Verhandlungsbericht Gemeinderat vom 2. März 2023

10. März 2023

Der Gemeinderat Seuzach hat an der letzten Sitzung die folgenden Beschlüsse gefasst:

Revision Richt- und Nutzungsplanung sowie Festlegung Gewässerraum

Gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung sollen Nutzungspläne überprüft und angepasst werden, wenn sich die Verhältnisse erheblich geändert haben. Für die Gemeinden ergibt sich daraus der Auftrag, ihre Ortsplanung einerseits den geänderten kommunalen Verhältnissen anzupassen und andererseits auf die übergeordneten Vorgaben, insbesondere den kantonalen Richtplan, abzustimmen.

Der Gesamtplan der Gemeinde Seuzach stammt aus dem Jahr 1984 und wurde bis heute nicht überarbeitet. Da ein Richtplan auf einen Entwicklungszeitraum von 20 bis 25 Jahren ausgerichtet ist, soll der Gesamtplan der Gemeinde Seuzach überprüft und an die heutigen Bedürfnisse angepasst werden. Die neu gewonnenen Erkenntnisse sollen in der Bau- und Zonenordnung abgebildet werden. Im Weiteren ist eine Anpassung aufgrund der einiger in den letzten Jahren geänderten Rahmenbedingungen und übergeordneten Vorgaben, wie zum Beispiel das revidierte Planungs- und Baugesetz (IVHB-Begriffe) und das neue Mehrwertausgleichsgesetz, erforderlich. Zudem sollen bestehende Formulierungen angepasst und neue Vorschriften (z. B. Grünflächenziffer) eingeführt werden.

Der Gemeinderat hat einen Kredit von CHF 132'000 Franken für die Revision der Richt- und Nutzungsplanung genehmigt und den Ortsplaner Suter von Känel Wild AG mit den Arbeiten beauftragt. Das Projekt wird von einer Arbeitsgruppe, unter der Leitung des Ressortvorstandes Bau und Infrastruktur begleitet und dauert voraussichtlich 1.5 Jahre.

Neben der Revision der Richt- und Nutzungsplanung wird 2023 der Gewässerraum entlang der Bäche innerhalb des Siedlungsgebietes festgelegt. Die Festlegung des Gewässerraums sichert Raum für den Hochwasserschutz, die Ökologie, für Naherholungsgebiete und Durchlüftungskorridore. Die Gemeinde ist für den Bachtobelgraben, den Brünneli-, Ohringer- und Welsikonerbach zuständig. Der Gewässerraum des Chrebsbaches wird vom Kanton festgelegt. Der Bericht und die Pläne werden ebenfalls vom Büro Suter von Känel Wild AG erarbeitet, wofür der Gemeinderat einen Kredit von 33'000 Franken bewilligt hat.

Sanierung Buchenstrasse und Instandsetzung Buchenweg

Die Buchenstrasse und der Buchenweg sind baulich in einem schlechten Zustand. Neben Unebenheiten und Belagsrissen sind auch die Abschlüsse stark beschädigt. Zudem weist die bestehende Strassenentwässerung Mängel auf. Da auch die bestehende Kanalisation und die Wasserleitung in der Buchenstrasse über 50 Jahre alt und in einem schlechten Zustand sind, ist eine koordinierte Gesamtsanierung geplant.

Für die Strassensanierung der Buchenstrasse und Instandsetzung des Buchenwegs hat der Gemeinderat einen Kredit von 260'000 Franken zu Lasten der Investitionsrechnung genehmigt. Für den Ersatz der Mischwasserkanalisation und der Wasserleitung werden 480'000 Franken als gebundene Ausgabe im Sinne von § 103 Gemeindegesetz bewilligt.

Die Arbeiten werden voraussichtlich Mitte April beginnen. Es ist mit einer Bauzeit von sechs bis sieben Monaten zu rechnen.

Weitere Beschlussgeschäfte
Zudem wurden folgende Geschäfte behandelt:

  • Kreditgenehmigung provisorische Notunterkunft Strehlgasse
  • Genehmigung finanzielle Beiträge 2023 an Institutionen und Vereine
  • Genehmigung Inspektionsbericht 2023 Betreibungsamt Seuzach

Bauwesen
Folgende Baubewilligungen sind erteilt worden:

  • Gemeinde Seuzach - Baubewilligung für Schulraumprovisorium (12 Container), Schulstrasse 7
Buchenstrasse