DienstleistungenAuskünfte aus dem Einwohnerregister
Zuständige Abteilung: Einwohnerdienste Wünschen Sie eine Auskunft über eine in Seuzach wohnhafte Person? Aus Datenschutzgründen erteilen die Einwohnerdienste keine telefonischen Auskünfte. Es werden nur schriftliche Anfragen bearbeitet und es wird eine Gebühr von CHF 15.00 für eine einfache Adressauskunft und CHF 30.00 für eine erweiterte Adressauskunft verrechnet. Folgende Auskünfte können erteilt werden: Einfache Adressauskunft (§ 18 Abs. 1 MERG): Erweiterte Adressauskunft (§ 18 Abs. 2 MERG):
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