Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die Gesamtresultate von Bund und Kanton finden Sie in der App VoteInfoExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Online finden Sie die Ergebnisse des Kantons unter Wahlen & AbstimmungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und des Bundes unter www.admin.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Zustellung Stimmunterlagen

Stimmberechtigte in der Schweiz erhalten ihre Stimmunterlagen frühestens vier und spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstermin. Sollten Ihre Unterlagen nicht fristgerecht zugestellt werden, wenden Sie sich an die Einwohnerdienste der Gemeinde Seuzach.

Stimmrechtsausweis verloren?

Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde verlangt werden. Sie müssen das Duplikat persönlich bei den Einwohnerdiensten der Gemeinde abholen und einen gültigen Personalausweis (Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmcouvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmcouvert in das Antwortcouvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortcouvert per Post schicken oder es während der Öffnungszeiten auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage). Das Einwerfen des Couverts direkt in den Briefkasten beim Gemeindehaus ist ebenfalls möglich. Der Briefkasten wird am Wahl-/ Abstimmungssonntag um 10.00 Uhr das letzte Mal geleert.


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das offizielle Antwortcouvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtdausweis fehlt
  • das Antwortcouvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmcouvert mit Kennzeichen versehen ist