
Rechnungsstellung in Sachen Bestattung
Wenn die Bestattung einer auswärtigen Person bewilligt wurde, erhebt das Bestattungsamt dafür die festgelegten Gebühren.
Ebenfalls können im Zusammenhang mit einem Todesfall der Gemeinde Dienstleistungen Dritter in Rechnung gestellt werden, die von den Angehörigen bezahlt werden müssen. Kosten, die gemäss kantonaler Bestattungsverordnung von den Angehörigen zu tragen sind, stellt das Bestattungsamt diesen in Rechnung.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bestattungsamt | 052 320 40 40 | einwohnerdienste@seuzach.ch |