
Jahresbericht 2024 der Wasserversorgung Seuzach
Die Lebensmittelverordnung (LMV) verlangt, dass die Wasserversorgung die Wasserbezüger mindestens einmal pro Jahr über die Qualität des Trinkwassers informiert.
Diese Informationspflicht beschränkt sich auf das Trinkwasser im Verteilnetz.
Für die Qualität im Hausinnern (ab Wassermesser) ist der jeweilige Hauseigentümer verantwortlich.
Im Jahresbericht werden die wichtigsten Aussagen über das Wasserjahr 2024 zusammengefasst.
Gemeinde Seuzach
Abteilung Tiefbau
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Jahresbericht 2024 (PDF, 130.81 kB) | Download | 0 | Jahresbericht 2024 |