanlagen der Gemeinschaftsgräber werden vom Friedhofsgärtner unterhalten. An den dafür vorgesehenen Orten gibt es die Möglichkeit Blumen, Kerzen und kleine Gestecke zu platzieren. Die Pflanzen werden nach dem Verblühen durch den Friedhofsgärtner abgeräumt.

Das Aufstellen von Blumen oder Gegenständen auf den Grabflächen sowie das Betreten derselben ist aus Respekt gegenüber den beigesetzten Personen nicht erlaubt.

Grosse Gegenstände sowie Schnittblumen führen zu Verfärbungen der Namenstafeln und stören das ruhige Bild der Namensbank. Darum haben unsere Mitarbeitenden die Anweisung, diese Gegenstände abzuräumen und vor die Namensbank zu platzieren.

Bepflanzungs-Aufträge für Reihengräber

Im Rahmen eines Bepflanzungs-Auftrags übernimmt der Friedhofsgärtner folgende Aufgaben:

  • Entfernen der alten Bepflanzung
  • Erde umgraben, düngen und ergänzen
  • Bepflanzen, jäten und giessen der Grabfläche
     

Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Friedhofsgärtner gerne zur Verfügung.

Friedhofgärtner Gemeinde Seuzach:

Ganz der Gärtner Gartenbau GmbH
Im Winkel 7
8474 Dinhard
Tel. 052 337 14 58

info@g-d-g.ch
www.ganzdergärtner.ch

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