Verhandlungsbericht Gemeinderat vom 4. März 2021

11. März 2021


Der Gemeinderat hat an der letzten Sitzung die folgenden Beschlüsse gefasst:

1. Gebührentarif - Teilrevision

Auf den 1. Januar 2018 traten die Gebührenverordnung und der Gebührentarif in Kraft. Im Zusammenhang mit dem Budgetprozess wurden die Tarife überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass verschiedene Anpassungen vorzunehmen sind. Im Hinblick auf den Bezug der neuen Bibliothek und dem erweiterten Leistungsangebot sollen die Gebührenansätze für die Nutzung angepasst werden. Die Preise für die Jahresabonnemente werden erhöht und auf das Niveau von vergleichbaren Bibliotheken angepasst. Im Gegenzug wird künftig auf die separate Gebühr für einen Bibliotheksausweis verzichtet und in die Jahresgebühr integriert. Ebenso soll es vergünstigte Tarife für Studierende/Lernende, Familien und Besitzer einer KulturLegi geben. Für Kinder und Jugendliche bleibt die Benutzung der Bibliothek weiterhin gratis. Das Online-Abo für die elektronische Ausleihe wird künftig, wie bei vielen anderen Bibliotheken üblich, separat angeboten. Der Tarif für das Online-Abo ist günstiger, wenn es zum Jahresabo der Bibliothek hinzugefügt wird. Ebenfalls werden die Mahnkosten angepasst.

Im Zusammenhang mit dem geplanten Parkierungskonzept werden die Gebühren für die öffentlichen Parkplätze der Gemeinde angepasst und vereinheitlicht. Dabei werden die Preise dem Park and Ride-Parkplatz am Bahnhof angeglichen (gleiche Tagesansätze). Neu gibt es zwei verschiedene Parkplatztypen, die sich im Wesentlichen in der Parkdauer unterscheiden. Parkplätze, für die bis anhin keine Gebühr erhoben wurde, werden ebenfalls bewirtschaftet und je nach Parkplatznutzung und -zweck einem der beiden Typen zugeordnet.

Seit dem 1. Januar 2021 werden alle Gebühren für die Lebensmittelkontrolle direkt über das Kantonale Labor verrechnet, weshalb sich die Festlegung von Gebühren in der Gebührenverordnung erübrigen. Der Artikel kann deshalb aufgehoben und mit einem Vermerk versehen werden, dass die Lebensmittelkontrolle direkt über das Kantonale Labor verrechnet wird.

Die Feuerungskontrolle wurde an eine private Firma ausgelagert, weshalb die Gebühren in der Gebührenverordnung hinfällig werden. Der Artikel kann deshalb aufgehoben und mit einem Vermerk versehen werden, dass die Feuerungskontrolle gemäss separatem Vertrag verrechnet wird.

Weiter wurden bei den Personalkosten die Bezeichnungen an die neue Organisationsstruktur angeglichen und die Tarife entsprechend angepasst. Die Gebühr für einen Grabenaufbruch in Gemeindestrassen wurde explizit festgehalten sowie Dringlichkeitsgebühren bei polizeilichen Bewilligungen festgelegt. Zusätzlich wurde die Gebühr für die erstmalige Hundeanmeldung im Tarif geregelt.

Der teilrevidierte Gebührentarif ist ab dem 1. Mai 2021 gültig und anwendbar.

2. Patent für den Klein- und Mittelverkauf mit Berechtigung zum Verkauf von gebrannten Wassern für die Coop Filiale Seuzach

Aufgrund organisatorischer Veränderungen wurde das Patent für den Klein- und Mittelverkauf mit Berechtigung für den Verkauf von gebrannten Wassern für die Coop Filiale Seuzach per 1. März 2021 auf die Geschäftsführerin Beatrice Duff umgeschrieben.

3. Reglement über die Bewirtschaftung öffentlicher Parkplätze

Mit der Einführung "Tempo 30 Seuzach Süd Forrenberg" im Jahr 2013, dem Ausbau des öV-Angebots sowie dem vermehrten Parkieren von Geschäftsfahrzeugen am Wohnort nahm die Verkehrsbelastung in den Quartieren der Gemeinde in den letzten Jahren stetig zu. Im Zusammenhang mit genannter Verkehrszunahme entwickelten sich verschiedene Problematiken, die nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern ebenfalls die Ausführung öffentlicher Aufgaben beeinträchtigen (z. B. erschwerte Durchfahrt der Quartierstrassen für Sicherheits- und Kommunalfahrzeuge, erschwerte Zugänglichkeit von Hydranten und Schieber etc.).

Um diesen Problematiken entgegenwirken zu können, wurde am 24. Oktober 2019 ein Kredit für die Erarbeitung eines Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes (Parkierungskonzept) genehmigt. Ein wichtiger Bestandteil dieses Projektes bildet die Vereinheitlichung der Bewirtschaftung der bestehenden öffentlichen gemeindeeigenen Parkplätze. Aufgrund der Rückweisung des Budgets durch die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2020 und dem damit verbundenen Notbudget sowie den Corona-Massnahmen, welche keine Informationsveranstaltungen zulassen, geriet das Gesamtprojekt in Verzug. Damit die Bewirtschaftung der gemeindeeigenen Parkierungsanlagen jedoch wie vorgesehen ab Mai umgesetzt und die budgetierten Einnahmen generiert werden können, wird ein Teilprojekt vorgezogen.

Das dafür nötige Bewirtschaftungsreglement regelt unter anderem die Berechtigungen für den Bezug von Parkbewilligungen sowie die Bewirtschaftungsarten der Parkplätze. Zu diesem Zweck werden die Parkplätze in zwei verschiedene Typen unterteilt, die sich im Wesentlichen in der Parkdauer unterscheiden. Parkplätze, für die bis anhin keine Gebühr erhoben wurde, werden ebenfalls bewirtschaftet und je nach Parkplatznutzung und -zweck einem der beiden Park-platztypen zugeordnet. Die Park- und Bewilligungsgebühren werden im Gebührentarif festgelegt.

Die bestehenden Reglemente über die Bewirtschaftung der öffentlichen Parkfläche an der Strehlgasse (Werkgebäude) vom 31. März 2011 sowie das Reglement über die Bewirtschaftung der öffentlichen Parkfläche an der Obstgartenstrasse vom 31. März 2011 werden aufgehoben und in das neue Reglement integriert.

Wichtig zu beachten ist, dass es sich um ein Übergangsreglement handelt und sich ausschliesslich auf die öffentlichen Parkplätze bezieht. In einem zweiten Schritt, nach Genehmigung des Budgets durch den Souverän und einem Mitwirkungsverfahren der Bevölkerung, soll das Konzept auf Parkflächen im öffentlichen Strassenraum ausgeweitet werden. Das Übergangsreglement soll dann in eine von den Stimmberechtigten festgesetzten Parkverordnung respektive einem exekutiv zu erlassenden Parkreglement überführt werden.

Das Reglement über die Bewirtschaftung von Parkplätzen ist ab dem 1. Mai 2021 gültig und anwendbar.

Bauwesen

Folgende Baubewilligungen sind erteilt worden:

  • Baltensperger AG Hochbau Tiefbau Holzbau - Baubewilligung für Abbruch sowie Neubau 2 Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage und Geräteschöpfe, Bachtobelstrasse 36 + 38
  • BEIN AG, c/o Wanner Treuhand & Consulting AG - Baubewilligung für Neubau Bürogebäude mit Tiefgarage, Wülflingerstrasse 5, Oberohringen
Ansprechpersonen für Medien

Katharina Weibel, Gemeindepräsidentin, Telefon 079 355 97 22
Beat Meier, Verwaltungsleiter, Telefon 052 320 40 05