Fahrbewilligung für Gemeinde-, Flur- und Waldstrassen mit Fahrverbot

Das Befahren von Gemeinde-, Flur- und Waldstrassen mit Fahrverbot bedarf einer Fahrbewilligung.

Bedingungen

  • Fahrbewilligungen werden nur ausnahmsweise auf Gesuch und mit Angabe einer Begründung erteilt.
  • Seitens der Strassenbesitzer besteht keine Haftpflicht für Unfälle und Schäden infolge schlechten Strassenzustandes, Hindernisse etc.
  • Der Fahrzeughalter haftet für alle Schäden, die durch sein Fahrzeug verursacht werden, z. B. an Strassen oder Kulturen.

Zugehörige Objekte

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