Verhandlungsbericht Gemeinderat vom 23. März 2017

30. März 2017

Der Gemeinderat Seuzach hat an der letzten Sitzung die folgenden Beschlüsse gefasst:

Projekt Wohnen im Alter - Grundsatzentscheid Wohnbauförderung

Während den Verhandlungen mit dem Bauträger (gaiwo, Winterthur) hat sich die Grundsatzfrage gestellt, ob eine bestimmte Anzahl Wohnungen subventioniert werden soll. Damit könnten preisgünstige Mietwohnungen für Personen mit geringem Einkommen und Vermögen zur Verfügung gestellt werden. Der Kanton (Fachstelle Wohnbauförderung) unterstützt gemeinnützige Wohnbauträger oder Gemeinden mit zinslosen und zinsgünstigen Darlehen. Damit solche Leistungen geltend gemacht werden können, müssen strikte Vorgaben eingehalten werden. Auf den Mietzins der subventionierten Wohnungen hätten diese Leistungen eine Reduktion von ca. 200 Franken zur Folge. Gemäss Aussagen der Fachstelle Wohnbauförderungsfrage müssen mindestens 10 - 12 Wohnungen subventioniert werden, damit sich der grosse Aufwand für das Subventionsverfahren lohnt. Zudem werden Wohnungen nur unterstützt, wenn sie Mindestgrössen (2-Zimmerwohnung 55 m2, 2 ½-Zimmerwohnung 60 m2, 3-Zimmer-wohnung 70 m2 usw.) einhalten. Diese strikten Vorgaben könnten im aktuellen Projekt nur mit Einschränkungen eingehalten werden.
Mieterinnen und Mieter, die in den Genuss einer subventionierten Wohnung kommen möchten, sind an Einkommenslimiten gebunden, die eingehalten und wiederkehrend kontrolliert werden müssen (Zweckerhaltungskontrolle). Diese sind aktuell für eine Person bei 49'200 Franken, bei zwei Personen und mehr bei 58'000 Franken. Das höchstzulässige steuerbare Vermögen beträgt 200'000 Franken.
Der Gemeinderat hat die Vor- und Nachteile eines solchen Modells vertieft diskutiert und abgewogen. Der aktuelle Rücklauf der Anmeldungen für eine Alterswohnung auf der Schneckenwiese zeigt ein sehr grosses Interesse. Da für das Subventionsverfahren die baulichen Anforderungen (Mindestgrössen) bei allen Wohnungen erfüllt sein müssen, wird das Bauvorhaben durch die Wohnbauförderung stark eingeschränkt und lässt keinen Spielraum für allfällige Planungsänderungen zu. Zudem ist der Aufwand für das Subventionsverfahren unverhältnismässig hoch. Aus diesen Gründen sieht der Gemeinderat davon ab, kantonale Subventionsleistungen zu beanspruchen.
Um dem Bedürfnis nach günstigeren Wohnungen für einkommensschwächere Personen trotzdem Rechnung zu tragen, wird ein abgestuftes Mietzinsmodell – wie es seitens der gaiwo vorgeschlagen wurde – bevorzugt. Dieses Konzept sieht im Grundsatz so aus, dass die attraktiven, grösseren Wohnungen an bevorzugter Lage aufgrund ihres Marktpreises mit etwas höheren Mietzinsen belastet werden. Sechs Wohnungen erhalten im Gegenzug aufgrund ihrer Grösse und Lage dafür einen tieferen Mietzins (Reduktion von ca. 200 Franken). Damit sollten bezüglich Mietzinsansätzen alle Bedürfnisse der zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner abgedeckt werden können und dies erst noch in einer pragmatischen und administrativ einfachen Art und Weise.

Totalrevision Bürgerrechtsverordnung

Der Bund hat die Rechtsgrundlagen für die Erteilung des Schweizer Bürgerrechts vollständig überarbeitet. Das neue Bundesgesetz tritt zusammen mit der neuen Verordnung auf den
1. Januar 2018 in Kraft. In diesen Erlassen werden die Voraussetzungen für die Erteilung des Bürgerrechts an Ausländerinnen und Ausländer detailliert geregelt. Neu wird beispielsweise vorausgesetzt, dass eine Niederlassungsbewilligung "C" vorliegt und sich die Person während zehn Jahren in der Schweiz aufgehalten hat. Weiter werden die Kriterien der Beachtung der öffentlichen Sicherheit, der Integration und der wirtschaftlichen Erhaltungsfähigkeit ausführlich geregelt. Der Spielraum für ergänzendes kantonales Recht wird dadurch eingeschränkt. Das neue Bundesrecht erfordert nun eine grundlegende Überarbeitung der kantonalen Bürgerrechtsbestimmungen. Der Kanton hat die Gemeinden im Rahmen einer Vernehmlassung zur Mitwirkung eingeladen. Der Gemeinderat stellt fest, dass sich die kantonale Vernehmlassungsvorlage am Grundsatz orientiert, wonach für die Erteilung des Kantons- und Gemeindebürgerrechts die gleichen Voraussetzungen gelten sollen, wie für die Erteilung der Einbürgerungsbewilligung des Bundes. Dies ist sinnvoll. Materiell entspricht die Vorlage in vielen Bereichen der bereits in Seuzach geltenden Praxis (Deutschkurse, Staatskundeprüfung, Verzicht auf Einbürgerung von Jugendlichen, deren Eltern finanziell unterstützt werden müssen, Vorstellungsgespräch mit Delegation Gemeinderat, Sistierungen etc.). Der Gemeinderat unterstützt die Revisionsbestrebungen und stellt fest, dass mit der Totalrevision endlich auch einheitliche Einbürgerungsvoraussetzungen in allen Zürcher Gemeinden geschaffen werden können, wie dies die Kantonsverfassung auch seit Längerem verlangt.

Inventarentlassung

Das Bauernhaus "Aspstrasse 7" in Oberohringen ist im kommunalen Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte enthalten. Die Grundeigentümerin hat den Gemeinderat im Dezember 2016 ersucht, einen Entscheid über die Schutzwürdigkeit des Gebäudes zu treffen. Dieses Ersuchen verpflichtet die Behörde, innert Jahresfrist zu entscheiden, ob das Gebäude unter Schutz zu stellen ist oder aus dem Inventar entlassen werden kann.
Gemäss Inventarblatt aus dem Jahre 1985 werden der Eigenwert und der Situationswert des Bauernhauses als "erhaltenswert" eingestuft. Als Schutzzweck wird "Erhaltung des Bauern­hauses mit Kubus (exkl. Anbauten), Fassadengliederung, Fensteranordnung und -gestaltung" angegeben. Neben diversen Umbauten und Umnutzungen im Ökonomieteil, welche den Eigenwert des Gebäudes schmälern, hat sich auch das Gebiet Asp seit 1985 stark verändert. Bei der Inventaraufnahme 1985 war das Bauernhaus als äusserster Bau des alten Dorfes erkennbar. Das Bauernhaus, welches der Gewerbezone zugewiesen ist, ist heute von verschiedenen Gewerbebauten umgeben. Die Liegenschaft wird daher als Teil des Gewerbes und nicht als Bauernhaus wahrgenommen. Der Bezug zum alten Dorf (Kernzone) ist nicht mehr gegeben. Der Gemeinderat kam zum Schluss, dass eine wichtige Zeugenschaft nicht begründet werden könne. Er verzichtete auf eine Unterschutzstellung und entliess das Objekt aus dem Inventar.

Bauabrechnung Schulraumerweiterung Ohringen

Die Stimmberechtigten haben am 1. Juni 2015 an der Gemeindeversammlung einen Objektkredit von Fr. 2'871'000 (inkl. MwSt. + Landanteil) für die Schulraumerweiterung genehmigt. Basis dieses Kreditbegehrens war ein Projekt von Willi Strobel, Architekt HTL, Winterthur, sowie ein Kostenvoranschlag, der auf Richtofferten (+/- 15 %) basierte.
Die Arbeiten begannen anfangs November 2015 und wurden im September 2016 abgeschlossen. Am 12. September 2016 bezogen die Kinder programmgemäss die neuen Räumlichkeiten.
Die Bauarbeiten wurden durch die vom Gemeinderat eingesetzte Baukommission begleitet. Die Kommission wendete dafür 30 Sitzungen auf und stand unter dem Präsidium von Liegeschafts-vorstand Marcel Knecht. Die nun vorliegende Bauabrechnung weist Gesamtkosten von Fr. 2'783'637.80 (inkl. MwSt.) aus und liegt damit Fr. 87'362.20 (3 %) unter dem genehmigten Kredit. Primarschulpflege, Lehrkräfte, Hauswart und die Kinder äussern sich begeistert über die neuen Räumlichkeiten.
Der Gemeinderat genehmigte die Bauabrechnung und verabschiedete sie zu Handen der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2017. Die gegenüber dem Kredit entstandenen Minderkosten von 3 % sind mit einer grossen Kostendisziplin sowie einem realistischen Kostenvoranschlag zu begründen. Allen Beteiligten gebührt der Dank für das gelungene Bauwerk unter Einhaltung des Kreditrahmens.

Bauabrechnung Sanierung Bachtobelstrasse

Im Februar 2015 hat die Gemeindeversammlung für die Sanierung der Bachtobelstrasse (Strassenbau) einen Objektkredit von Fr. 680'000 bewilligt. Die Aufwendungen waren im Voranschlag der Rechnungsjahre 2014 bis 2016 enthalten. Mit dem Einbau des Deckbelags im Juli 2016 wurden die Arbeiten abgeschlossen. Die nun vom Ingenieurbüro Walter Leisinger AG vorgelegte Schlussabrechnung weist Gesamtkosten von Fr. 699'894.80 aus.
Gegenüber dem genehmigten Kredit von Fr. 680'000 sind Mehrkosten Fr. 19'894.80 (ca. 3 %) entstanden. Diese Kostenüberschreitung ist vor allem auf die Mehrarbeiten (Erneuerung Belag und Abschlüsse bis Kreuzung Gotthelf- / Herbstackerstrasse), das zusätzliche Leerrohr für die Gemeinde im Bereich der ganzen Baustelle (inkl. Unterquerung Bahntrasse) und die nötigen Anpassungen beim Bahnübergang (Arbeiten der SBB) zurückzuführen. Der Gemeinderat genehmigte die Bauabrechnung und verabschiedete sie zu Gunsten der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2017.

Neuer Sand für das Beachvolleyball-Feld im Schwimmbad

Im Budget 2017 ist der Sand-Ersatz in der Beachvolleyball-Anlage des Schwimmbades enthalten. Für die Lieferung und den Einbau der rund 400 Tonnen (!) Sand muss mit Kosten von Fr. 25'000 gerechnet werden. Der Gemeinderat hat die Lieferung und den Aufbau des neuen Beachvolleyballfeldes der Spezialfirma Gerber Sports, Saland, nach Vorliegen verschiedener Offerten vergeben. Der alte Sand – die Erneuerung ist alle 6 – 8 Jahre nötig – wurde durch die Badmeister bereits zwecks Rasenverbesserung in der Anlage ausgebracht. Die Anlage wird rechtzeitig auf die neue Saison für tolle Spiele im neuen Sand bereitstehen.

Bauabrechnung Wasserleitung Gemeindehaus-Kreisel

Im September 2015 hat der Gemeinderat für den Ersatz der Wasserleitung im Kreisel Seuzach einen Kredit von Fr. 280'000 bewilligt. Die Arbeiten sind von Ende Mai bis Anfang September 2016 im Zusammenhang mit der Sanierung des Kreisels ausgeführt worden. Die nun vorliegende Schlussrechnung weist Gesamtkosten von Fr. 294'069.55 aus. Die Baukosten liegen somit Fr. 14'069.55 oder ca. 5 % über dem bewilligten Kredit.
Als Grund für die Kostenüberschreitung nennt das bauleitende Ingenieurbüro den sehr hohen Aufwand für das Verkehrskonzept (Umleitung usw.), welches bereits mit Beginn der Tiefbauarbeiten für die Wasserleitung installiert werden musste und je zur Hälfte durch das Tiefbauamt des Kantons Zürich und die Gemeinde übernommen wurde.

Bauabrechnung Wasserleitung Rietstrasse

Im Dezember 2013 hat der Gemeinderat für den Ersatz der Wasserleitung entlang der Rietstrasse in Unterohringen einen Kredit von Fr. 130'000 bewilligt. Die Arbeiten sind von Ende März bis Anfang Mai 2016 etappenweise und unter Rücksichtnahme der Bauarbeiten für den Polo-Park ausgeführt worden. Dieses Wasserleitungsprojekt konnte erfreulicherweise unter dem Kreditbetrag abgerechnet werden; es sind Gesamtkosten von Fr. 101'198.15 entstanden. Die Baukosten liegen somit Fr. 28'801.85 oder ca. 22 % unter dem bewilligten Kredit. Die Kostenunterschreitung ist mit den sehr tiefen Preise bei der Vergabe der Tiefbauarbeiten sowie den Synergien (Voraushub entlang Stallungen, Koordination mit den Bauarbeiten für den Polo-Park) zu begründen.

Bauwesen

Folgende Baubewilligungen sind erteilt worden:

  • Barbara Lock, Welsikonerstrasse 59, Seuzach; befristete Nutzungsänderung (Zimmer im UG in Hundetagesstätte)
  • Davide Rizzo, Schaffhauserstrasse 53a, Oberohringen; Neubau Geräteschopf und Sitzplatzüberdachung