
Verhandlungsbericht Gemeinderat vom 12. Januar 2017
Der Gemeinderat Seuzach hat an der letzten Sitzung die folgenden Beschlüsse gefasst:
Öffentlicher Gestaltungsplan Schneckenwiese – Verabschiedung Planauflage
Die Gemeinde Seuzach beabsichtigt bekanntlich, auf dem Grundstück Schneckenwiese Alterswohnungen sowie weitere öffentliche Nutzungen wie die Gemeindebibliothek, Tagesstrukturen für Kinder (Hort, Mittagstisch, Krippe) und allenfalls Räumlichkeiten für die Spitex zu realisieren. Das aus dem Investorenwettbewerb hervorgegangene Projekt der gaiwo Genossenschaft für Alters- und Invalidenwohnungen und Hinder Kalberer Architekten, Winterthur, erfordert einen Gestaltungsplan, da punktuell die Vorschriften der Bau- und Zonenordnung aufgeweicht werden sollen. Um was geht es? Primär soll die in der Bau- und Zonenordnung (BZO) festgelegte Gebäudehöhe für die Zone öffentlicher Bauten so angepasst werden, dass ähnliche Gebäudehöhen möglich sind, wie sie für das Alterszentrum Geeren oder beispielsweise für das ehemalige Postgebäude an der Birchstrasse gelten. So sind im Richtprojekt mehrheitlich fünfgeschossige Wohnbauten mit einer Gesamthöhe von maximal 16 m vorgesehen. Zudem sollen auch die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplanten Dienstleistungen geschaffen sowie die zulässigen Abstände zu den Nachbargrundstücken festgelegt werden. Diese Abweichungen zur BZO bedingen die Festsetzung eines Gestaltungsplanes (GP).
Der vorliegende Gestaltungsplan Schneckenwiese sichert eine ortsbaulich gute Überbauung des Areals. Ausserdem wird für einen durchgrünten, fliessenden Aussenraum gesorgt. Kurzum, der GP Schneckenwiese gewährleistet den Projektierungsspielraum für die Realisierung und sorgt für eine gute Erschliessung des Areals für alle Verkehrsteilnehmer.
Gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz sind die nach- und nebengeordneten Planungsträger anzuhören. Im Weiteren sind die Pläne vor der Festsetzung während 60 Tagen öffentlich aufzulegen. Innert dieser Frist kann sich jedermann zum Planinhalt äussern. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung anlässlich der Gemeindeversammlung entschieden. Der Gemeinderat hat den Gestaltungsplan genehmigt und für die öffentliche Auflage, die vom 20. Januar bis zum 20. März 2017 dauert, freigegeben.
Ernennung von Matthias Beutel zum stv. Feuerwehrkommandant
Die Feuerwehrkommission hat dem Gemeinderat beantragt, Matthias Beutel, geb. 1979, wohnhaft Winterthurerstrasse 25a, Seuzach, als Nachfolger von Thomas Schuppisser zum stellvertretenden Kommandanten der Feuerwehr Seuzach zu ernennen. Matthias Beutel ist seit einigen Jahren Mitglied der Feuerwehr Seuzach und arbeitet als Berufsfeuerwehrmann. Er ist damit ein ausgewiesener Fachmann, erfahren in Feuerwehrbelangen und auf Grund seiner Ausbildungen sehr geeignet als stv. Kommandant und Ausbildungsverantwortlicher. Mit seiner Ernennung zum stellvertretenden Kommandanten nimmt Matthias Beutel auch Einsitz in der Feuerwehrkommission Seuzach (Rest Amtsdauer 2014 – 2018).
Thomas Schuppisser, dem langjährigen Vizekommandanten und Ausbildungschef wird der herzliche Dank für die geleisteten Dienste zu Gunsten unserer Feuerwehr und damit unserer Bevölkerung ausgesprochen.
Bildung Baukommission Notunterkunft Ohringen
Die Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2016 hat einem Objektkredit von Fr. 1‘449‘800 für den Umbau und die Erweiterung der Liegenschaft «alter Kindergarten, Oberohringen» zu einer Notunterkunft zugestimmt. Der Objektkredit stützt sich auf das Projekt und den Kostenvoranschlag, die durch E. Kozma, Architekt, Seuzach, in Zusammenarbeit mit einer gemeinderätlichen Arbeitsgruppe erstellt worden sind.
Die baurechtliche Bewilligung für den Umbau und die Erweiterung der Liegenschaft liegt vor, allerdings ist sie infolge eines Rekurses noch nicht in Rechtskraft erwachsen. Damit das Projekt zeitnah weiterverfolgt werden kann, ist die bisherige Arbeitsgruppe in eine Baukommission umzuwandeln. Präsidiert wird diese Kommission von Gemeinderat Peter Fritschi. Weitere Mitglieder sind Gemeinderat Marcel Fritz, der Gemeindeschreiber sowie Andrea Braun, Leiter Liegenschaften + Sportanlagen. Im Weiteren hat der Gemeinderat ein Projekthandbuch genehmigt, das für die korrekte und effiziente Abwicklung des Vorhabens erstellt worden ist. Neben der Organisation sind darin das Festlegen der Submissionsvorgaben, die Details zur Vergabe und Auftragserteilung sowie der Umgang mit Projektänderungen, allfälligen Nachträgen und der Kostenkontrolle geregelt. Mit der Genehmigung des Projekthandbuchs erteilte der Gemeinderat der Baukommission auch die Kompetenz, ein Auftragsvolumen von bis zu Fr. 15‘000 im Einzelfall direkt zu vergeben. Alle Vergaben über Fr. 15‘000 müssen indessen dem Gemeinderat vorgelegt und zur Vergabe beantragt werden. Diese Regelungen sollen dazu dienen, eine effiziente Arbeitsvergabe bei Kleinaufträgen sowie eine korrekte Anwendung des Submissionswesens sicher zu stellen.
Legislaturprogramm 2014 – 2018 ist auf der Zielgeraden
Mit der Festsetzung des Massnahmenplans hat die Behörde im Dezember 2014 auch beschlossen, sich jeweils anfangs Jahr über den Stand der Realisierung des Massnahmenplans aus dem vergangenen Jahr informieren zu lassen. Massnahmen, die nicht realisiert worden sind, müssen dabei begründet werden. Das Legislaturprogramm zeigt auf, welche Projekte innerhalb des Legislaturzeitrahmens angegangen bzw. realisiert werden sollen. Es ist eine Querschnittplanung über alle Fach- und Leistungsbereiche hinweg. Mit Genugtuung hat der Gemeinderat davon Kenntnis genommen, dass sich Verwaltung und Behörde auf Kurs befinden; viele Massnahmen sind bereits abgeschlossen oder befinden sich kurz vor der Realisierung. Anderes wird in diesem Jahr noch angegangen.
Bauwesen
Folgende Baubewilligungen sind erteilt worden:
- Erol Dedeoglu, Seuzach; Neubau Zufahrt/Gebäudeerschliessung sowie zwei Carports und Stützmauer, Gotthelfstrasse 36, Seuzach
- Energie 360°, Zürich; Schnellladestation für Elektrofahrzeuge, Autobahnraststätte Forrenberg Nord, Seuzach