Alle vier Jahre werden die Gemeindebehörden neu gewählt. Die Erneuerungswahlen bieten Ihnen die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung unserer Gemeinde mitzuwirken und die Zusammensetzung der Behörden mitzubestimmen. Wir freuen uns, wenn Sie sich an diesem demokratischen Prozess beteiligen.
 
Welche Behörden werden gewählt?

  • sechs Mitglieder des Gemeinderats, inkl. dessen Präsidium
  • fünf Mitglieder der Primarschulpflege, inkl. deren Präsidium (das Präsidium der Primarschulpflege ist von Amtes wegen zugleich Mitglied des Gemeinderates)
  • fünf Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission, inkl. deren Präsidium
  • sechs Mitglieder der Sekundarschulpflege, inkl. deren Präsidium (Kreiswahl)
  • sieben Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Seuzach-Thurtal, inkl. deren Präsidium (Kreiswahl)

Die Amtsdauer beträgt vier Jahre und dauert von 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2030.


Termine

Für die Erneuerungswahlen sind folgende Termine zu beachten:

Freitag, 26. September 2025 Publikation Wahlanordnung und Eröffnung der 40 Tage-Frist für Wahlvorschläge (§49 Abs. 1 GPR)
Mittwoch, 5. November 2025

Ende der 1. Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge

Freitag, 14. November 2025 Publikation der Wahlvorschläge und Eröffnung der 2. Frist von 7 Tagen für Änderungen der Vorschläge / die Einreichung neuer Wahlvorschläge
Freitag, 21. November 2025 Ende der 2. Frist für die Änderung der Vorschläge / die Einreichung neuer Wahlvorschläge
Freitag, 28. November 2025 Publikation der definitiven Wahlvorschläge, wenn während der 2. Frist Änderungen / zusätzliche Kandidaten eingegangen sind
Freitag, 6. Februar 2026 Verteilung Wahlmaterial
Sonntag, 8. März 2026 Wahlsonntag (1. Wahlgang)
Montag, 9. März 2026 Publikation Ergebnisse 1. Wahlgang und Beginn der 10 Tage-Frist für Rückzüge der Vorschläge / die Einreichung neuer Wahlvorschläge
Mittwoch, 18. März 2026 Ende der Frist für die Rückzüge der Vorschläge / die Einreichung neuer Wahlvorschläge
Freitag, 22. Mai 2026 Verteilung Wahlmaterial
Sonntag, 14. Juni 2026 Wahlsonntag (2. Wahlgang)

 

Wer ist wählbar? 

Jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Seuzach hat, kann in den Gemeinderat, in die Primarschulpflege oder in die Rechnungsprüfungskommission gewählt werden. Für die Sekundarschulfplege ist der politische Wohnsitz in den Gemeinden Dägerlen, Hettlingen oder Seuzach notwendig. Bei der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Seuzach-Thurtal ist der politische Wohnsitz in den Gemeinden Altikon, Dinhard, Ellikon an der Thur, Rickenbach, Seuzach oder Thalheim an der Thur sowie die Zugehörigkeit zur evang.-ref. Kirche erforderlich.

 

Wie kann ich einen Wahlvorschlag einreichen? 

Die Kandidatinnen und Kandidaten sind mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz "bisher", wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z. B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname). Jeder Wahlvorschlag ist von 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von deren Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig zu unterzeichnen. Jede Person kann lediglich einen Wahlvorschlag unterzeichnen und die Unterschrift im Nachhinein nicht mehr zurückziehen. 

 

Wahldurchführung

Die Wahl des Gemeinderates, der Primarschulpflege und der Rechnungsprüfungskommission wird an der Urne mit einem gedruckten Wahlzettel durchgeführt. Sofern jedoch mehr Kandidierende vorgeschlagen werden als Sitze zu vergeben sind, findet der Wahlgang mit leerem Wahlzettel und Beiblatt statt. 

Die Wahl der Sekundarschulpflege findet in stiller Wahl statt. Die Schulpflege erklärt die vorgeschlagenen Personen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54a Abs. 1 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, findet eine Wahl mit gedrucktem Wahlzettel an der Urne statt.

Die Wahl der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Seuzach-Thurtal wird an der Urne mit leerem Wahlzettel und Beiblatt durchgeführt.

 

Wahlvorschläge

Formulare für die Wahlvorschläge können ab Freitag, 26. September 2025, bei der Gemeinde Seuzach, Stationsstrasse 1, 8472 Seuzach, bezogen oder von der Website www.seuzach.ch heruntergeladen werden.

 

Deine Gemeinde braucht dich

Mit der Kampagne "Deine Gemeinde braucht dich" ruft der Verband des Gemeindepräsidien des Kantons Zürich zur politischen Mitwirkung auf. Auch Seuzach macht mit!

Informieren Sie sich noch heute über die Arbeit in Kommissionen und Behörden. Auf der Website Deine Gemeinde braucht dich erhalten Sie spannende Informationen zur Behördentätigkeit in Seuzach. 

Am 20. Oktober 2025 findet ein kostenloses Webinar statt. Das Webinar gibt allen Interessierten einen «Einblick in die Tätigkeit einer Exekutivbehörde». Alle Angaben dazu finden Sie unter deine-gemeinde-braucht-dich.ch/webinar.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. 

Dokumente

Name
Wahlvorschlagsformular Gemeinderat (PDF, 114.89 kB) Download 0 Wahlvorschlagsformular Gemeinderat
Wahlvorschlagsformular Primarschulpflege (PDF, 111.65 kB) Download 1 Wahlvorschlagsformular Primarschulpflege
Wahlvorschlagsformular RPK (PDF, 111.75 kB) Download 2 Wahlvorschlagsformular RPK
Wahlvorschlagsformular Sekundarschulpflege (PDF, 115.16 kB) Download 3 Wahlvorschlagsformular Sekundarschulpflege
Wahlvorschlagsformular Kirchenpflege (PDF, 105.89 kB) Download 4 Wahlvorschlagsformular Kirchenpflege