Erneuerungswahlen 2026 bis 2030
Alle vier Jahre werden die Gemeindebehörden neu gewählt. Die Erneuerungswahlen bieten Ihnen die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung unserer Gemeinde mitzuwirken und die Zusammensetzung der Behörden mitzubestimmen. Wir freuen uns, wenn Sie sich an diesem demokratischen Prozess beteiligen.
Wie wähle ich richtig?
Für die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden gelten verschiedene Vorgaben. Im Erklärvideo wird aufgezeigt, welche Möglichkeiten der Stimmabgabe es für die Erneuerungswahlen gibt und welche Regeln dabei beachtet werden müssen.
Welche Behörden werden gewählt?
- sechs Mitglieder des Gemeinderats, inkl. dessen Präsidium
- fünf Mitglieder der Primarschulpflege, inkl. deren Präsidium (das Präsidium der Primarschulpflege ist von Amtes wegen zugleich Mitglied des Gemeinderates)
- fünf Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission, inkl. deren Präsidium
- sechs Mitglieder der Sekundarschulpflege, inkl. deren Präsidium (Kreiswahl)
- sieben Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Seuzach-Thurtal, inkl. deren Präsidium (Kreiswahl)
Die Amtsdauer beträgt vier Jahre und dauert von 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2030.
Termine
Für die Erneuerungswahlen sind folgende Termine zu beachten:
| Freitag, 26. September 2025 | Publikation Wahlanordnung und Eröffnung der 40 Tage-Frist für Wahlvorschläge (§49 Abs. 1 GPR) |
| Mittwoch, 5. November 2025 |
Ende der 1. Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge |
| Freitag, 14. November 2025 | Publikation der Wahlvorschläge und Eröffnung der 2. Frist von 7 Tagen für Änderungen der Vorschläge / die Einreichung neuer Wahlvorschläge |
| Freitag, 21. November 2025 | Ende der 2. Frist für die Änderung der Vorschläge / die Einreichung neuer Wahlvorschläge |
| Freitag, 28. November 2025 | Publikation der definitiven Wahlvorschläge, wenn während der 2. Frist Änderungen / zusätzliche Kandidaten eingegangen sind |
| Freitag, 6. Februar 2026 | Verteilung Wahlmaterial |
| Sonntag, 8. März 2026 | Wahlsonntag (1. Wahlgang) |
| Montag, 9. März 2026 | Publikation Ergebnisse 1. Wahlgang und Beginn der 10 Tage-Frist für Rückzüge der Vorschläge / die Einreichung neuer Wahlvorschläge |
| Mittwoch, 18. März 2026 | Ende der Frist für die Rückzüge der Vorschläge / die Einreichung neuer Wahlvorschläge |
| Freitag, 22. Mai 2026 | Verteilung Wahlmaterial |
| Sonntag, 14. Juni 2026 | Wahlsonntag (2. Wahlgang) |
Wer ist wählbar?
Jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Seuzach hat, kann in den Gemeinderat, in die Primarschulpflege oder in die Rechnungsprüfungskommission gewählt werden. Für die Sekundarschulfplege ist der politische Wohnsitz in den Gemeinden Dägerlen, Hettlingen oder Seuzach notwendig. Bei der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Seuzach-Thurtal ist der politische Wohnsitz in den Gemeinden Altikon, Dinhard, Ellikon an der Thur, Rickenbach, Seuzach oder Thalheim an der Thur sowie die Zugehörigkeit zur evang.-ref. Kirche erforderlich.
Deine Gemeinde braucht dich
Mit der Kampagne "Deine Gemeinde braucht dich" ruft der Verband des Gemeindepräsidien des Kantons Zürich zur politischen Mitwirkung auf. Auch Seuzach macht mit!
Informieren Sie sich noch heute über die Arbeit in Kommissionen und Behörden. Auf der Website Deine Gemeinde braucht dichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. erhalten Sie spannende Informationen zur Behördentätigkeit in Seuzach.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.