Wahlerklärung für die stille Erneuerungswahl der Mitglieder der Sekundarschulpflege und deren Präsidenten für die Amtsdauer 2026 – 2030, stille Wahl zustande gekommen

12. Dezember 2025
Wahlerklärung für die stille Erneuerungswahl der Mitglieder der Sekundarschulpflege und deren Präsidenten für die Amtsdauer 2026 – 2030, stille Wahl zustande gekommen

Auf die Wahlanordnung vom 26. September 2025 für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Sekundarschulpflege und deren Präsidenten für die Amtsdauer 2026 – 2030 sind dem Gemeinderat gleich viele Personen vorgeschlagen worden, wie Stellen zu besetzen sind. Die zunächst zur Wahl vorgeschlagenen Personen haben sich zudem in der zweiten Vorschlagsfrist nicht geändert. Damit sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt (§ 54a Gesetz über die politischen Rechte [GPR, LS 161]).

Für die Amtsdauer 2026 bis 2030 erklärt der Gemeinderat folgende Personen in stiller Wahl als gewählt:

Als Mitglied der Sekundarschulpflege:

 

Bürgler, Rolf

1967

Seuzach

Maschineningenieur

bisher

parteilos

Müller, Thomas

1964

Hettlingen

Leiter Informatik

bisher

parteilos

Riesen, Olivier

1979

Hettlingen

Berufsbildner

bisher

parteilos

Thali, Sven

1970

Hettlingen

Betriebswirtschafter

bisher

parteilos

Umiker-Böhni, Karin

1985

Seuzach

Ökonomin und Berufsberaterin

bisher

FDP

Watzlaw, Myriam

1972

Seuzach

Immobilienbewirtschafterin

bisher

FDP

Als Präsident der Sekundarschulpflege:

 

Thali, Sven

1970

Hettlingen

Betriebswirtschafter

bisher

parteilos

 

Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Seuzach, 12. Dezember 2025

Gemeinderat Seuzach
(Wahlleitende Behörde)

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