Untenstehend finden Sie wichtige Informationen rund um das Parkieren in der Gemeinde Seuzach. Informationen zum Nachtparkieren finden Sie hier.

Allgemeine Informationen

Blaue Zone

In der Blauen Zone dürfen Fahrzeuge werktags, von Montag bis Samstag, bei einer Ankunft zwischen 08.00 und 19.00 Uhr, während maximal einer Stunde abgestellt werden. Zu diesem Zweck ist die Parkscheibe gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen.

Zwischen 19.00 und 07.59 Uhr muss die Parkscheibe nicht angebracht werden, sofern das Fahrzeug vor 08.00 Uhr wieder in den Verkehr eingefügt wird.

Bei einer Ankunftszeit zwischen 11.30 und 13.30 Uhr gilt die Parkerlaubnis bis 14.30 Uhr. Bei einer Ankunftszeit zwischen 18.00 und 08.00 Uhr gilt sie bis 09.00 Uhr.

An Sonn- und Feiertagen gilt keine Parkzeitbeschränkung.

Wichtig

Die Blaue Zone an der Strehlgasse ist in keiner Parkbewilligung enthalten. Deshalb darf dort nicht unbeschränkt parkiert werden.

Parkverbotszone

In den Gebieten Forrenberg Nord, Schwimmbad Süd, Turnerstrasse sowie Kirchgasse / Kirchhügelstrasse ist eine sogenannte Parkverbotszone, ausgenommen markierte Parkfelder, signalisiert. In dieser Zone darf ausschliesslich in markierten Parkfelder parkiert werden. Das Parkieren ausserhalb eines Parkfelds ist nicht erlaubt.

Untenstehend finden Sie die Planunterlagen zu den einzelnen Gebieten.

Parkbewilligungen in der Gemeinde Seuzach

Für das zeitlich unbeschränkte Parkieren auf öffentlichem Grund kann online unter www.parkingpay.ch, über die Parkingpay-App oder am Schalter der Einwohnerdienste eine entsprechende Parkbewilligung gelöst werden.

Weitere Informationen sowie eine Übersicht der einzelnen Parkbewilligungen finden Sie im untenstehenden Flyer "Parkieren in Seuzach".

Dokumente

Name
Informationsflyer - Parkieren in Seuzach (PDF, 551.83 kB) Download 0 Informationsflyer - Parkieren in Seuzach