DienstleistungenWasseranschlussgesuch
Zuständige Abteilung: Hochbau Das Wasseranschlussgesuch (für jeden Neuanschluss an das Leitungsnetz) ist in der Regel vor Baufreigabe der Bauverwaltung einzureichen, kann jedoch auch direkt dem Baugesuch beigelegt werden. Es hat mindestens folgendes zu umfassen:
Die Wasseranschlüsse sind entsprechend dem geltenden Reglement über die Wasserversorgung zu projektieren und auszuführen. Dokument Wasseranschlussgesuch.pdf (pdf, 57.5 kB)
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