Verhandlungsbericht Gemeinderat vom 13. Dezember 2023

20. Dezember 2023

Der Gemeinderat Seuzach hat an der letzten Sitzung die folgenden Beschlüsse gefasst:

Genehmigung Altersstrategie

In Seuzach ist heute jede vierte Person über 65 Jahre alt. In Zukunft wird dieser Anteil noch ansteigen. Diese an und für sich erfreuliche Entwicklung, die von einer hohen Wohn- und Lebensqualität in Seuzach zeugt, hat auch Einfluss auf die steigenden Gesundheitskosten. Der Gemeinderat trägt dieser demographischen und finanzpolitischen Entwicklung Rechnung und verabschiedete an seiner letzten Sitzung die "Altersstrategie Seuzach", mit der die Gemeinde Seuzach künftig in fünf wichtigen sozial- und finanzpolitischen Handlungsfeldern Verantwortung übernimmt und gestaltend tätig sein wird.

Im Handlungsfeld "Lebensraum" werden Menschen unterstützt, damit sie solange wie sinnvoll in ihrer gewohnten Umgebung leben können. Im Handlungsfeld "Teilhabe und Begegnung" versucht die Gemeinde, die ältere Bevölkerung von Seuzach zu motivieren, an gesellschaftlichen und politischen Prozessen teilzunehmen. Beim Handlungsfeld "Information" steht die Schaffung von optimalen adressatengerechten Informationskanälen im Fokus der Bemühungen (z. B. Rubrik "Alter" auf der gemeindeeigenen Website). Die Förderung und Unterstützung eines reichhaltigen Vereins- und Veranstaltungsangebotes durch die Gemeinde Seuzach, gerade auch für Menschen ab 65 Jahren, bildet den Inhalt des Handlungsfeldes "Gesundheit".

Das wichtigste Handlungsfeld der Altersstrategie ist die Sicherstellung der "Versorgungssicherheit" der BewohnerInnen im Bereich der Pflege. Die Gemeinde Seuzach ist gesetzlich verpflichtet, jeder Einwohnerin und jedem Einwohner das passende Angebot an Pflege zur Verfügung stellen zu können und dies sowohl ambulant
(z. B. durch die Spitex) als auch stationär (z. B. Alterszentrum im Geeren). Aufgrund der demographischen Entwicklung sind die Dienstleistungsanbieter und Gemeinden in dieser Angelegenheit stark gefordert. Um die Altersstrategie des Gemeinderats umsetzen zu können, hat der Gemeinderat die Schaffung einer 60%-Stelle "Altersbeauftragte/r" beschlossen.

Neubewertung Liegenschaften Finanzvermögen

Gemäss § 131 Abs. 1 Gemeindegesetz und § 24 Abs. 1 Gemeindeverordnung werden Grundstücke, Grundeigentumsanteile und Gebäude des Finanzvermögens in einer Legislaturperiode mindestens einmal neu bewertet. Die letzte Neubewertung fand per 1. Januar 2019 statt.

Die systematische Neubewertung per 1. Januar 2023 ergibt einen Aufwertungsgewinn von rund 56'000 Franken. Während die Gebäude der Bauzone aufgrund der gestiegenen Landpreise höher bewertet werden, verzeichnen die Grundstücke im Baurecht aufgrund des tieferen Referenzzinssatzes einen Wertverlust.

Videoüberwachung Kindergarten Schneckenwiese

Die Schulliegenschaften der Gemeinde Seuzach fallen immer wieder Vandalismus, Sprayereien und Littering zum Opfer. Dies belegen die Rapporte des Gemeindesicherheitsdienstes sowie der zuständigen Hauswarte.

Um diesen Umständen entgegenzuwirken, welche mitunter hohe Kosten verursachen, wurden bereits vereinzelte Liegenschaften (Fussballanlage Rolli, Schulanlage Birch, Schwimmbad Weiher) mit Videokameras ausgerüstet. Die gesammelten Erfahrungen zeigen, dass der Einsatz von Videokameras als präventiver Ansatz zur Verhinderung derartiger Vorkommnisse Wirkung zeigt.

Auf dem Areal des Kindergartens Schneckenwiese sollen auf unbefristete Dauer drei Videokameras installiert werden. Die Kamerastandorte sind auf der Standortliste der Videoüberwachung der Gemeinde Seuzach vermerkt und auf der Website für die Öffentlichkeit frei zugänglich.

Bewilligung zum Betrieb der Kindertagesstätte "BeKi Kita Seuzi"

Die BeKi GmbH ersuchte den Gemeinderat um Ausstellung einer Bewilligung für den Betrieb der Kita "BeKi Kita Seuzi" an der Deisrütistrasse 21 in Oberohringen ab dem 1. März 2024.

Gestützt auf die eingereichten Unterlagen und anlässlich eines Besuches vor Ort überprüfte die Krippenaufsicht im Auftrag der Gemeinde Seuzach, ob die Voraussetzungen einer Bewilligung erfüllt sind.

Der Trägerschaft, BeKi GmbH, wird unter Vorbehalt von Auflagen und Bedingungen die Bewilligung zum Betrieb der Kita "BeKi Kita Seuzi" erteilt. Die Bewilligung umfasst drei Kindergruppen mit insgesamt 36 gewichteten Plätzen für Kinder im Alter von drei Monaten bis Kindergarteneintritt.

Verlängerung Bewilligung zum Betrieb der Kindertagesstätte "Kita Chinderstern"

Die Tagesstern Seuzach GmbH ersuchte um Erneuerung der am 31. Dezember 2023 auslaufenden Bewilligung vom 20. Dezember 2019 für den Betrieb der Kita "Kita Chinderstern Seuzach" an der Reutlingerstrasse 13a in Seuzach.

Gestützt auf die eingereichten Unterlagen und anlässlich eines Besuches vor Ort überprüfte die Krippenaufsicht im Auftrag der Gemeinde Seuzach, ob die Voraussetzungen einer Bewilligungserneuerung erfüllt sind.

Der Trägerschaft, Tagesstern Seuzach GmbH, wird unter Vorbehalt von Auflagen und Bedingungen die Bewilligung zum Betrieb der Kita "Kita Chinderstern Seuzach" erteilt. Die Bewilligung umfasst drei Kindergruppen mit insgesamt 34 gewichteten Plätzen für Kinder im Alter von drei Monaten bis Kindergarteneintritt.

Projektverlängerung Heimatkundliche Sammlung (HKS)

Mit Beschluss vom November 2022 hat der Gemeinderat das Projekt "HKS 2024" bewilligt. Unter der Leitung von Gemeinderat Marcel Fritz wurde die eingesetzte Projektgruppe beauftragt, bis Ende 2023 die einzelnen Materiallager der Heimatkundlichen Sammlung aufzulösen und im neuen Schaulager im Alterszentrum im Geeren zusammenzuführen. Zusätzlich sollte für das Fotoarchiv eine neue Software angeschafft und bewirtschaftet werden. Anhand eines Konzepts sollte zudem das weitere Vorgehen festgehalten werden.

In den vergangenen Monaten hat die Projektgruppe bereits zahlreiche Stunden für die Umsetzung "HKS 2024" aufgewendet. Trotz des ausserordentlichen Einsatzes konnte das Projekt nicht wie geplant per 31. Dezember 2023 abgeschlossen werden. Das Kernteam rechnet mit einer notwendigen Verlängerung von bis zu sechs Monaten, weshalb der Gemeinderat das Projekt bis 30. Juni 2024 verlängerte.

Kreditabrechnung

  • Für den Ersatz der Wasserleitung an der Aubodenstrasse (Abschnitt Aubodenstrasse 43 bis 55) hat der Gemeinderat am 17. August 2023 einen Kredit von 73'000 Franken bewilligt. Die Bauabrechnung schliesst mit einem Betrag von 69'050.45 Franken um 3'949.55 Franken (5.4 %) unter dem bewilligten Kredit ab.

Weiteres Beschlussgeschäft

Zudem wurde folgendes Geschäft behandelt:

  • Abnahme Revisionsbericht Sachbereichsprüfung Gebühren
Videoüberwachung Schneckenwiese