DienstleistungenGrabaufhebungen
Zuständige Abteilung: Bestattungsamt Auf dem Friedhof Seuzach werden nach einer vorgeschriebenen Ruhefrist von mindestens 20 Jahren regelmässig Gräber aufgehoben. Das Bestattungsamt nimmt die amtliche Ausschreibung im Amtsblatt des Kantons Zürich, im Landboten und in der Seuzi Zytig vor.
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