
Verhandlungsbericht Gemeinderat vom 12. August 2021
Der Gemeinderat hat an der letzten Sitzung die folgenden Beschlüsse gefasst:
1. Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2022/2026
Gemäss der sog. Kehrordnung stehen 2022 die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden an. Gestützt auf die jeweiligen Gemeindeordnungen sind dies:
- Gemeinderat
- Primarschulpflege
- Rechnungsprüfungskommission
- Sekundarschulpflege Seuzach (Kreis)
- Reformierte Kirchenpflege
Die Wahltermine wurden auf den 27. März 2022 (1. Wahlgang) und den 15. Mai 2022 (2. Wahlgang) angesetzt. Der Amtsantritt ist allgemein auf den 1. Juli 2022 festgelegt.
2. AOZ Zürich - Leistungsvereinbarung
Die Asylorganisation Zürich (AOZ) ist seit dem 1. Januar 2020 mit der Betreuung und Fallführung von Asylsuchenden betraut. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben sich in letzter Zeit verändert. So werden vorläufig aufgenommene Ausländer nicht mehr nach dem Sozialhilferecht sondern nach der Asylfürsorgeverordnung unterstützt. Auch das Abgeltungssystem mit Bund und Kanton inkl. den Integrationspauschalen wurden verändert, was Prozessanpassungen und Mehraufwände für die Leistungserbringerin mit sich bringt.
Die neue Leistungsvereinbarung mit der AOZ Zürich wurde genehmigt und ist ab dem 1. Januar 2022 anwendbar. Sie zieht gegenüber heute Mehrkosten in der Höhe von rund CHF 20'000 pro Jahr nach sich.
3. Verzicht auf Gemeindeversammlung vom 20. September 2021
Die ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 20. September 2021 wird mangels Traktanden abgesagt. An diesem Datum findet die Dialogveranstaltung Finanzen
(vgl. separate Einladung) statt.
4. Fernwärmezentrale Strehlgasse - Ersatz Hebeschnecke
Eine Hebeschnecke fördert die Filterasche in den Sammelcontainer. In den Wintermonaten kam es in den letzten Jahren vermehrt zu Verpappung der Filterasche im Rohr der Hebeschnecke im Zusammenhang mit erhöhter Feuchtigkeit im Brennmaterial und der allgemein hohen Luftfeuchtigkeit. Zudem ist der Anbau unisoliert, was die Kondensatbildung fördert. Diese Verpappung verursacht Quietgeräusche, die schon mehrmals und zu Recht zu Reklamationen für Nachtruhestörungen geführt haben.
Die Hebeschnecke wird nun zum Preis von knapp CHF 14'000 mit einem isolierten, reinigungsarmen Anlagenteil ersetzt.
5. Jugendhaus - Grundsatz über Verkauf sowie Verkaufsmandat
Aufgrund eines Projektes zur Gebietsentwicklung Strehlgasse wurde festgelegt, dass die gemeindeeigene Liegenschaft Strehlgasse 7 (mit alter Bibliothek) umgenutzt und künftig als "Haus für vielfältige, öffentliche Nutzungen" verwendet werden soll. Die gesamte Nutzung des heutigen Jugendhauses soll deshalb von der Welsikonerstrasse 10 an die Strehlgasse 7 verlegt werden.
Die Liegenschaft "Jugendhaus" sowie zwei unmittelbar angrenzende Kleinparzellen können durch die Gemeinde nicht anders genutzt werden und haben somit keinen strategischen Reservecharakter. Die Liegenschaften mit insgesamt 1'321 m2 sollen deshalb dem Meistbietenden in einem Bieterverfahren für eine Wohnüberbauung ohne Gewerbenutzung verkauft werden. Das Verkaufsmandat wurde der Anderegg Immobilien-Treuhand AG, Winterthur, übertragen.
Wird ein Verkaufserlös von mehr als 3 Millionen Franken erzielt, wird der öffentlich beurkundete Kaufvertrag den Stimmberechtigten an einer Gemeindeversammlung vorgelegt.
Bauwesen
Folgende Baubewilligungen sind erteilt worden:
- Wittenwiller Hans Ulrich und Hanna - Baubewilligung für Luft- / Wasserwärmepumpe, Herbstackerstrasse 15
Einbürgerungen
Unter Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechtes und der Einbürgerungsbewilligung des Bundes, wurden:
- Englisch Holger, geb. 1973, von Deutschland
- Englisch Ecaterina, geb. 1984, von Moldova
- Englisch Julia, geb. 2012, von Deutschland
- Englisch Alexandra, geb. 2016, von Deutschland
- Johnen Frank, geb. 1966, von Deutschland
- Dönnges Godela, geb. 1974, von Deutschland
- Pape Eckhart, geb. 1961, von Deutschland
in das Bürgerrecht von Seuzach aufgenommen.
Ansprechpersonen für Medien
Katharina Weibel, Gemeindepräsidentin, Telefon 079 355 97 22
Beat Meier, Verwaltungsleiter, Telefon 052 320 40 05