Verhandlungsbericht Gemeinderat vom 17. August 2023

23. August 2023

Der Gemeinderat Seuzach hat an der letzten Sitzung die folgenden Beschlüsse gefasst:

Überführung Arbeitsintegration "Seuzi grün" in Regelstrukturen
Mit Beschluss vom 17. Dezember 2020 hat der Gemeinderat entschieden, das Arbeitsintegrationsprogramm "Seuzi grün" bis 2023 als Pilotprojekt zu führen. Aufgrund der durchwegs positiven Erfahrungen aus den letzten zwei Jahren soll das Angebot in die Regelstrukturen überführt werden.

Das Arbeitsintegrationsprogramm "Seuzi grün" bietet den Teilnehmenden einerseits eine sinnvolle Tagestruktur und eine Plattform für soziale Kontakte, andererseits unterstützt es Menschen, die sich nahe am ersten Arbeitsmarkt befinden, den (Wieder-)Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu schaffen.

Während der Pilotphase ist es fünf Personen, die bei "Seuzi grün" einen Einsatz geleistet haben, gelungen Fuss im ersten Arbeitsmarkt zu fassen. Diese Personen haben auf den Sozialen Diensten bislang nicht wieder ein Gesuch um Sozialhilfe gestellt, was als Indiz für eine nachhaltige Ablösung erachtet werden kann. Menschen, die aufgrund von Krankheiten, Alter, fehlender Sprachkenntnisse oder fehlender Ausbildung sehr weit vom Arbeitsmarkt entfernt sind, konnte "Seuzi grün" eine sinnvolle Tagesbeschäftigung bieten. Insgesamt betreute und begleitete "Seuzi grün" während der Pilotphase 22 Personen. Die grosse Mehrheit leistete zwischen 20 %- und 40 %-Einsätze.

"Seuzi grün" leistete auf verschiedenen Tätigkeitsfeldern Einsätze. Besonders zu erwähnen ist die Unterstützung von "Seuzi grün" bei der Bewältigung der Flüchtlingswelle im Frühjahr 2022 nach Ausbruch des Ukrainekrieges. In dieser Zeit richtete "Seuzi grün" Wohnungen ein, baute Betten zusammen und half, Möbel bei Einwohnern aus Seuzach abzuholen und diese in die verschiedenen angemieteten Wohnungen zu transportieren.

Die Überführung in die Regelstrukturen hat weder personelle noch finanzielle Auswirkungen. Das revidierte Konzept "Seuzi grün" wird per 1. September 2023 in Kraft gesetzt.

 

Befristete Bewilligung für Hort Strehlgasse
Aufgrund von ausserordentlich vielen Anmeldungen für die schulergänzende Betreuung per Schuljahresbeginn 2023/2024 ersuchte die Kidéal AG um Ausstellung einer befristeten Bewilligung zum Betrieb eines privaten Kinderhortes im "Seuzi-Huus" an der Strehlgasse 7.

Unter Vorbehalt von Auflagen und Bedingungen wurde der Trägerschaft, Kidéal AG, die Bewilligung zum Betrieb des Kinderhortes "Tagesstern Strehlgasse" mit einer Kindergruppe mit insgesamt 22 gewichteten Plätzen für Kinder ab dem Kindergarteneintritt bis zum Ende der Primarschule erteilt. Die Bewilligung beschränkt sich auf den Zeitraum vom 21. August 2023 bis 20. Februar 2024 beziehungsweise bis zum Bezug der geplanten neuen Horträumlichkeiten beim Kindergarten Weid.

 

Teilersatz Wasserleitung Aubodenstrasse
In der Aubodenstrasse in Oberohringen kam es im Jahr 2023 bereits zu drei Wasserleitungsbrüchen. Aufgrund des sehr schlechten Zustands der Leitung ist ein dringlicher Ersatz des betroffenen Teilabschnitts (Hausnummern 43 bis 55) notwendig. Das Bauprojekt sieht vor, die bestehende Gussleitung auf einer Länge von 42 Metern zu ersetzen sowie einen zusätzlichen Streckenschieber einzubauen. Weiter wird der bestehende Hydrant ersetzt und mit einer neuen Leitung an die Verteilleitung angeschlossen. Ebenfalls werden die Hausanschlussschieber sowie die Hausanschlussleitungen bis zu den Grundstücksgrenzen ersetzt.

Der Gemeinderat hat für den Teilersatz der Wasserleitung an der Aubodenstrasse einen Kredit in der Höhe von 73'000 Franken, inkl. MWST, genehmigt. Die Kosten sind nicht im Budget 2023 enthalten und müssen im Sinne von Art. 27 der Gemeindeordnung der Kompetenzsumme des Gemeinderates angerechnet werden. Die Arbeiten werden voraussichtlich ab Mitte September ausgeführt und dauern ca. drei Wochen.

 

Kreditabrechnungen

  • Für den Ersatz der Mischwasserkanalisation in der Haldenstrasse (Abschnitt Alte Poststrasse bis Turnerstrasse) hat der Gemeinderat am 21. Januar 2021 einen Kredit von 350'000 Franken bewilligt. Die Bauabrechnung schliesst mit einem Betrag von 315'899.45 Franken um 34'100.55 Franken (9.7 %) unter dem bewilligten Kredit ab. Die Minderkosten sind mit der günstigen Offerte bei den Bauarbeiten (Preisniveau), der Nichtbeanspruchung der Ausmassreserven bei den Bauarbeiten und der Minderbeanspruchung der Positionen Verschiedenes sowie Unvorhergesehenes zu begründen.
  • Für den Ersatz der Wasserleitung in der Winterthurerstrasse (Abschnitt Liegenschaft Nr. 27 bis 23b) hat die Kommission Gemeindebetriebe am 21. Juni 2022 einen Kredit von 100'000 Franken bewilligt. Die Bauabrechnung schliesst mit einem Betrag von 101'381.70 Franken um 1'381.70 Franken (1.4 %) über dem bewilligten Kredit ab.
  • Für den Ersatz der Wasserleitung in der Winterthurerstrasse (Abschnitt Hochgrütstrasse bis Amelenbergstrasse) hat die Kommission Gemeindebetriebe am 5. April 2022 einen Kredit von 170'000 Franken bewilligt. Die Bauabrechnung schliesst mit einem Betrag von 202'553.45 Franken um 32'553.45 Franken (16.1 %) über dem bewilligten Kredit ab. Die Mehrkosten sind auf die zwischen den Zeitpunkten der Kostenschätzung und der Ausschreibung der Rohrlegearbeiten gestiegenen Lieferkosten der Gussrohre zurückzuführen. Zudem wurde der im Bauprojekt vereinbarte Leitungsersatz bei der Ausführung um ca. 8 m erweitert. Für die Grab-, Strassen- und Rohrlegearbeiten fielen dementsprechend etwa 10 % Mehrkosten an.
  • Für den Ersatz der Wasserleitung an der Hochgrütstrasse hat der Gemeinderat am 21. April 2021 einen Kredit von 170'000 Franken bewilligt. Die Bauabrechnung schliesst mit einem Betrag von 174'946.75 Franken um 4'946.75 Franken (2.9 %) über dem bewilligten Kredit ab. Die Mehrkosten sind mit dem Mehraufwand beim Ersatz der Hausanschlüsse zu begründen.
  • Für die Sanierung des Deckbelags und den Ersatz der Strassenabschlüsse an der Hochgrütstrasse hat der Gemeinderat am 21. April 2021 einen Kredit von 180'000 Franken bewilligt. Die Bauabrechnung schliesst mit einem Betrag von 172'217.50 Franken um 7'782.50 Franken (4.3 %) unter dem bewilligten Kredit ab. Die Minderkosten sind mit dem Minderaufwand bei der Position Baukosten (günstigeres Pauschalangebot, Ausmassreserven) und der Minderbeanspruchung der Position Verschiedenes, Unvorhergesehenes zu begründen.

 

Weitere Beschlussgeschäfte

Zudem wurden folgende Geschäfte behandelt:

  • Festsetzung der Steuergrundlagen für das Budget 2024
  • Festsetzung des Stellenplans 2024 für das Gemeindepersonal
  • Auftragsvergabe Genereller Entwässerungsplan

 

Bauwesen

Folgende Baubewilligungen sind erteilt worden:

  • Bräm Konrad - Baubewilligung für Photovoltaikanlage, Hettlingerstrasse 12a und 12b
  • Schärer Jürg und Marianne - Baubewilligung für Umbau Wohnhaus sowie Ausbau Dachgeschoss in Wohnraum mit Einbau Schleppgauben, Dachflächenfenster und Kamin, Ohringerstrasse 124, Unterohringen

 

Seuzi grün